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auszug der grossen tochter

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  #1  
Alt 07.10.2009, 13:11
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Beiträge: 24
Standard auszug der grossen tochter

hallo,
erst mal die vorgeschichte.
wir sind eine 6 köpfige familie, 2 erwachsene und 4 kinder (7, 12, 14 und 18) die 3 älteren kinder sind aus 1. ehe und bekommen von ihrem vater unterhalt in höhe von 880,- euro. und da das laut hartz 4 zu hoch ist haben sie die 3 aus dem bescheid genommen.
auch die miete bekommen sie von hartz4 nicht bezahlt, d.h nur mein mann, ich und unser 7jähriger sohn bekommen regelleistung in höhe von 789,- euro
da hartz 4 aber bis auf 85,- euro die volle miete an die vermieter überweisst bekomme ich von ihnen nichts ausbezahlt. sodass ich nur den unterhalt von 880,- euro und das kindergeld von 693,- euro zum leben habe.
macht summa sumarum 1573,- euro.
nun ist meine tochter (18) am ihrem geburtstag ausgezogen. hat aber ihre sachen noch in ihrem zimmer.
und ist auch noch hier gemeldet.
jetzt meine frage darf ich solange sie ihre sachen im zimmer hat die anteilige miete einbehalten? und wieviel muss ich ihr eigentlich ausbezahlen von dem geld was ich zur verfügung habe?
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  #2  
Alt 09.10.2009, 13:38
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Beiträge: 4.412
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Solange sie noch bei dir gemeldet ist steht dir auch die Miete zu.Alles andere liegt in deinem Ermessen.Deine Tochter sollte klare Verhältnisse schaffen.Entweder ganz oder gar nicht.
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  #3  
Alt 09.10.2009, 14:51
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Beiträge: 2.282
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Also, wenn ich das richtig verstehe, bekommst du noch das Kindergeld für deine bereits ausgezogene Tochter und den anteiligen Unterhalt ihres Vaters. Wie hoch ist der Anteil, der auf deine Tochter entfällt? Was für Miete meinst du, die du von deiner Tochter "einbehalten" möchtest. Und selbstverständlich kannst du, wenn sie nicht mehr bei dir lebt, "nichts" von dem Geld einbehalten, dass ihr zugedacht ist, also das du für sie derzeit bekommst. Oder hättest du eine Idee, wozu du das einbehalten sollen könntest? Du mußt ihr sowohl das Kindergeld, das ihr vom Staat zuerkannt ist, ausbezahlen, als auch den Unterhalt, den ihr Vater für "sie" bezahlt.
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  #4  
Alt 09.10.2009, 20:51
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Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 24
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nein habe sie bei hartz4 abgemeldet und auch an der kindergeldkasse. weiss halt jetzt nur nicht was ich an unterhalt bekomme da sie ja wieder kontakt zu ihrem vater hat denke ich mal das er dann nur noch unterhalt für 2 kinder überweisst. also laut meiner berechnung wären das 586,- € da ich ja vorher für 3 kinder 880,- € überwiesen bekommen habe. und halt das kindergeld für 3 kinder.
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  #5  
Alt 10.10.2009, 16:43
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Ja - also ist da doch im Normalfall keine Zahlung mehr, die du für sie erhälst, obwohl sie nicht mehr bei dir wohnt? Worum geht es dir dann?
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