Wie werden mein Freund Alg 1 und ich Hartz 4 zusammen gerechnet?

  • Hallo zusammen,


    ich habe schon das ganze internet durchforscht und hoffe das ihr mir helfen könnt.
    Also mein Freund und ich wollen zusammen ziehen. Das Problem ist, er bekommt Alg 1 und macht eine Umschulung. Und ich habe bis zum 16.5 alg 1 bekommen und bekomme nun hartz4, muss aber noch einen Antrag dafür stellen, das habe ich bis jetzt nicht gemacht weil ich nicht weiß was ich sagen soll , ob wir als paar oder Wg zusammen ziehen . Kann mir jemand sagen wie wir zusammen gerechnet werden? Und ob es sich nicht eher lohnt wenn wir als WG zusammen ziehen?


    Ich bin für alle antworten dankbar.. :D:D:rolleyes:


    Lieben gruss Mina :)

  • Also erstmal: Wichtig ist, den Antrag H IV sofort zu stellen, weil jeder Tag Verspätung auch fehlendes Geld bedeuten kann. Anspruch hat man erst ab dem Tage der Antragstellung. alles andere wird sich klären. Für alle weitergehenden Infos braucht man, um dir raten zu können, viel mehr Hintergrundwissen; beispielsweise - wie alt seid ihr, wieviel verdient dein Freund und so weiter.


    Falls einer von euch H IV beantragt, sollte der Umzug vorher mit dem zuständigen Amt abgestimmt werden, also Wohnungsgröße, Miete und so weiter. Wenn ihr beide gleichzeitig in die dann neue Wohnung einzieht, werdet ihr sicher von Beginn an als eine BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet. Ansonsten könnte man zunächst auch mal von einer WG ausgehen, so dass man dann als HG = Hausgemeinschaft gewertet werden würde für max. ein Jahr.


    Welchen Anspruch ihr hättet, was Wohnungsgröße und Regelsätze sowie Freibeträge betrifft, kannst du im Internet per ALG 2-Rechner erfahren, in dem du eure Daten/Zahlen eingibst. Die angemessenen Kosten für die neu anzumietende Wohnung ist landkreismäßig unterschiedlich; du erfährst sie durch ein Telefonat bei der für euren Landkreis zuständigen Stelle.


    Gruß. Lirafe

  • Hallo,


    grundsätzlich steht es natürlich jedem ALG2 Empfänger frei, in eine WG zu ziehen. Wie das in der Praxis dann tatsächlich umsetzbar ist und zu welchen Schwierigkeiten es kommen kann, kannst du hier im Forum umfassend nachlesen.


    Gerade bei zweigeschlichtlichen Wohngemeinschaften wird die Arge alles daran setzen eine BG (bzw. eheähnliche Gemeinschaft) zu unterstellen. Dies wird in Form von Hausbesuchen (getrennte Schlafzimmer, getrennte Einkäufe etc) und Schreiben in denen einfach mal das Einkomen des anderen abgefragt werden geschehen.



    Wenn ihr als Paar zusammen zieht und dies der Arge auch so mitteilt, besteht die Möglichkeit dies der Arge als ein Zusammenwohnen auf Probe zu melden. Dies würde bedeuten, dass das Einkommen des jeweils anderen für ein Jahr nicht angerechnet wird. Nach Ablauf dieser Zeit werdet ihr aber automatisch als BG gewertet. Falls ihr Kinder (der andere muss nicht ein leiblicher Elternteil sein) wird von Anfang an eine BG vermutet.

  • Danke erstmal an alle die sich die mühe gemacht haben was zu antworten.
    Mein freund ist 29 und ich 27 Jahre alt.
    Und er bekommt 1000 € netto Arbeitslosengeld für die 2 Jahre die er die Umschulung macht.
    Mit besuchen vom Amt hätten wir kein Problem , weil wir eh getrennte Schlafzimmer machen wollen. Nur das mit den Einkäufen find ich schon krass. Eine WG spricht sich ja vielleicht auch ab was man essen will und kauft zusammen ein. :)
    Aber wäre auch alles machbar wenns es sein muss, dann führen wir halt ein Haushaltsbuch für die einkäufe.


    Ich hatte das mit dem ALg2 Rechner schonmal ausprobiert, da kamen dann 217€ für mich raus. Aber das deckt gerade mal die Miete. Was ist denn dann mit Geld für essen etc..?


    Lieben gruss Mina:)