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Nebenjob als Schüler

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  #1  
Alt 24.12.2008, 17:40
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Registriert seit: 24.12.2008
Beiträge: 4
Standard Nebenjob als Schüler

hallo

ich bin 18 und wohne bei meiner mutter. sie ist hartz 4 empfängerin und bekommt geld für mich.

da das ich weiss das meine einkünfte daher auch für meine mutter zählen, möchte ich fragen ob ich neben dem abi noch jobben gehen darf ohne das wir weniger bezüge erhahlten und wenn ja wieviel ich da verdienen muss. bzw auf was ich achten muss.

vielen dank im voraus
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  #2  
Alt 24.12.2008, 21:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.964
Blinzeln .....(*)

Hallo Fleissiger!

Find ich toll das Du hier aktiv wirst! Finde es absolut eine Sauerei von unseren Politikern jungen Menschen die Startchancen so nachhaltig zu versauen!

Weil Papa und Mama oder beide keine Arbeit haben, wird Dein Bemühen einen anderen Lebensweg als "Abhängen" und "Chillen" auch noch bestraft. Irgendwie haben die Ansichten zum Lebensunterhalt der elterlichen Bedarfsgemeinschaft etwas beitragen zu können doch den Anstrich von Kinderarbeit!

Du und andere wirst/werden gezwungen bis zum 26. Lebensjahr in der Versorgung der Eltern zu verbleiben, zumindest solange bis Du von Deinem Einkommen den eigenen Lebensunterhalt bestreiten kannst, andererseit langt der Staat zu damit die Bedürftigkeit der Eltern auf Deine Kosten hin reduziert wird!

Ich find's nicht nur ne Sauerei es ist einfach primitiv! Du solltest Klage vor dem Sozialgericht wegen der Anrechenbarkeit einreichen, weil die Gleichbehandlung zu anderen besser gestellter Kids absolut nicht erkennbar ist. Der Bedarf Deiner Versorgung ergibt sich aus der Verpflichtung Deiner Eltern, das der Staat diese Prinzip umdreht um sich aus seiner Verantwortung zu stehlen solltest Du Dir nicht gefallen lassen.

Zu Deiner Frage lautet die Antwort ganz einfach Dein Verdienst wird zunächst einmal in die Befarfsgemeinschaft einbezogen, heisst 100€ sind frei ( für mich bezieht sich das auf die BG andere hier bestätigen das dies pro Person der Fall ist und dann abhängig von der Höhe des Verdienstes werden zwischen 10 und 30% pro Hundert € als Anteil für die Bedarfsgemeinschaft verbleiben. In der Regel wird ja maximal ein 400€ drin sein davon würden der BG oder zum besseren Verständnis für Dich 160€ als Freibetrag gerechnet. die anderen ausgezahlten 240€ würden von den ALG II Leistungen abgezogen.

Du darfs also zwar 400 verdienen aber der BG würden dann 240€ weniger gezahlt!

Mein Tip, selbst ich als ALG II Bezieher schaue das meine mtl. Tätigkeiten nicht verpuffen. Handel einen Stundenlohn aus und schau, das Du wenn möglich knapp an die 100€ kommst. Also 10 Stunden a'10€ oder 12,5 Stunden a' 8€ oder 14x7,50€ dann musste nur das Formular 2.2 Nebenverdienst ausfüllen. Ich machs auch so und wenn jede Person in der BG das tatsächlich dazu verdienen darf, kann Deine Mama ( *)ja die gleiche Stundenzahl arbeiten gehen!

Gruß
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  #3  
Alt 25.12.2008, 11:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1.023
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das stimmt so nicht, wenn du mit Kindergeld, nebenjob und evtl. wohngeld nicht mehr bedürftig iSd sgb II bist, dann fällst du aus der bedarfsgemeinschaft und bildest lediglich noch eine haushaltsgemeinschaft
angerechnet wird daher bei deiner mutter nur noch dass überschüssige kindergeld.

hier die kompliziertere beschreibung:

Soweit das Einkommen des Kindes den Bedarf übersteigt, fällt er aus der ursprünglich bestehenden Bedarfsgemeinschaft heraus, § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II. Daher ist dessen Einkommen der Mutter auch nicht anzurechnen. Nach § 1 Abs. 2 der ALG II-VO sind bei der in § 9 Abs. 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zugrunde liegenden Vermutung, dass Verwandte und Verschwägerte an mit ihnen in Haushaltsgemeinschaft lebende Hilfebedürftige Leistungen erbringen, die um die Absetzbeträge nach § 11 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bereinigten Einnahmen in der Regel nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie einen Freibetrag in Höhe des doppelten Satzes der nach § 20 Abs. 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch maßgebenden Regelleistung zuzüglich der anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie darüber hinausgehend 50 Prozent der diesen Freibetrag übersteigenden bereinigten Einnahmen nicht überschreiten. § 11 Abs. 1, 3, 3a und 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
Dies zu Grunde gelegt kann vorliegend das Einkommen des Kindes jedenfalls bis zu einem Betrag des zweifachen Regelsatzes in Höhe von jeweils zuzüglich anteiliger Unterkunftskosten mal 150 % nicht als Einkommen der Mutter angerechnet werden.
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  #4  
Alt 25.12.2008, 12:56
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Registriert seit: 24.12.2008
Beiträge: 4
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hallo

danke erstmal für die schnellen antworten um die weihnachszeit

uff, bei der komplizierten fassung blick ich mal garnicht durch

um nochmal klarheit in die sache zu bringen:

das allerwichtigste für mich ist, dass meine mutter nicht weniger geld bekommt wegen meinem job.

das erreiche ich indem ich 100 € oder weniger verdiene(was mir auch reichen würde, muss ja noch abi machen ;-)), zumindest bin ich dann 100 %tig auf der sicheren seite und muss mich um nichts "komplizierteres" kümmern ausser dem einen formular(meine mutter hat keinen verdienst und wird in absehbarer zeit auch keinen haben).
seh ich das richtig soweit?

frohes fest allerseits

Geändert von Fleißiger (25.12.2008 um 13:03 Uhr)
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