Schüler, 18 ...Nebenjob mit Nachhilfe?

  • Hallo, bin neu im Forum und hoffe auch, dass ich hier in den richtigen Bereich poste.


    Da ich im Internet auf keine passenden Antworten zu meinen Fragen gekommen bin, hab ich mich hier angemeldet.


    Meine Eltern beziehen beide SGB 2, ich bin 18 Jahre alt und Schüler in der 12. Klasse einer gymnasialen Oberstufe.


    Ich habe eine Frage bezüglich von Nebenjobs.


    Seit vier Jahren verteile ich Prospekte, habe anfangs noch 80-90 Euro im Monat verdient, jetzt sind es gerade mal 60-65 Euro, wenn es hochkommt. Ich will mehr verdienen, würde auch gerne einen 400 Euro Basis Job annehmen, da ich in meiner Freizeit viel Zeit habe und dann doch lieber bisschen Geld verdienen will.


    Jedoch ist das Problem ja, dass ich nur 100 Euro als Freigrundbetrag erhalte + 20 % von dem restlichen Geld. Wären umgerechnet um die 160 Euro monatlich, der Rest würde abgezogen werden.


    Jetzt ist die Frage, wie das eigentlich mit Nachhilfe ist? Ich habe gehört, dass das seit ein paar Jahren nicht mehr zur Schwarzarbeit gehört, wenn man bis zu einer begrenzten Summe im Jahr arbeitet. Leider find ich aber nur alte Artikel im Netz.


    http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rot-gruen-entschaerft-schwarzarbeit-gesetz;708680


    Wenn ich den Job als Zeitungszusteller kündigen würde und dann Nachhilfe gebe, dürfte ich dann auch nur 100 Euro + 20 % vom Rest behalten oder wie sieht das aus ?


    Wäre dankbar über jede Antwort! Danke

  • tatsächlich würde auch hier dein einkommen auf das einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden
    die sache mit der schwarzarbeit steht nicht im zusammenhang mit der berechnung des bedarfes der BG
    vielemehr musst du auch aufpassen bei eigenem verdienst, denn zu viel einkommen auf deiner seite führt zum verlusst des kindergeldes