|
|||||||
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
hallo,
erst mal die vorgeschichte. wir sind eine 6 köpfige familie, 2 erwachsene und 4 kinder (7, 12, 14 und 18) die 3 älteren kinder sind aus 1. ehe und bekommen von ihrem vater unterhalt in höhe von 880,- euro. und da das laut hartz 4 zu hoch ist haben sie die 3 aus dem bescheid genommen. auch die miete bekommen sie von hartz4 nicht bezahlt, d.h nur mein mann, ich und unser 7jähriger sohn bekommen regelleistung in höhe von 789,- euro da hartz 4 aber bis auf 85,- euro die volle miete an die vermieter überweisst bekomme ich von ihnen nichts ausbezahlt. sodass ich nur den unterhalt von 880,- euro und das kindergeld von 693,- euro zum leben habe. macht summa sumarum 1573,- euro. nun ist meine tochter (18) am ihrem geburtstag ausgezogen. hat aber ihre sachen noch in ihrem zimmer. und ist auch noch hier gemeldet. jetzt meine frage darf ich solange sie ihre sachen im zimmer hat die anteilige miete einbehalten? und wieviel muss ich ihr eigentlich ausbezahlen von dem geld was ich zur verfügung habe? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Solange sie noch bei dir gemeldet ist steht dir auch die Miete zu.Alles andere liegt in deinem Ermessen.Deine Tochter sollte klare Verhältnisse schaffen.Entweder ganz oder gar nicht.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Also, wenn ich das richtig verstehe, bekommst du noch das Kindergeld für deine bereits ausgezogene Tochter und den anteiligen Unterhalt ihres Vaters. Wie hoch ist der Anteil, der auf deine Tochter entfällt? Was für Miete meinst du, die du von deiner Tochter "einbehalten" möchtest. Und selbstverständlich kannst du, wenn sie nicht mehr bei dir lebt, "nichts" von dem Geld einbehalten, dass ihr zugedacht ist, also das du für sie derzeit bekommst. Oder hättest du eine Idee, wozu du das einbehalten sollen könntest? Du mußt ihr sowohl das Kindergeld, das ihr vom Staat zuerkannt ist, ausbezahlen, als auch den Unterhalt, den ihr Vater für "sie" bezahlt.
|
|
#4
|
|||
|
|||
|
nein habe sie bei hartz4 abgemeldet und auch an der kindergeldkasse. weiss halt jetzt nur nicht was ich an unterhalt bekomme da sie ja wieder kontakt zu ihrem vater hat denke ich mal das er dann nur noch unterhalt für 2 kinder überweisst. also laut meiner berechnung wären das 586,- € da ich ja vorher für 3 kinder 880,- € überwiesen bekommen habe. und halt das kindergeld für 3 kinder.
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
Ja - also ist da doch im Normalfall keine Zahlung mehr, die du für sie erhälst, obwohl sie nicht mehr bei dir wohnt? Worum geht es dir dann?
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Tochter wird 18, Auszug, Unterhalt - Kindergeld ? | Mascha68 | Kindesunterhalt | 4 | 20.04.2009 14:14 |
| Meine Tochter 22 | Petra123 | Anspruch und Leistungen | 3 | 11.09.2008 10:26 |
| Auszug der Tochter unter 25 | Old Harry | Wohnung und Miete | 2 | 07.06.2008 20:57 |
| Tochter schwanger | krümel | Anspruch und Leistungen | 0 | 17.03.2008 08:42 |
| Tochter 23, Anspruch auf ALG 2 ? | sabbelgabi | Anspruch und Leistungen | 5 | 28.12.2007 20:15 |