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#1
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Ich hab einige Jahre vor dem Bezug von Hartz4 1/6 meines Elternhauses geerbt. Meine Mutter lebt dort und hat lebenslanges Wohnrecht.
Jetzt ist vor kurzem jemand vom Amt bei ihr gewesen, um den Wert des Hauses/Grundstückes zu schätzen. Nun denken alle in der Familie, das meine Mutter das Haus verkaufen muß, um mich auszuzahlen. Vom Amt wurde mir aber gesagt, das es nur rein theoretisch um den Wert geht, da meine Mutter dort noch lebt, die gar keinen Zugriff darauf haben. Was ist denn nun richtig? Trau mich schon gar nicht mehr, meine Mutter (zu der ich eh ein sehr schlechtes Verhältnis habe) anzurufen. Denn kurz bevor ich H4 beziehen mußte, sollte das gesamte Haus meinem ältesten Sohn übertragen werden...was ich dann ja nicht mehr machen konnte. Wodurch ich die "Böse" bin, da das nicht abgeschlossen werden konnte.... |
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#2
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Zitat:
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#3
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Zitat:
Als einzige unterlage zu meinem Erbanteil hatte ich einen vorformulierten Vertrag vom Notar, den ich hätte unterschreiben müssen....aber gar nicht erst gemacht habe. Und nur, weil unserer SB der Wert zu gering vorkam (weil nur ein geschätzter Wert war), haben die vom Amt jetzt dieses Gutachten gemacht. Wodurch in meiner Familie halt der Eindruck entstand, meine Mutter müßte nun die Leistungen, die ich bekommen habe, zurückzahlen. |
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#4
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Betr.: § 24 SGB II, Absatz 5
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Erbringung.pdf Lies dir mal den obigen Link durch, beginnend bei Punkt 5. Da wird einiges zum Thema erklärt.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter
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