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Sparguthaben bei Leistung nach SGBXII viertes Kapitel

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  #1  
Alt 21.10.2010, 16:30
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Ort: OWL
Beiträge: 80
Ausrufezeichen Sparguthaben bei Leistung nach SGBXII viertes Kapitel

Hallo,

wie hoch darf das Sparguthaben sein, wenn jemand Leistung nach SGB XII erhält?

Bin dankbar für jede Hilfe!
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  #2  
Alt 21.10.2010, 16:54
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Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
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Vermögen bei grundsicherrung nach sgb12:

Zitat:
Zum Vermögen gehört das gesamte verwertbare Vermögen.

Es gibt aber auch Vermögen, dass nicht verwertet werden muss, zum Beispiel:

•ein angemessenes Hausgrundstück, das vom Antragsberechtigten sowie Ehegatten bzw. Partner allein oder zusammen mit Angehörigen bewohnt wird
•kleinere Bar- oder Sparbeträge, soweit bei Alleinstehenden 2.301 € nicht überschritten werden; für Ehepaare oder eine eheähnliche Gemeinschaft liegt der Vermögensfreibetrag bei 2.915 €; für jede weitere überwiegend unterhaltene Person erhöht sich der Freibetrag um 256 €.
__________________
Der Horscht
ist ein
Sozialgott!
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  #3  
Alt 21.10.2010, 17:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
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die oben genannten beiträge stammen aus dem jahr 2003. hier mal die aktuellen zahlen:

Zitat:
Folgende Vermögenswerte werden nicht berücksichtigt:

• kleinere Ersparnisse (bis 2.600 Euro bzw. 3.214 Euro in einer eheähnlichen Partnerschaft)
• ein angemessenes Hausgrundstück
• Familien- oder Erbstücke, deren Verkauf eine besondere Härte bedeuten würde
__________________
Der Horscht
ist ein
Sozialgott!
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  #4  
Alt 21.10.2010, 22:15
Benutzer
 
Registriert seit: 28.05.2009
Ort: OWL
Beiträge: 80
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@ lacki:

Vielen Dank für die schnelle antwort.

Das hat mir sehr viel weiter geholfen...
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