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Zweite betriebliche Ausbildung zum Krankenpfleger

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  #1  
Alt 03.01.2012, 13:43
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Beiträge: 2
Standard Zweite betriebliche Ausbildung zum Krankenpfleger

Hallo an alle User,
erstmal muss ich euch sagen, dass ich von diesem Forum begeistrrt bin! Da ich mich zum ersten Mal nach sowas erkundige, bin ich extrem positiv überrascht, dass einem so kompetent geholfen wird. Ich habe schön vieles durchgestöbert
Vorab: Ich werde nächste Woche in meinen 2 freien Tagen zur Agentur für Arbeit gehen und mir alle möglichen Infos einholen. Dennoch hoffe ich, dass ihr mir schön ein paar Wissenslücken füllen könnt und mir vielleicht schon verraten könnt, wo und was genau ich nachfragen muss

Ich werde in 09.2012 25 Jahre alt und habe meine erste Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation im August 2010 erfolgreich abgeschlossen. Das war aber nicht das Gelbe vom Ei und diesen Beruf möchte ich nicht weitrrhin ausüben, da er mich so ganz und gar nicht erfüllt.
Ich will eine 2te Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger und mein Beruswunsch verwirklichen. Einen Ausbildungsvertrag zu April 2012 über 3Jahre in Berlin habe ich bereits.
Ich wohne alleine, meine Eltern wohnen im Ausland.

Weiß jemand, ob ich Ansprüche auf irgendwelche Förderungen habe? Mein Ausbildungsgehalt wird sich im ersten Jahr Ca. auf 450-500 € Netto belaufen. Nebenbei arbeiten darf ich laut dem Ausbildungsvertrag nicht. Kann man mif Zuschüssen rechnen oder muss man einen Kredit aufnehmen? Hat jemand bereits Erfahrung mit ähnlicher Situation? Über jede Antwort die mir helfen kann, freue ich mich wahnsinnig
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  #2  
Alt 03.01.2012, 13:49
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Beiträge: 4.501
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Du hast ja bereits eine Ausbildung und wirst da nichts beantragen können.
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  #3  
Alt 03.01.2012, 13:53
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Beiträge: 1.285
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Na ja, doch schon. M. W. n. ist der Ausbildungsberuf bafögfähig und beim Bafög gibt es die Förderung einer Zweitausbildung (einmalig). Allerdings kommt bei der Höhe der Ausbildungsvergütung da wohl nicht viel raus.

Wenn es kein Bafög gibt, wäre ggf. Wohngeld möglich.

Turtle
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  #4  
Alt 03.01.2012, 14:47
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Beiträge: 2
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Danke für die schnellen Antworten.

Ich werde mich bei der Agentur für Arbeit noch einmal erkundigen. Ich wüsste jetzt aber nicht, wie ich ohne jeglichen Zuschuss es schaffen könnte, eine weitere Ausbildung über 3 Jahre zu absolvieren.
Wo stellt man denn einen Antrag auf Wohngeld, auch dort ? Ist es überhaupt sinnvoll mich an die Agentur für Arbeit zu wenden oder muss ich mich zwecks jeglichen möglichen Förderungen bei einer anderen Instutition schlau machen ?

Danke im Voraus
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  #5  
Alt 03.01.2012, 15:32
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Beiträge: 1.285
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Du solltest dich an die Bafögstelle wenden. Wohngeld beantragt man gemeinhin bei der Kommune, also Gemeideverwaltung, Rathaus, Kreisverwaltung/Landratsamt.

Turtle
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  #6  
Alt 03.01.2012, 19:48
dms dms ist offline
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Turtle hat zwar schon alles gesagt, aber hier nochmal den Grund, warum BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) nicht in Frage käme:

Zitat:
Die Ausbildung im Überblick

Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen für Krankenpflege.

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.

Zitat:
§ 56 Berufsausbildungsbeihilfe SGB III (ab 01.04.2012)
(1) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung, wenn
*1. die Berufsausbildung förderungsfähig ist,
.......
Zitat:
§ 57 Förderungsfähige Berufsausbildung SGB III (ab 01.04.2012)
(1) Eine Berufsausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist.
....
Bei einer schulischen Ausbildung wird kein Berufsausbildungsvertrag im Sinne des o.g. § 57 abgeschlossen (nennt sich evtl. Ausbildungsvertrag bei Dir).

Solltet wider Erwarten doch ein Berufsausbildungsvertrag im Sinne des o.g. § 57 abgeschlossen sein,
so käme noch eine Ablehnung BAB wegen Zweitausbildung in Frage.

Zitat:
§ 57 Förderungsfähige Berufsausbildung SGB III (ab 01.04.2012)
....
(2) Förderungsfähig ist die erste Berufsausbildung. Eine zweite Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Berufsausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird.
...
Zitat:
Ich werde in 09.2012 25 Jahre alt und habe meine erste Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation im August 2010 erfolgreich abgeschlossen. Das war aber nicht das Gelbe vom Ei und diesen Beruf möchte ich nicht weitrrhin ausüben, da er mich so ganz und gar nicht erfüllt.
Da ist wohl kein Kommentar weiter nötig.

Also BAföG-Amt und Wohngeldamt.
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