Beiträge von muslade_molchi

    Guten Morgen,

    Ich hatte 12 Monate Elterngeld bezogen und nun nimmt mein Partner seine 2 Monate. Da er vorher keinen Verdienst hatte, bekommt er nur die 300€. Diese werden aber nun anteilig auf das Wohngeld angerechnet. Meines Wissens nach ist doch aber der Sockelbetrag frei? Auf Nachfrage beim Wohngeldamt wurde ihm gesagt, dass dies nur für die ersten 12 Monate gelten würde. Ist dies richtig? Das habe ich noch nie gehört.

    Hallo,


    kann mir vielleicht jemand erläutern, wie ich beim Kinderzuschlag das bereinigte Einkommen berechne? Egal, wie ich es versuche, ich komme einfach nicht auf den errechneten Betrag der Familienkasse. Es handelt sich um Erwerbseinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit, Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie Elterngeld. Welche Freibeträge usw. sind jeweils abziehbar?

    Wenn das Kind im Haushalt lebt, dann besteht Anspruch auf ALGII bzw. Sozialgeld und Alleinerziehungszuschlag. Auch Studenten können Kosten für Unterkunft bekommen, wenn die angemessenen Kosten den der Bafög-Pauschale übersteigen.


    Hier wird ja über keine Höhe der Leistung gesprochen. Also ist ja nicht mal raus, ob es zu Unrecht bezogen wurde.

    Ja, er war auch vorher schon selbstständig. Er leidet unter Angst- und Panikattacken, was es ihm nicht immer möglich macht, z.B. in ein Auto oder ähnliches zu steigen, um auf Arbeit zu fahren. Demnach sind die Aufträge ausgeblieben bzw. er konnte nicht zuverlässig sein. (wurde im übrigen auch mit Hauseigenen Psychologen des JC überprüft usw. Glaub mal nicht, das macht Spaß. Die Kinder leiden auch darunter, ihren Papa nur zuhause zu sehen). Auf diesem Gutachten wollen wir uns aber nicht ausruhen und für immer Geld vom Staat beziehen. Ich möchte mein Studium nächstes Jahr erfolgreich beenden, kann also nicht als Babysitter bei ihm bleiben. Ein Arbeitgeber würde das auch nicht so mitmachen. Nun ist er endlich versichert, die Therapie beginnt Anfang September und wir wollen so schnell wie möglich weg von der ARGE. Ein Psychologe ist kein Zauberer, ganz weg gehen wird es auch nicht, aber wir wollen alles versuchen. Der Vorteil des Grundstückes meines Vaters: Arbeitslatz und Wohnort wäre auf einem Grundstück. Wenn er im Hinterkopf hat, dass er im Fall der Fälle zuhause ist und diese Tatsache bei einer Attacke auch nutzen kann, dann bin ich mir sicher, dass es funktionieren könnte. Sicher haben wir keine Garantie. Aber wir können es nur versuchen. Ohne Versuch weiter ALG II, bis ich eventuell uns allein ernähren kann... Verstehst du?

    Hmm, was hab ich eigentlich erwartet? Naja, geht mir ja auch so, dass ich mich über Arbeitsunwillige aufrege und schnell mal Leute in einen Sack stecke. Lacki, wenn du liest, dann tu das doch ausführlich. Mein LG ist krank, das kann man nicht einfach abstellen. Viele verstehen das sicher nicht, damit kann ich leben. Jahre hab ich gebraucht, um ihn erstmal in eine Versicherung zu bekommen, damit er in Therapie kann, um wieder arbeiten zu können... Ja wenigstens erst einmal in der Lage ist, zum Bäcker zu gehen, um ein Brötchen zu kaufen. Neben meinem Studium gehe ich genauso arbeiten, trotz der Kinder. Es ist also nicht so, dass wir hier von vollen Leistungen der ARGE sprechen. Aber egal, werde jetzt nicht anfangen, mich zu rechtfertigen, was man in 3 Jahren nicht schafft...


    Turtle: "... ob er für eurer anscheinend gemeinsames Kind..." ist ja auch so furchtbar korrekt! Ich schreib hier in einem Forum und keine Hausarbeit... Bei einem Schnitt von 1,7 kann ich darüber nur lächeln. Fast wie bei Yahoo. ;-)


    So und nun für den Fall, dass jemand in meine Situation kommt und das Internet nach Antworten durchsucht:
    Ich kann einfach ausziehen, da ich nicht Leistungsberechtigt bin. Meine Kinder gehen ohne Frage mit, zumal sie auch nur durch meinen LG Leistungsberechtigt sind. Mir kann das keiner verbieten, wir sind nicht auf diese Leistung angewiesen. Wäre ja noch schöner... Ich kann versuchen, Wohngeld zu beantragen, falls ich mit Bafög und Nebenjob die Wohnung nicht bezahlen kann.
    Mein LG wird dann wohl in der alten Wohnung bleiben und warten, bis die Arge ihn auffordert, eine andere Wohnung zu suchen, da diese für ihn allein nicht mehr angemessen ist. Am Ende schneiden sie sich damit selbst ins Bein: Mein LG bekommt den vollen Regelsatz eines Alleinstehenden und Einkommen von mir kann ihm nicht mehr angerechnet werden. Somit können wir die Zeit bis zum Frühjahr überbrücken und dann ist ja zum Glück eh Ruhe damit.


    Vielen Dank für eure Hilfe...

    Hallo, wollte gern mal eure Meinung hören, bevor ich einen Brief an das Jobcenter schicke.


    Ich bin Studentin, bekomme Bafög, also nicht Leistungsberechtigt beim Jocenter. Allerdings zähle ich zu der BG meines Lebensgefährten und unseren Kindern, die Leistungen erhalten. Nun möchten wir umziehen, klares Ziel steht fest. Ich bin der Meinung, dass ich nicht um Erlaubnis fragen muss, da ich ja nicht Leistungsberechtigt bin. Meine Kinder kommen mit, da eins nicht das leibliche meines Lebensgefährten ist und für das andere hat er kein Sorgerecht. Theoretisch könnte ich dann ja Wohngeld für die Kinder beantragen. Praktisch wollen wir ja aber eine Familie bleiben, auch räumlich. Ich habe also der ARGE mitgeteilt, dass ein Umzug beabsichtigt ist und ob mein Lebenspartner mitkommen darf, und vorallem, da die Wohnung in Besitz meines Vaters ist (zur Zeit Wohnen wir in einem Haus, was meinem Lebensgefährten seiner Mutter ist und nur durch Gerichtsbeschluss haben wir die Miete anerkannt bekommen). Gründe für den Umzug habe ich genannt (Kinder keine getrennten Zimmer, Kinder oft krank und Studium gefährdet durch Ofenheizung, Terror der Nachbarn). Der wichtigste Grund ist allerdings, dass mein Partner seine Selbstständigkeit auf dem Grundstück meines Vaters wieder erlangen könnte und wir somit vom Amt wieder weg kommen könnten, doch auch im Interesse des Jobcenters? Habe Antwort bekommen, dass über meinen Antrag erst entschieden werden kann, wenn ich mindestens DREI Mietangebote vorgelegt habe.


    Meine Frage:


    Muss ich als Studentin, die keine Leistung erhält, das Jobcenter um Erlaubnis fragen, nur weil ich zu einer BG zugeordnet werde?
    Was passiert mit meinen LG, wenn ich einfach ausziehe?
    Wenn ich diese Angebote vorlegen würde, entscheiden die dann für uns, welche Wohnung genommen wird? (Außerdem stelle ich mir das ganz toll vor, mit welch Freude ich von diversen Vermietern empfangen werde...)


    Wie verhalte ich mich jetzt am günstigsten? Hatte gehofft, es diesmal ohne Anwalt klären zu können...

    Hallo.


    Ich studiere und bekomme Bafög. Den Höchstsatz von 597€. Mein Lebenspartner bekommt Hartz 4 und ihm wird monatlich über 40€ als Einkommensüberhang von mir abgezogen. (Sie berechnen mein Bafög voll)
    Nun habe ich mir überlegt, dass doch normalerweise mein Semesterbeitrag in Höhe von fast 170€ Ausgaben sind, die von meinem Bafög getilgt, aber von der ARGE nicht berücksichtigt werden. Weiß jemand, ob mir dies als "Ausgaben" angerechnet werden könnte? Das wären 28€ monatlich, viel Geld für uns.


    Meine FH ist 42 km einfache Strecke von mir entfernt. Wie sieht das mit Fahrkosten aus?


    Danke für Antworten.

    Also wenn ich hier lese http://www.familienrecht-heute.de/kindesunterhalt/dauer-unterhaltspflicht.html hättest du schon unter gegebenen Umständen das Recht zu verlangen, dass er auf eine normale Schule geht oder dass das BK nicht seiner Leistungsfähigkeit entspricht. Ist eben Auslegungssache und kann man sicher nicht von Fall zu Fall über einen Kamm schieben. Allerdings frage ich mich, ob dann nicht das Verhältnis noch mehr dn Bach runter geht... Sicher hast du das Recht auf Umgang. Aber schau, hier ist ja nicht das Problem, dass du die Mutter vor Gericht ziehen willst, weil sie dir den Umgang verbietet. Deshalb sehe ich das nicht als sinnvoll an. Wie gesagt, setz dich mit ihm zusammen, redet Klartext "unter Männern", erklär ihm die Trennung aus deiner Sicht (Vorsicht: Jedes Wort über die Mutter zweimal überlegen, wenn er da so sensibel reagiert) und findet gemeinsam eine Lösung. Vielleicht eine andere Schule, vielleicht unterstützt du ihn aber, dass es diesmal klappt. Oder ihr versucht mal Bafög zu beantragen. ( Kommt eben dann darauf an, was ihr als Eltern verdient. Aber bestimmt nicht schlecht, wenn du Unterhalt zahlen kannst und die Mutter im Amt arbeitet...)

    Also ersteinmal unbedingt das missverständnis aufklären. Und dann zum Problem Angsterkrankung:
    Warst du beim Psychologischem Dienst der ARGE? Beim Amtsarzt der ARGE? Was wurde auf dem Attest geschrieben? Da gibt es ja auch unterschiede. Einmal weiter ALG II, einmal sozialhilfe... Aber da hätte dich das JC ja bereits aufklären müssen, falls du in die Sozialhilfe musst... ???

    Hallo. Wie alt ist denn dein Sohn jetzt? Normalerweise bist du deinem Sohn unterhaltspflichtig, solange er sich in einer Ausbildung befindet. Dieses geht allerdings nicht über schmerzgrenzen hinaus. Damit meine ich, entsprechend den Fähigkeiten und Begabungen. Nur wie legt man das aus? Grundsätzlich hast du das Recht, dass dein Sohn dir unaufgefordert Schulbescheinigungen, Zeugnisse usw. vorlegst. Warum habt ihr so ein schlechtes Verhältnis? Sollte es nicht so sein, dass ihr euch zusammen setzen könnt und über alles redet? Sollte er dir nicht seine beruflichen Träume erläutern können und solltest du nicht wollen, dass aus ihm was wird? Unterhalt ist unabhängig davon, wie oft du ihn siehst. Natürlich hast du ein Umgangsrecht. Aber würde dir das was bringen, wenn du ihn dazu zwingst? Ich glaube, ihr solltet wirklich mal miteinander reden, denn ich glaube, genau da liegt der Knackpunkt. Und vielleicht lösen sich dann andere Probleme von allein. Wenn du das nicht willst, dann warte auf Antworten, die sich auf dem Gebiet besser auskennen, als ich. Oder eben der RA, hat der dich denn nicht beraten, wenn du schon zwei Mal dort warst?

    Hm, also bei einem Verdienst von 1.600€ wird er sicher nicht für alle Kinder aufkommen können, also nicht der komplette Unterhalt. Und für dich dann natürlich gleich garnicht. Du könntest Unterhaltsvorschuss beim Judendamt beantragen. Das bekommst du 6 Jahre lang, höchstens bis zum 12. LJ. Das Jugendamt wird sich dann auch mit deinem Mann in Verbindung setzen und sein Gehalt überprüfen und ihm mitteilen, wieviel er zahlen muss. Vom Einkommen deinerseits würde dir dann noch ALG II mit deinen Kindern zustehen. Allerdings weiß ich nicht, wie das mit dem Haus gehandhabt wird. Ich hoffe, da kann dir jemand anderes was genaueres sagen. Ansonsten mal einen Termin bei der Arge machen und vorsprechen. Kindergeldzuschlag wäre noch eine Alternative, wenn du kein Hartz 4 beantragen möchtest. Und du könntest die Übernahme der Kindergartengebühren beim Jugendamt beantragen.


    Ich wünsche dir alles Gute.

    Hallo. wer beantragt, ist egal. Ich bin die Frau, habe zur zeit das meiste einkommen (also falle komplett raus aus der Berechnung) und bin trotzdem Antragsteller. Was den Unterhalt betrifft: Bekommt ihr das Geld, weil das Kind bei euch lebt oder müsst ihr den Unterhalt zahlen? Also wenn ihr zahlen müsst, wird es natürlich als Ausgaben gerechnet, wenn ihr es bekommt als Einnahmen.

    Hallo. Ich würde mir einen Anwalt nehmen, der auf Sozialrecht spezialisiert ist (alle "anderen" müssten sich zu lange selbst in die Gesetze einlesen...) . für diesen kannst du natürlich die Beratngskosten und - wenn es vor gericht geht - aus die Gerichtskostenbeihilfe beantragen. Also bezahlst du nichts. ansonsten weiß ich nicht, wie bei euch der mietspiegel ist usw. aber wenn du schreibst, es wäre angemessen, dann sehe ich doch gute chancen für euch.

    Hi. Vom Amtwegen braucht ihr keinen Grund, zusammen ziehen zu wollen. Ihr seit eine Familie. Was läge da nicht näher, als eine solche zu leben? Also wie schon gesagt könnt ihr zusammen ziehen und bekommt als BG Leistungen der ARGE. Macht euch am besten einen Termin aus, damit ihr den Mietspiegel an eurem Ort erfragen könnt, um euch eine geeignete Wohnung zu suchen. Auch könnt ihr Kinderzimmer-Erstausstattung bei der ARGE beantragen oder ihr geht mal zur Diakonie o.ä. Da kann man zur Wohnungseinrichtung und für`s Kind auch Gelder beantragen aus einer Stiftung.


    Alles Liebe für euch.

    Ich würde das auch so sehen, dass ihr beide verpflichtet seit, wenn ihr beide im mietvertrag steht. egal, ob er dort wohnt oder nicht. er könnte ja auch weiter bei euch wohnen trotz trennung.

    Also wenn du keine Miete zahlen musst sieht es wohl schlecht aus. Du kannst ja aber einen BAB-Antrag stellen. Ich kenn mich da nicht mehr so aus, ist schon eine weile her, aber ich kann mich erinnern, dass wohl Fahrkosten eingerechnet wurden und deiner Tochter steht ja auch ein Betreuungszuschlag zu. Einfach probieren. Und wenn es nur paar euro sind. rechne doch mal hier: http://babrechner.arbeitsagentur.de/berechnung.php


    ALG II steht dir nicht zu, aber wohngeld könntest du beantragen, falls deine freundin doch einen kleinen Teil Miete verlangen möchte. Beim Wohngeld bekommst du (jedenfalls war das bei mir so) auch einen Alleinerziehungszuschlag.


    Wahrscheinlich nichts für dich... was? Sorry, aber nochmal: Ja da steht, wenn Kinder in einem Haushalt versorgt werden. Allerdings reicht (für 1 Jahr) die einfache Aussage des Studenten, dass er die Kinder weder versorgt noch beaufsichtigt und somit hat sich die Sache. Warum sollte er es auch? Es sind nicht seine Kinder, er hat auf sie keinerlei Rechte, also ist das auch sein gutes Recht. (Habe ich ja selbst von meiner ANWÄLTIN, die auf dem Gebiet spezialisiert ist = Sozialrecht.) Wo kämen wir da hin und wie soll eine alleinerziehende Mutter jemals wieder einen Partner bekommen, wenn der Angst haben muss, gleich zur Kasse gebeten zu werden. Geschlechtertausch natürlich genauso. Ich hab es auch erst geglaubt und wurde eines Besseren belehrt.

    von zuhause aus? alles andere ist im moment nicht möglich. wie gesagt, er hat es nicht mal in seine EIGENE Firma geschafft. die ist nur 2 km von uns zuhause entfernt und dort hatte er keine Angestellte... aber die frage hat sich ja schon seit ner halben ewigkeit erledigt. momentan versuchen wir gerade, dass er endlich versichert wird, damit er in behandlung kommt und endlich wieder arbeiten kann. nur stellt sich das schon wieder als riesen problem dar. ist doch alles so ungerecht.

    Alles quatsch. hoffe, du liest das noch. ihr könnt zusammen ziehen. allerdings könnte ärger vorprogammiert sein. wir hatten das gleiche problem. ich bin zu meinem freund gezogen. er war selbstständig. ich selber hatte 2 kinder. nicht von ihm. die arge wollte mir die zahlungen verweigern. aufgrund dessen haben wir uns einen anwalt gesucht und ohne gericht habe ich recht bekommen. (du bekommst übrigens beratungskostenbeihilfe) es ist nämlich so, dass die arge im ersten jahr beweisen muss, dass bei euch ein gegenseitiger wille besteht, füreinander und für die kinder aufzukommen. und welcher mann macht das sofort? also habe ich mein geld ganz normal bekommen. auch den alleinerziehungszuschlag. allerdings wurde miete und nebenkosten durch 4 geteilt und zu 3 teilen wurde mir bewilligt. nach dem jahr liegt die beweislast allerdings bei euch. spätestens dann würde ich es hin nehmen. ich weiß nicht, wie die aussichten da sind...