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teilzeit job und sohn in der lehre was wird abgezogen

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  #1  
Alt 25.01.2010, 19:40
zoe zoe ist offline
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Registriert seit: 25.01.2010
Beiträge: 1
Standard teilzeit job und sohn in der lehre was wird abgezogen

Hallo ihr da!

Wer kann mir eine Antwort geben?Bin allein erziehend.Habe einen Teilzeitjop von Brutto 590 euro.Bekomme 580 euro Harz 4 mit meinem 16 jährigen Sohn. Er fängt im sommer nun eine Lehre an und bekommt dann 515 euro Brutto. Nun die Frage:Wieviel wird davon Angerechnet ?

Bitte um antwort Danke schon mal
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  #2  
Alt 16.02.2010, 12:31
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Beiträge: 352
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Hallo Zoe,

mit dem Bruttolohn kann man nicht viel anfangen. Weißt du, wie viel das Netto werden?

Ich gehe mal von 400 Euro aus. Davon sind 160 Euro anrechnungsfrei, 240 Euro werden angerechnet.

Grüße,
Joachim
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  #3  
Alt 16.02.2010, 15:04
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Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
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@JoachimM.
Bist du sicher? Ich denke, dass es so nicht ist. Wenn der Sohn Ausbildungsentgelt erhält und dazu das staatliche Kindergeld, kann er außerdem noch etwas Wohngeld beantragen (wenn er nicht schon insgesamt "drüber" ist, da er sich die Wohnlkosten ja mit der Mutter teilt. Das ist ähnlich der Situation, wenn jemand studiert und Bafög erhält. Mein Sohn fiel ab dem Zeitpunkt aus der BG = Bedarfsgemeinschaft `raus. Gemäß Berechnung des Amtes wurde aber natürlich der auf ihn entfallende (geteilte) Mietanteil von meiner (unserer) Leistung abgezogen, weil er den natürlich dann selbst von seinem "Einkommen" tragen muß.

@zoe
Also ab "Ausbildungsbeginn" bzw. erster Vergütung fällt dein Sohn aus der BG `raus. Ihm bleibt sein ganzes Ausbildungsnettoentgelt. Der für ihn bislang (gemäß eurem Bescheid) gezahlte hälftige Mietanteil wird natürlich von den für dich zu bewilligenden Mietkosten abgezogen (ist ja klar).

Damit allerdings das staatliche Kindergeld nicht mehr "dir" als Einkommen angerechnet wird, solltest du einen Dauerauftrag einrichten, dass das Kindergeld an ihn weitergeleitet wird bzw. noch besser, also sicherer, damit die nicht bocken: Bei der Familienkasse den Antrag auf Direktzahlung an den Sohn stellen. Hierbei aber wäre zu beachten (sehr wichtig), dass dem der Vater auch zustimmen müßte, weil der ja auch Ansprüche stellen könnte. Sollte es dabei Zweifel geben, dann laßt das lieber sein.
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  #4  
Alt 16.02.2010, 17:25
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Beiträge: 352
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Hallo Lirafe,

du hast natürlich recht. Ich habe nicht geprüft, welche weiteren Leistungen ihm noch zustehenden und er damit aus dem ALG II Bezug fällt. Natürlich zählt er nicht mehr zur BG, wenn er seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann (was er kann).

Viele Grüße,
Joachim
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