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BAB-Frage zur eigenen Wohnung

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  #1  
Alt 22.09.2011, 17:39
pw1 pw1 ist offline
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Registriert seit: 22.09.2011
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Standard BAB-Frage zur eigenen Wohnung

Hallo,

ich bin zur Zeit noch 17 Jahre alt und mache seit 1.8.11 eine Ausbildung. Die Ausbildungsstelle ist ca. 300 Kilometer von meinem Elternhaus entfertn. Ich bekommen meine Ausbildungslohn und vom Arbeitsamt BAB da ich aufgrund der Entfernung in ein anderes Bundesland eine eigene Wohnung da bezogen habe.

Ich werde im Dezember 18, also volljährig, meine Familie will im Januar auch hierher ziehen, was mich natürlich sehr freut, da ich mich hier schon recht einsam fühle.

Und nun meine Frage:
Meine Mutter kann eine bezahlbare 3 Zimmerwohnung für sich, meine Schwester und ihren Lebensgefährten bekommen, muss ich dann meine eigene Wohnung wieder aufgeben und zu meiner Mutter ziehen oder kann ich aufgrund dessen, dass ich 18 bin in meiner Wohnung bleiben und bekomme weiterhin BAB.

Ich hoffe, dass jemand davon nen Plan hat, denn dann muss ich schnellst meine Wohung wieder versuchen zu kündigen und meine Mutter müsste sich doch eine größere suchen.
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  #2  
Alt 22.09.2011, 17:55
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Du kannst in der eigenen Wohnung bleiben und weiter BAB bekommen. Nur die Kosten für die Familienheimfahrt, du du wahrscheinlich jetzt mit im Bedarf hast ,würde wegfallen...

Turtle
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  #3  
Alt 22.09.2011, 19:04
pw1 pw1 ist offline
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Beiträge: 4
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hallo und danke für die schnelle antwort. das die kosten für die heimfahrt wegfällt ist ja vollkommen in ordnung, die werden ja dann auch nicht mehr ausgeführt. kann man das irgendwo schriftlich nachlesen? worauf stützt du dein wissen. das ist mir wirklich wichtig, nicht das meine familie sich wohnungsmäßig ohne mich einrichtet und dann am ende doch alles anders ist und mit hohen kostenverbunden alles rückgängig gemacht werden müsste.

danke
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  #4  
Alt 22.09.2011, 19:33
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Das ergibt sich ganz einfach aus dem Gesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__64.html

Ab 18 darf man beim BAB eine eigene Wohnung haben. Egal, wie weit weg die Eltern wohnen.

Turtle
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  #5  
Alt 22.09.2011, 19:40
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von pw1 Beitrag anzeigen
hallo und danke für die schnelle antwort. das die kosten für die heimfahrt wegfällt ist ja vollkommen in ordnung, die werden ja dann auch nicht mehr ausgeführt. kann man das irgendwo schriftlich nachlesen? worauf stützt du dein wissen. das ist mir wirklich wichtig, nicht das meine familie sich wohnungsmäßig ohne mich einrichtet und dann am ende doch alles anders ist und mit hohen kostenverbunden alles rückgängig gemacht werden müsste.

danke
Wie wäre mit dem Bescheid, den nur du hast.

Aber Du wirst den Satz bestimmt finden.
Zitat:
Bei Berechnung der Berufsausbildungsbeihilfe wurden Aufwendungen für eine
Heimfahrt monatlich berücksichtigt. Sie sind deshalb verpflichtet, der Agentur für Arbeit
unverzüglich mitzuteilen, wenn weniger Heimfahrten durchgeführt werden.
Zu der anderen Frage hatte Dir turtle den Link schon gegeben:
Zum Zeitpunkt, wo deine Eltern in der Nachbarwohnung einziehen, bist du 18.

Zitat:
§ 64 Sonstige persönliche Voraussetzungen
Stand: Aktualisierung 08/2011
(1) Der Auszubildende wird bei einer beruflichen Ausbildung nur gefördert,
wenn er
1. außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnt und
2. die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils
aus nicht in angemessener Zeit erreichen kann.

Die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 2 gilt jedoch nicht, wenn der
Auszubildende
1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
2. verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,
3. mit mindestens einem Kind zusammenlebt oder
4. aus schwer wiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der
Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann.
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  #6  
Alt 23.09.2011, 12:11
pw1 pw1 ist offline
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hallo,

danke für die schnellen antworten, dass hilft weiter.
noch eine frage, wenn ich meine lehre beendet habe und im anschluss evtl. nicht übernommen werde oder was neues gefunden habe, was ist dann? wohnung behalten oder wieder zurück da dann evtl. arbeitslos und alg 2 aufstockung.
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  #7  
Alt 24.09.2011, 12:34
dms dms ist offline
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Zitat:
Zitat von pw1 Beitrag anzeigen
hallo,

danke für die schnellen antworten, dass hilft weiter.
noch eine frage, wenn ich meine lehre beendet habe und im anschluss evtl. nicht übernommen werde oder was neues gefunden habe, was ist dann? wohnung behalten oder wieder zurück da dann evtl. arbeitslos und alg 2 aufstockung.
Wenn Du jetzt bereits sagen kannst, ob die derzeitigen gesetzlichen Regelungen in 3 Jahren auch noch gültig sind, dann könnte man eine Prognose wagen.

Kannst Du es ?
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  #8  
Alt 25.09.2011, 13:26
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@dms
- nein kann ich leider nicht, aber ich geh jetzt einfach mal von der jetzigen rechtsprechung aus. was wäre denn unter den heutigen umständen zu erwarten?
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  #9  
Alt 25.09.2011, 14:56
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Dass du deine Wohnung behalten kannst, weil du nicht in der Absicht, ALG 2 zu bekommen, dort eingezogen bist, sondern wegen einer Ausbildung.

Turtle
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  #10  
Alt 25.09.2011, 19:15
dms dms ist offline
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Kleiner Hinweis noch bezüglich der Weiterbewilligung.
Derzeit hast Du als auch deine Eltern bei der Berechnung einen zusätzlichen Freibetrag erhalten.
Dieser fällt dann natürlich weg. Normalerweise ist sowieso die BAB in der Weiterbewilligung niedriger,
weil Du ja mehr Azubivergütung hast. Es kann also sein, dass durch den Wegfall des Freibetrages auch die BAB ganz entfällt bei einer Weiterbewilligung.
Jetzt sollte nur der Betrag für die Familienheimfahrt wegfallen, was jedoch zur Erhöhung der anzurechnenden BAB für Kindergeld führen kann.

Geändert von dms (25.09.2011 um 19:16 Uhr) Grund: letzter Satz korrigiert
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