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Eigenheim - angemessen

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  #1  
Alt 19.02.2009, 07:16
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Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 52
Standard Eigenheim - angemessen

Hallo zusammen,

zu dem Thema " Angemessene Größe bei Eigenheimen" hatte ich bereits schon mal eine Frage gestellt, und ich bin darauf verwiesen worden, dass die Faustregel " Haus-bis 130 m² und Wohnung bis 120 m² unabhängig von der Anzahl der Bewohner " gilt.
Nun ist mein Widerspruch inzwischen abgelehnt worden, weil ich bei 88 m² als Einzelperson eine Eigetumswohnung bewohne, die 8 m² zu groß ist.
Wieso hat sich die "Faustregel" noch nicht zu den Mitarbeitern der Arge herumgesprochen?

Hat eine Klage vor dem Sozilgericht für mich Aussicht auf Erfolg? Was meint ihr?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
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  #2  
Alt 19.02.2009, 07:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 154
Standard

Ich würde auf jedenfall klagen, denn inzwischen ist man ja fast überall dazu übergegangen, wenn die Wohnung zu groß ist, dass derjenige nur die Kosten für eine angemessene Wohnung bekommt und den Rest selbat trägt. Auch treffen Mitarbeiter der ARGE oft willkürliche Entscheidungen, habe ich oft genug schon gehabt. Erfrage die Kosten, die bei Euch üblich sind und wie man das bei größeren Wohnungen handhabt , bei Euerem zuständigen Landratsamt. Die sind nehmlich für die Wohnkosten zuständig und zahlen das an die ARGE. Die ARGE handelt aber oft , wie sie will, das habe ich auch schon erlebt. Musste auch erst dagen vorgehen um zu meinem Geld zu kommen. Also nur Mut, die Klage kostet dich nichts, außer manchmal ein paar Nerven.
Viele Grüße
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  #3  
Alt 19.02.2009, 22:38
Benutzer
 
Registriert seit: 18.11.2006
Beiträge: 55
Standard

Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen aber bei dem was du sagst würd ich auch erst einmal vermuten, dass eine Klage Erfolg hätte, wegen 8qm kann ein Eigenheim unter normalen Umständen nicht unangemessen sein. Das einzige was ich mir vorstellen könnte wären die Kosten und die werden nunmahl auch bei Eigenheimen nicht nach qm zugrundegelegt sondern nach Personenzahl.

Wenn du magst könnt ich mir sämtl. Bescheide (selbstverständl. mit geschwärzten Privatdaten) von dir diesbezüglich anschauen und dir dann genaueres sagen, wobei ich denke das hier ein Rechtsanwalt schneller und besser helfen kann.

Also Vollgas voraus und mit Advokats worten Beratungsschein holen zum Rechtsanwalt und Klage einreichen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinung und Kentnis. Sie stellen keine gesetzliche oder gar verbindliche Rechtsberatung dar!
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