Sparguthaben bei Leistung nach SGBXII viertes Kapitel

  • Vermögen bei grundsicherrung nach sgb12:


    Zitat

    Zum Vermögen gehört das gesamte verwertbare Vermögen.


    Es gibt aber auch Vermögen, dass nicht verwertet werden muss, zum Beispiel:


    •ein angemessenes Hausgrundstück, das vom Antragsberechtigten sowie Ehegatten bzw. Partner allein oder zusammen mit Angehörigen bewohnt wird
    •kleinere Bar- oder Sparbeträge, soweit bei Alleinstehenden 2.301 € nicht überschritten werden; für Ehepaare oder eine eheähnliche Gemeinschaft liegt der Vermögensfreibetrag bei 2.915 €; für jede weitere überwiegend unterhaltene Person erhöht sich der Freibetrag um 256 €.

  • die oben genannten beiträge stammen aus dem jahr 2003. hier mal die aktuellen zahlen:


    Zitat

    Folgende Vermögenswerte werden nicht berücksichtigt:


    • kleinere Ersparnisse (bis 2.600 Euro bzw. 3.214 Euro in einer eheähnlichen Partnerschaft)
    • ein angemessenes Hausgrundstück
    • Familien- oder Erbstücke, deren Verkauf eine besondere Härte bedeuten würde