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ARGE SODA drängt Bildungsgutscheine auf

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  #1  
Alt 26.11.2009, 09:48
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Daumen runter ARGE SODA drängt Bildungsgutscheine auf

Die ARGE SODA Oberhausen zwingt ihre Kunden reihenweise in eine sog. Fortbildung beim Zentrum für Ausbildung und berufliche Qualifikation Oberhausen e. V. (ZAQ). Es handelt sich um eine 20wöchige Maßnahme mit dem Titel "Kunden- und Serviceorientierung im beruflichen Alltag". Zur Zeit laufen mehrere solcher Maßnahmen gleichzeitig. Ein laufender Einstieg ist vorgesehen, so daß ständig neue Teilnehmer dazukommen.

Konkret läuft das so ab, daß die ARGE SODA Oberhausen einen Bildungsgutschein aushändigt, der nur beim ZAQ und dort nur für diesen einen Kurs eingelöst werden kann. Ich wollte nicht in diesen Kurs hinein, weil hier alltägliche Dinge wie "Schriftverkehr", "Organisation des Arbeitsplatzes" und "Umgang mit dem PC" gelehrt werden, die ich seit vielen Jahren beherrsche. Zum Teil wird hier einfach Stoff des Deutschunterrichts der Sekundarstufe 2 behandelt wie Kurzgeschichten, Inhaltsangaben und Bildbeschreibungen.

Die ARGE SODA Oberhausen zwang mich, zum ZAQ zu gehen und dort einen Schulungsvertrag abzuschließen. Wenn ich das nicht getan hätte, wäre mir das ALG II gekürzt worden. Ebenso lief es bei den anderen Kursteilnehmern.

In § 77 Abs. 3 SGB III ist die Vergabe von Bildungsgutscheinen geregelt. Dort steht: "Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Der vom Arbeitnehmer ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen." Das heißt, normalerweise wählt der Arbeitnehmer selbst einen Träger (= Bildungsinstitut) aus! Die ARGE SODA Oberhausen stellt dieses Prinzip auf den Kopf, indem sie die Arbeitsuchenden in den von ihr gewünschten Kurs bei dem von ihr favorisierten Bildungsträger (ZAQ) hineindrängt.

Ich habe mich mit vielen Kursteilnehmern unterhalten und noch niemanden getroffen, der freiwillig in diese Maßnahme geht. Für das ZAQ ist es ein gutes Geschäft. Der Kurs kostet 2.952 EUR pro Teilnehmer. Das Geld fließt automatisch von der ARGE SODA Oberhausen zum ZAQ.

Vorsitzende des ZAQ sind u. a. Bürgermeisterin Elia Albrecht-Mainz und Oberbürgermeister Klaus Wehling (beide SPD). Wehling ist als Verwaltungschef der Stadt Oberhausen ebenfalls oberster Vorgesetzter der ARGE SODA.
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  #2  
Alt 26.11.2009, 12:57
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Hallo BOMANNS!

Zuerst einmal zum zwangsmässigen unterschreiben von Verträgen oder Vereinbarungen: Die ARGE Geilenkirchen hat mir dies auch des öfteren erklärt, jedesmal wurde der Verlust des Leistungsanspruches klipp und klar als Folge der Tatsache einen solchen, einseitig formulierten und verbindlichen Text zu akzeptieren, offenbart.
Fakt ist das man Vereinbarungen treffen muss, ebenso eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben muss - dies leiten die ARGE'n in der Regel ausder gesetzlich verankerten Mitwirkungspflicht ab.

Da Rechtsurteile einer diesbezüglichen Praxis mir nicht bekannt waren, habe ich aus der Not eine Tugend gemacht. Ich habe meine Unterschrift zur geforderten Zustimmung immer mit folgendem Zusatz versehen "absolut nicht" - also ich war mit der Vereinbarung "absolut nicht einverstanden" hatte aber der ARGE den Wind hinsichtlich Sanktion aus den Segeln genommen, ich hatte ja wie gefordert unterschrieben und es bestand kein grund zur Sanktion. Ausserdem habe ich dann meine version vom Begriff "Vereinbarung" vorgetragen und zwar gänzlich und ausführlich, teilweise bis von den betrofffenen Sachbearbeitern der Hinweis kam das sie keine Zeit mehr für mich aufwenden wollten! (darauf folgte dann immer noch die Bemerkung das so eine Aussage im Grunde schon den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung erfüllen könnte!

Man muss solchen Leuten halt auf den Keks gehen!

In Deinem Fall würde ich als nächstes umgehend Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen, leider wird von einigen Sozialgerichten aber erst ein ablehnender Widerspruchsbescheid gefordert um eine Klage als rechtlich zulässig anzuerkennen! Damit spielen die Sozialgerichte indirekt natürlich solchen Rechtsverdrehern in die Hände, soviel mal zu unserem Sozialstaat denn erst nach frühestens 6 Monaten wäre eine Untätigkeitsklage zulässig - dies ist sogar eine Auskunft einer in Aachen ansässigen Richterin beim Sozialgericht.

Also bleibt jetzt eigentlich nur eines zu tun: Widerspruch bei der ARGE gegen die Massnahme sowie die ART und Weise der gesetzlichen Umsetzung des Begriffes "Vereinbarung", danach Widerspruch gegen den Widerspruchsbescheid der Rechtsabteilung der ARGE und dann Klageeinreichung (hier empfehle ich mit dem Hinweis auf die eh lange Verfahrensvorlaufzeit das Verfahren trotzdem schon mal zu inizieren)

Die Begründung sollte in jedem Fall mittels Rechtsanwalt aufgesetzt werden, denn im Sozialgesetz und den Reformbestimmungen steht eindeutig was die Zielsetzung der HARTZ IV Regelungen sein sollte: nämlich einen Leistungsbezieher gänzlich und dauerhaft aus dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II raus zu bekommen und zwar in ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Wenn ich höre das danach Zeitarbeitsverträge geschlossen werden, was ja wohl bei ZAQ anzunehmen ist
ist dies auch dem Gesetz nach nicht korrekt.

In diesem Zusammenhang mit ZAQ darf ich mal meine Erfahrungen mit dieser Praktik mitteilen.

Bei einer meiner Demo's vor der hiesigen ARGE viel mir auf das plötzlich mehrer Leute auftauchten und nach dem Sitzungssaal in unserem Rathaus fragten, eienr hielt eine Einladung der ARGE in Händen und ich erfragte um was es da gehe. Vom Arbeitsamt (ARGE) waren diese Leute geladen zu einem Vorstellungstermin mit der ZAQ. Da im Gesetz steht das ich mich in jeglicher Form um Arbeit zu bemühen habe, habe ich mich kurzentschlossen in selbigen gebeten und mich auch ganz trocken auf der Anwesenheitsliste eingetragen, leider tauchte auch die Zimtzzicke der ARGE auf und natürlich viel ihr auf das auch ich anwesend war, sie verschwand darauf hin und kurz danach kam sie mit dem Beigeordneten der Stadt Geilenkirchen zurück und dieser forderte mich auf die Räumlichkeiten zu verlassen nachdem ich ihm erklärt hatte das es sich bei mir um einem Arbeits-und Informationsbemühung handeln würde. "Ja, aber für Sie heute nicht!" war dessen Aussage.- Klarer Verstoss gegen die gesetzlichen Vorgaben alles auch seitens der ARGE zu unternehmen um mich als Arbeitslosen in Arbeit zu bringen.

Auf dem Vorplatz des Rathauses traf ich beim verlassen dann auch noch auf den damaligen Leiter der ARGE Geilenkirchen und den Leiter des Sozialamtes, die ich einfach mal kurzer Hand über dieses vorgehen informierte. Aussage des leiters der ARGE : "Sie sollen ja auch das machen was wir ihnen sagen!"

Nun das der Leiter des Sozialamtes beider Bundeswehr war war mir klar, sein Ruf hinlänglich gewisser Unzulänglichkeiten auf dortigem Posten ist mir des öfteren zugetragen worden, aber irgendwie haben einige Bedienstete der Stadtverwaltung immr noch nicht ausgedient.

Soviel zu Recht und Freiheit in unserem Lande!

Die ZAQ hat allen dort anwesenden im griunde nur Zeitarbeitsverträge in Aussicht gestellt nach dem Besuch der Massnahme und somit stellt der Staat sprich die ARGE für mich den verlängerten Arm der Arbeitgeber da, wenn es darum geht Gewerkschaftlich erkämpfte Rechte und Arbeitskonditionen der Arbeitnehmer auszuhebeln. Nirgends steht im Gesetz das dies die Zielsetzung der Reformen sein sollte, dann sollen sich die Damen und Herren der ARGE auch daran orientieren und nicht stetig mit dem Satz wedeln: Mann müsse jedes Arbeitsangebot annehmen, dem ist nämlich nicht so!

Ich kann nur anregen sich zu wehren, und unbedingt soviele Zeugen wie eben möglich auf dem Kurs um Adressen zu bitten. Ich hatte von 3 Leuten auf dem Kurs von TERTIA die Adressen und nach deren Aussagen sah es dann für die Dozentin ziemlich lächerlich aus, zumal auch solche Dinge wie Pornographisches Bildmaterial und tagelanges Zocken von Spielen auf dem PC zur Sprache gekommen sind, denn wenn ich in ein Fettnäpfchen trete dann stampfe ich!

Viel Erfolg!
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  #3  
Alt 27.11.2009, 12:57
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Ausrufezeichen Begriffsklärung: ZAQ

Hallo, Horst Grunert,

danke für die ausführliche Antwort.

Mir ist jetzt allerdings aufgefallen, daß wir offensichtlich zwei verschiedene ZAQ's meinen:

Ich meine ausdrücklich nicht den Personaldienstleister ZAQ (blau-grünes Logo), sondern das Zentrum für Ausbildung und berufliche Qualifikation Oberhausen e. V., Essener Straße 100, 46047 Oberhausen, wie in meinem ursprünglichen Beitrag angegeben. Dieser Verein benutzt ein rotes ZAQ-Logo. Mitglieder des ZAQ e. V. sind die Stadt Oberhausen, der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Oberhausen.

Ich denke, ich werde den Kurs jetzt bis zum Ende (28.02.2010) durchziehen. Ich hätte mir das vorher überlegen sollen. Ich hatte vorher leider nicht genug Zeit, mich in die Materie einzuarbeiten und die entsprechenden Paragraphen im Sozialgesetzbuch nachzuschlagen. Ich hätte mich sofort weigern müssen, den Schulungsvertrag beim ZAQ e. V. zu unterschreiben.

Der Kurs ist in drei Monaten zu Ende, so schnell kann ich mit Widerspruch und Klage nichts erreichen; weiß auch nicht, ob mein Widerspruch aufschiebende Wirkung gegen Leistungskürzung hätte.

Nun darf ich mir als Diplom-Informatiker und Praktiker mit 30jähriger Computererfahrung hier also nun den Umgang mit Tastatur und Maus erklären lassen ...

Grüße
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  #4  
Alt 27.11.2009, 18:08
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Manch einer wäre froh, wenn er so leicht zu seiner vorrübergehnden Tätigkeit käme, Bomanns...

Ich hatte auch das ZAQ in Aussicht, habe da jedoch jegliche Mitwirkung - allerdings hier auf 1€-Basis - abgelehnt, ohne jedwede Sanktion zu befürchten, die bei mir nichtmal im Raum stand. Im gegensatz zu denen die sich nämlich als was besseres nach dem Motto "Mach ich nich, kann ich eh schon u.s.w." fühlen, hätte mir die Sache die du jetzt machst gutgetan. Drei Monate sind eine kurze Zeit und wenn man nur ein kleines fitzelchen lernt - nicht alles was du da lernst wirst du schon können...und wnen ja, freu dich doch? - das man vorher nicht kannte, hat es sich schon gelohnt.
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  #5  
Alt 10.01.2010, 00:56
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Zitat:
Zitat von Stylewolf Beitrag anzeigen
Ich hatte auch das ZAQ in Aussicht, habe da jedoch jegliche Mitwirkung - allerdings hier auf 1€-Basis - abgelehnt, ohne jedwede Sanktion zu befürchten, die bei mir nichtmal im Raum stand. Im gegensatz zu denen die sich nämlich als was besseres nach dem Motto "Mach ich nich, kann ich eh schon u.s.w." fühlen, hätte mir die Sache die du jetzt machst gutgetan. Drei Monate sind eine kurze Zeit und wenn man nur ein kleines fitzelchen lernt - nicht alles was du da lernst wirst du schon können...und wnen ja, freu dich doch? - das man vorher nicht kannte, hat es sich schon gelohnt.
Nun, dann sind wir eben sehr komplementär:

- Du hast einen 1-Euro-Job beim ZAQ Oberhausen abgelehnt und würdest statt dessen gern meine Fortbildung besuchen.

- Ich dagegen habe 2006 einen halbjährigen 1-Euro-Job beim ZAQ Oberhausen mit großem Einsatz und ohne Murren absolviert, wollte aber diese sogenannte Fortbildung nicht machen.

Es widerspricht einfach der an sich guten Absicht des Bildungsgutscheins, wenn Menschen gegen ihren Willen in eine Fortbildung gezwungen werden, die ihnen nichts oder relativ wenig bringt. Der Bildungsgutschein soll ein Angebot zur beruflichen Förderung sein.

Im vorliegenden Fall hat die ARGE SODA Oberhausen offenbar ein großes Interesse daran, möglichst viele Menschen zum ZAQ zu dirigieren.

Grüße
Bomanns
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  #6  
Alt 03.02.2010, 12:57
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Beitrag Bericht an die Agentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW

Nachfolgend mein Bericht vom 28.12.2009 an die:

Agentur für Arbeit
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen
Abt. Kundenreaktionsmanagement
Postfach 10 10 40
40001 Düsseldorf:

Maßnahme Nr. 371-131-2009: „Service- und Kundenorientierung im beruflichen Alltag“

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 15.10.2009 muß ich an der o. g. Maßnahme teilnehmen. Bildungsträger ist das Zentrum für Ausbildung und berufliche Qualifikation Oberhausen e. V. (ZAQ), Essener Straße 100, 46047 Oberhausen. Am 10.12.2009 habe ich beim ZAQ Ihren „Fragebogen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen“ (Nr. BA I FW 218 – 10/04) erhalten.

Ich kann Ihren Fragebogen leider nicht ausfüllen, da Sie offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgehen.

Auf Seite 4 Ihres Fragebogens stellen Sie folgende Frage:
  • Wenn ich noch einmal vor die Wahl gestellt wäre, dann würde ich mich für diesen Lehrgang
[ ] wieder entscheiden.
[ ] nicht noch einmal entscheiden.
Ich habe mich nicht für den Lehrgang entschieden, sondern ich wurde von der Arbeitsgemeinschaft Soziale Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (ARGE SODA), Centroallee 277, 46047 Oberhausen, in den Kurs hineingezwungen.

Zur Zeit laufen mehrere solcher Maßnahmen beim ZAQ. Ein laufender Einstieg ist vorgesehen, so daß ständig neue Teilnehmer dazukommen und neue Kurse eröffnet werden. Dazu später mehr.

Ich habe den Kurs nun zur Hälfte abgeschlossen und erstatte Ihnen in freier Form Bericht:

Am 25.09.2009 hatte ich einen Termin im Jobcenter Sterkrade, Steinbrinkstraße 248, 46145 Oberhausen. Die Sachbearbeiterin, Frau A., schrieb in die neue Eingliederungsvereinbarung, daß ich die o. g. Fortbildung besuchen solle. Ich solle beim ZAQ einen Termin ausmachen.

Die Sachbearbeiterin gab mir eine Broschüre des Kurses mit (siehe Anlage 1). Ich wollte diesen Kurs nicht belegen, weil ich fast alle Themen beherrsche: Deutsch, Organisation des Arbeitsplatzes, Schriftverkehr, Umgang mit dem PC, Microsoft Office und Internet mache ich seit vielen Jahren aus dem Effeff! Ich bin ausgebildeter Informatiker!

Nur in Warenwirtschaft und Lagerhaltung kannte ich mich bisher nicht aus, aber was soll mir das in meinen Berufen als Informatiker und Busfahrer nützen?

Am 12.10.2009 sprach ich beim Jobcenter Sterkrade vor und wurde von Frau K. aufgerufen. Frau K. rief ihre Vorgesetzte, Frau L., an und erklärte mir, ich hätte die Eingliederungsvereinbarung unterschrieben und daher müsse ich jetzt auch den Kurs besuchen. Sonst werde meine Leistung gekürzt. Darauf sagte ich: „Dann werde ich die Zeit halt sinnlos absitzen.“ Dies quittierte Frau K. mit einem Schulterzucken.

Das Jobcenter Sterkrade ist also spätestens seit dem 12.10.2009 informiert, daß mir dieser Kurs überhaupt nichts nützt. Der Kurs kostet 2.952 EUR!

Interessanterweise steht in der Eingliederungsvereinbarung (siehe Anlage 2): „Sie suchen sich eine Weiterbildungsmaßnahme gemäß dem ... Bildungsgutschein ...“

Im Bildungsgutschein steht aber: „Bildungsziel: Busfahrer/in, Service- und Kundenorientierung im beruflichen Alltag.“

Das heißt, hier wird der Kurstitel (unterstrichen) bereits vorgegeben, so daß ich überhaupt keine Auswahl hatte! Der Bildungsträger (ZAQ) war hierdurch ebenfalls vorgegeben, da es bei keinem anderen Bildungsträger einen Kurs mit demselben Titel gibt.

In § 77 SGB III ist die Vergabe von Bildungsgutscheinen geregelt. Dort steht: "Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Der vom Arbeitnehmer ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen." Das heißt, normalerweise wählt der Arbeitnehmer/Arbeitsuchende selbst einen Bildungsträger aus! Die ARGE SODA Oberhausen stellt dieses Prinzip auf den Kopf, indem sie die Arbeitsuchenden in den von ihr gewünschten Kurs bei dem von ihr favorisierten Bildungsträger (ZAQ) hineindrängt.

Im Unterricht wird zum Teil einfach Stoff der Sekundarstufe 2 behandelt wie Kurzgeschichten, Inhaltsangaben und Bildbeschreibungen. Aufgabenblätter kann ich Ihnen gerne übersenden. Ich habe auf dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Oberhausen das Abitur abgelegt, und Sie dürfen mir glauben, daß ich die geläufigen Themen des Deutschunterrichts beherrsche. Nach § 85 (4) SGB III dürfte eine Maßnahme, die Schulstoff vermittelt, überhaupt nicht für Bildungsgutscheine zugelassen sein.

Ich habe mich mit fast allen Teilnehmern meines Kurses unterhalten. Hierbei hörte ich immer wieder die gleiche Meinung: alle wurden gegen ihren Willen in den Kurs hineingezwungen. Die Kursteilnehmer fühlen sich wie unmündige Kinder behandelt, die die Schulbank drücken müssen. Daraus haben sie übrigens auch vor den Dozenten kein Hehl gemacht. Der Frust ist enorm, und viele Teilnehmer sind krank geworden.

Die Gründe, warum kein Interesse an der Fortbildung besteht, sind nicht immer die gleichen wie bei mir. Wir haben ca. 60jährige Reinigungskräfte im Kurs, die sich nicht mehr mit Datenverarbeitung beschäftigen möchten und denen das auch nichts nützt. Der Kurs ist ein bunt zusammengewürfelter Haufen von Menschen mit ganz verschiedenen Vorkenntnissen.

Es ist ein laufender Einstieg möglich, so daß die ARGE SODA Oberhausen ständig neue Teilnehmer in den Kurs einweist.

Zudem haben fast alle Kursteilnehmer eine angemeldete Nebenbeschäftigung (400-Euro-Job), der sie auch weiter nachgehen sollen. Über die Abwesenheitszeiten, wo die Schüler dem Nebenjob nachgehen, müssen sie einen Nachweis des Arbeitgebers vorlegen. Diese Zeiten sind natürlich für alle Teilnehmer unterschiedlich, so daß ein ständiges Kommen und Gehen herrscht und die Teilnehmer den Stoff gar nicht kontinuierlich verfolgen können. Sinnvoll wäre doch nur eine Regelung ähnlich dem dualen System der Berufsausbildung, wo zu festen Zeiten Unterricht ist (z. B. jeden Vormittag oder montags/dienstags ganztägig) und man zur restlichen Zeit seiner Arbeit nachgehen kann. Offenbar halten die ARGE SODA Oberhausen und das ZAQ es selbst nicht für nötig, daß die Schüler den Unterrichtsstoff verfolgen.

Vorgesehen sind maximal 39 Stunden pro Woche an Unterrichtszeit. Wenn ein Teilnehmer durch seinen Nebenjob nur 15 oder 20 Stunden anwesend sein kann, bezahlt er trotzdem die volle Kursgebühr. Das ist offensichtlich unökonomisch!

Infolge der hohen Abwesenheitszeiten durch Krankheit und Nebenjob hat das ZAQ jeweils zwei Kurse zu einem zusammengefaßt: Und zwar wurde meine Maßnahme 371/131/2009 mit der Maßnahme 371/140/2009 und die Maßnahme 371/118/2009 mit der Maßnahme 371/126/2009 zusammengeführt. Wohlgemerkt: für alle Teilnehmer wird die volle Kursgebühr von 2.952 EUR fällig!

Ich habe mir natürlich Gedanken gemacht, warum die ARGE SODA Oberhausen möglichst viele Teilnehmer zum ZAQ schicken möchte. Die ARGE SODA würde ihre Kunden sicher nicht zu einem x-beliebigen Bildungsträger in einer anderen Stadt schicken.

Die ARGE SODA Oberhausen wird zumindest zur Hälfte von der Stadt Oberhausen betrieben. Oberbürgermeister Klaus Wehling (SPD) ist oberster Verwaltungschef der Stadt Oberhausen. Damit ist er auch oberster Vorgesetzter der ARGE SODA.

Das ZAQ e. V. wurde 1982 auf Initiative des Sozialdezernenten der Stadt Oberhausen gegründet. Mitglieder dieses Vereins sind heute die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Stadt Oberhausen. Oberbürgermeister Klaus Wehling ist gleichzeitig zweiter Vorsitzender des ZAQ. Erste Vorsitzende ist seine Parteigenossin, Bürgermeisterin Elia Albrecht-Mainz. Als Vereinsmitglied hat die Stadt Oberhausen naturgemäß ein großes Interesse am Gewinn des ZAQ.
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  #7  
Alt 04.02.2010, 15:07
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Hallo Bomanns!

Naja, was soll man dazu schreiben, ist doch alles hinlänglich bekannt dieses Gemauschel, an dem alle - nur die Arbeistssuchenden nicht - ganz gut verdienen!

Da wird zum einen eine Zeitarbeitsfirma gegründet von ehemaligen Politikern oder Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit, da haben die Gewerkschaften gemeinnützige Organisationen die selbstverständlich im Eigeninteresse die Vielzahl Ihrer überflüssigen Mitarbeiter in Lohn und Brot bringen und da sind natürlich die vielen Arbeitswütigen die es einfach nicht mehr Zuhause auf dem Sofa aushalten und der Öffentlichkeit beweisen müssen wie sehr man sich um Arbeit bemüht, damit man sich von denen die dieses korrupte System anprangern und aufklärend denunncieren immer noch zum Besseren zu unterscheiden weis!

Ich habe -ach wie komisch- keine anderen Erfahrungen gemacht, egal ob der Träger jetzt ZAG, Z.A.G, Tertia oder AWO gGmbH hiess! Und ja; was erwartest Du denn von Menschen, die selbst eine Qualifikation nötig hätten, anderes ? Wie soll den so ein halbgebildeter Mitarbeiter aus der ARGE etwas von globalen Zusammenhängen, ökonomischen Strukturen oder einfach nur Menschenwürdigen Umgangsformen erfahren, wenn er doch nur die Wege zum und ins Büro und sein privates Umfeld kennen lernen kann? Ich bin für meine Verhältnisse sicherlich auch noch nicht viel in der Welt herum gekommen, aber eine Aussendienstmitarbeitertätigkeit ist gegenüber einem solchen Job dann doch wohl etwas Weltoffener!

Was hast Du von dem Duo Hartz/Schröder denn anderes erwartet ausser einem Denken, das man besser die anderen fickt bevor man selbst dran ist? So denken doch viel zu viele in dieser heutigen Gesellschaft.

Wenn ich höre das Abiturienten im Unterricht vermittelt wird das eine Arbeit auch auf 400€ Basis allemale besser ist als sich jeglicher Arbeit auf einer solchen Basisi zu verwehren, - sorry dann stimmt doch so einiges nicht mehr in einer sozialen Gesellschaft.

Sind die ARGEn dazu da die Interessen der Arbeitgeber - die Lohnkosten so gering wie eben nur möglich zu halten - hilfreich zu unterstützen oder können die besagten Fachkräfte vor Ort einfach nur bis zur eigenen Tischkante denken???

In den Reformen heisst es ausdrücklich: das das Hauptziel sein muss, das der Leistungsempfänger, dauerhaftund vollständigmittels einer sozialversicherungsfplichtigen Beschäftigung in Arbeit gebracht werden soll ! Wo und wie oft, bitte schön, ist das denn in den Monaten bis jetzt geschehen? Hieß das ganze nicht einmal Agenda 2010 ???

Wir haben bereits 2010 und alles was ich sehe, sind mitsige Politiker die Ihr Maul vor der Wahl aufreissen und so tun als ob sie Verständnis für die Betroffenen hätten und nach der Wahl kommen dann so Typen wie Roland Koch, Gerster und all die anderen Schwachköppe an die Microphone der Medien udn dürfen Ihre Hetze für die nächsten 4 Jahre verbreiten!

Es gibt ein altes Sprichwort, mit gefangen - mit gehangen, und so sehe ich das und so gilt das für mich auch! jeder dieser Quarkköppe die im Bundestag für die Reformgesetze gestimmt haben ist auch für die Umsetzung selbiger verantworttlich und die Coloure dieser Person ist mir scheissegal - und wer nichts taugt gehört da weg!

Eine Menge von den Damaligen ist schon in der Senke verschwunden und der Rest kommt auch noch da hin. Ich für meinen Teil knalle das Jedem von denen entgegen den ich persönlich vor die Nase bekomme, ich frage mich wieso so wenig ALG II Bezieher nur hinter vorgehaltener Hand den Mund aufmachen können, wir haben doch nicht mehr 1936!!!


Selbst in China kann die Politik nicht mehr die Menschen Mundtot machen, dank Internet. Auch im Nahen Osten versuchen es Regierungen, da klappt es auch nur wenn man Menschen umbringt, hier in Deutschland brauchen wir diesbezüglich ums eigene leben zum Glück nicht diese Angst zu haben, aber dafür sind die Betroffenen hier feiger!

Ich jedenfalls freue mich wenn ich solche Beiträge lesen kann, wie den Deinen !
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  #8  
Alt 14.03.2010, 15:44
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Nachts fährt die Straßenbahn schneller als draußen!

Geändert von Ypsilon (15.03.2010 um 11:59 Uhr) Grund: ..
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  #9  
Alt 15.03.2010, 14:14
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@ Ypsilon - und Scheisse im Hirn tut scheinbar nicht weh!
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  #10  
Alt 15.03.2010, 16:37
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Horst, ich liebe Dich. Möchtest Du meine Frau werden?
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