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#1
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Hallo zusammen,
meine Freundin steht zukünftig vor einem Problem. Sie lebt zur Zeit von Kindergeld, besucht ein Abendgymnasium und wird im Sommer 25 Jahre alt. Im Sommer wird dadurch auch das Kindergeld entfallen und sie muss sich selbst krankenversichern. Glücklicherweise erhält sie aber elternunabhängiges BaföG bis Ende Januar 2013 für den Besuch des Abendgymnasiums. Nun wird sie bald zusätzlich allerdings eine dreijährige schulische Ausbildung beginnen. Sie erhält während dieser schulischen Ausbildung kein Gehalt und muß zusätzlich ca. einmalig 500,- EUR für Lehrmittel aufbringen. Das Kindergeld fällt wie gesagt ebenfalls weg. Und zusätzlich steigen die Ausgaben für die Krankenversicherung. Anspruch auf Hartz IV besteht nicht, da wir zusammen leben. Ebenfalls besteht wohl kein Anspruch auf BaföG. Gibt es hier etwa eine Grauzone? Erhält meine Freundin hier keine Hilfe zur Selbsthilfe? Lässt der Staat uns hier komplett im Regen stehen? Oder habt ihr einen Tip oder Hilfe für uns, an welche Stelle wir uns wenden könnten, um wenigstens die laufenden Kosten decken zu können? Oder möchte der Staat etwa, dass man ihm lebenslang auf der Tasche liegt? ![]() ![]() Wir würden uns sehr über eure hilfreichen Antworten freuen. Dafür vielen lieben Dank vorab. |
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#2
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Wenn sie jetzt Bafög bekommt, warum nicht während der Ausbildung?
Turtle |
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#3
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Weil das BaföG, welches sie ab dem Sommer erhält elternunabhängig ist und es sich um eine reine Abendschule zur Erlangung des Abiturs handelt. Was sie dann zusätzlich machen wird, ist eine schulische Berufsausbildung und diese ist abhängig vom Gehalt der Eltern und somit hat sie keinen Anspruch.
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#4
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Zitat:
Warum kein Unterhalt? Zitat:
![]() Zitat:
Eine doppelte Förderung für die Ausbildung und für die Abendschule halte ich fast für ausgeschlossen. |
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#5
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Jo, das wollt ich doch hören. Wenn Bafög abgelehnt wird, weil die Eltern Unterhalt zahlen müssten, dann muss man den Unterhalt geltend machen. Was hat das denn mit "vom Staat im Regen stehengelassen" zu tun? In erster Linie haben doch die Eltern das Kind zur Welt gebracht und nicht der Staat.
Wenn die Eltern nicht zahlen, kann man bei der Bafögstelle einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Du siehst: man wird eben nicht im Regen stehengelassen. Turtle |
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#6
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#7
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Nö, dass die Eltern genug verdienen... Im Zusammenhang mit "der Staat lässt einen im Regen stehen" betrachtet... Möcht mal wissen, wieso der Staat immer benannt wird a la "im Regen stehen lassen", wo einen doch eine gewisse Frau und ein gewisser Mann in diese Welt gesetzt haben. Und nicht der Staat.
Turtle |
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