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#1
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Hallo,
mein Mann wird sich eine eigene Wohnung nehmen und aus dem gemeinsamen Haus ausziehen (ist noch belastet und gehört uns zu je 50%). (Gesamtaufwand der Finanzierung im Monat: ca. 700,-€) Ein friedliches, ruhiges Zusammenleben ist nicht mehr möglich, da er zeitweise ziemlich verbal agressiv wird, mir und den Kindern gegenüber. Wir haben gemeinsam 3 Kinder (7,6 und 3 Jahre). Er verdient zur Zeit 1600,-€ netto, bei Steuerklasse 3 (alle drei Kinder berücksichtigt) und ich ca. 480,-€ netto bei Steuerklasse 5. Ich werde mit den Kindern im Haus bleiben. (ca. 140m²) Nun zu meinen Fragen: Wie gestaltet sich die Finanzielle Situation?? Muss er Unterhalt zahlen, wenn ja, wie viel ungefähr, denn ich möchte ihm nicht "die Hosen ausziehen"? Könnte es sein, dass ich trotz seines Unterhaltes Hartz IV oder ähnliches beziehen müsste?? Und wenn ja, wie viel steht mir dann an Geld insgesamt zur Verfügung? Für gute Antworten wäre ich sehr dankbar. |
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#2
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Am besten gehst du zu einem Anwalt und lässt dir den Trennungsunterhalt berechnen. Klaro muss dein Mann Unterhalt zahlen. Für die Kinder sowieso und was er dir an Trennungsunterhalt zahlen muss, wird der Anwalt klären.
Geändert von Birgit63 (19.09.2011 um 10:08 Uhr) |
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#3
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Hm, also bei einem Verdienst von 1.600€ wird er sicher nicht für alle Kinder aufkommen können, also nicht der komplette Unterhalt. Und für dich dann natürlich gleich garnicht. Du könntest Unterhaltsvorschuss beim Judendamt beantragen. Das bekommst du 6 Jahre lang, höchstens bis zum 12. LJ. Das Jugendamt wird sich dann auch mit deinem Mann in Verbindung setzen und sein Gehalt überprüfen und ihm mitteilen, wieviel er zahlen muss. Vom Einkommen deinerseits würde dir dann noch ALG II mit deinen Kindern zustehen. Allerdings weiß ich nicht, wie das mit dem Haus gehandhabt wird. Ich hoffe, da kann dir jemand anderes was genaueres sagen. Ansonsten mal einen Termin bei der Arge machen und vorsprechen. Kindergeldzuschlag wäre noch eine Alternative, wenn du kein Hartz 4 beantragen möchtest. Und du könntest die Übernahme der Kindergartengebühren beim Jugendamt beantragen.
Ich wünsche dir alles Gute. |
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