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#1
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Die Freundin von meinem ältesten Sohn ist Hartz IV Empfängerin und hat jetzt von meinem Sohn ein Baby bekommen. Was hat mein Sohn jetzt alles zu beachten, wie macht er was richtig. Er hätte gerne das gemeinsame Sorgenrecht, was muß man da tun. Mein Sohn und seine Freundin leben nicht zusammen, jeder hat schon seit Jahren eine eigene Wohnung.
Für Antworten bedanke ich mich jetzt schon. |
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#2
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Hallo Elke!
Das Einverständnis der Kindesmutter vorausgesetzt, müssten die Eltern des Kindes beim Kreisjugendamt eine entsprechende "Sorgeerklärung" abgeben. Dies ist dort kostenlos zu machen! Gruß Gawain
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#3
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Hallo Gawan,
danke für diese Antwort. Muss er für die Mutter, sie bekommt schon seit 10 Jahren Harzt IV, Unterhalt zahlen oder ist das nur, wenn die Mutter berufstätig gewesen wäre? Oder wird ihm vom Amt 4 Wochen und 8 Wochen nach der Entbindung etwas in Rechnung gestellt? Fragen über Fragen. ![]() Mein Sohn ist berufstätig. Würde mich sehr über eine Antwort von dir freuen. ![]() Viele Grüße Elke |
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#4
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Da bin ich leider überfragt Elke, das Thema Unterhalt ist nicht gerade mein Thema. Nur was diese "Sorgeerklärung" anbelangt, damit hatte ich jüngst zu tun.
Ich bin mir sicher, dass sich Deinen Fragen noch jemand annehmen wird.
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#5
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Hallo Gawain,
ich danke dir trotzdem für die netten Zeilen. Vielleicht habe ich ja Glück und es meldet sich noch jemand. Viele Grüße Elke |
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#6
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Nach § 1615l BGB ist er der Mutter des Kindes bis zu 3 Jahre nach der Geburt zu Unterhalt verpflichtet. Das Jobcenter wird sicherlich bald schriftlich den Anspruchsübergang anzeigen und ihn auffordern, sein Einkommen und Vermögen darzulegen.
Turtle |
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#7
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Hallo Turtle,
danke für deine Antwort. Da bin ich ja mal gespannt, was alles auf meinen Sohn zukommt. Viele Grüße Elke |
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