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#1
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Hallo Freunde,
bei einem Bekannten kam jetzt diese Frage auf: Er hat in wenigen Monaten Geburtstag, genauer, am Anfang des Monats. Die ARGE wird ihm vermutlich Hartz IV bis ein Tag vor dem Geburtstag bewilligen. Woher kann er Geld für die Miete und zum Unterhalt für den Rest des Monats bekommen? Das 2. Problem: Die ARGE bezahlt im Vorraus, die Rente kommt aber erst im Nachhinein. Wie kann er diesen ganzen Monat überleben? Wird ihm in dieser Situation gesagt: Du hast noch Geld auf der Bank (ca. 800 EUR Schonvermögen), davon kannst du den Monat überbrücken ![]() Angeblich soll sich da Gesetzlich ab dem 1.4.2011 etwas geändert haben. |
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#2
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Du meinst, er geht dann in Altersrente? Dann gibts den vollen Monat ALG 2.. Die Gesetzlichkeit wurde tatsächlich geändert (§ 7a SGB II).
Turtle |
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#3
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DANKE!
Inzwischen hat dieser Bekannte einen neuen Bescheid erhalten. Die Arge wird bis zum ende des Geburtstagsmonats zahlen. ![]() Noch eine Nachfrage: Eine andere Person geht in wenigen Jahren in Altersrente. In dem § 7a SGB II habe ich wieder die monatliche Verschiebung des Renteneintritts, je nach Geburtsjahr, gelesen, wie ist das mit der Person, wenn sie schon "Jahrzehnte" arbeitslos ist, greift da noch das alte Gesetz "Rente mit 65"
Geändert von guenterjoseph (18.09.2011 um 22:29 Uhr) Grund: neue Erkenntnisse |
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#4
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Dabei ist, wie im Gesetz geschrieben, das Geburtsjahr maßgebend und sonst nichts.
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#5
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in welchem Gesetz (alt/neu)?
Der Bekannte war mal beim Rentenversicherungsträger um eine aktuelle Bescheinigung beizubringen, wann er frühestmöglich ohne Abzüge in Rente gehen kann. Dabei wurde ihm dort gesagt, dass er mit 65 in Rente gehen kann, weil er noch nach dem alten Recht behandelt wird. Kann das stimmen
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#6
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Es gilt § 7a SGB II nach dem jetzigen Stand.
Zitat:
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#7
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Wieso bekam mein Bekannter beim Rentenversicherungsträger eine andere Auskunft und auch ein entsprechendes Schriftstück
![]() Gibt es im SGB II einen Hinweis, dass das mit dem späteren Renteneintritt aber nicht für lang, lang Langzeitarbeitslose gilt
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#8
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Ich bin kein Profi was das SGB II angeht. Von daher ist es schwer zu sagen, ob es dahingehend vielleicht Richtlinien oder Urteile gibt, die das Schreiben des Rentenversicherungsträgers bestätigen.
Allerdings könnte ich mir noch vorstellen, dass hier etwas anderes passiert: Der § 7a SGB II regelt ja die Altersgrenze bis zum (normalen) Eintritt in die Regelaltersrente. Es könnte aber sein, dass hier eine Rente wegen Arbeitslosigkeit gewährt werden soll. Sowas gibts auch, aber da kenn ich mich nicht so gut aus. Das kann man u.U. bekommen, wenn man kurz vor der Altersrente steht und keine Aussicht mehr darauf besteht, in ein Arbeitsverhältnis zu kommen. |
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#9
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DANKE für Deine Bemühungen
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#10
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Nichts zu danken, so wirklich helfen konnte ich dir ja leider nicht
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