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#11
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Außerdem ist das Urteil aus Aachen das jüngste, damit wohl das aktuellste.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#12
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ja und???
es ist ein nicht rechtskräftiges sg-urteil, dass sich gegen die vielzählige landessozialgerichtliche und die Rspr des Bundesverwaltungsgericht stellt |
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#13
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Das sich an der Auslegung des BSG und des Gesetzgebers orientiert.
Außerdem betone ich nochmals, dass sich die Urteile der LSGs auf Unterhaltsansprüche bezieht und nicht auf einen einmaligen Erbschaftsfall. Man kann Birnen nicht mit Äpfeln vergleichen.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
Geändert von TheNextOne (25.09.2008 um 18:51 Uhr) |
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#14
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Hallo
Bin neu hier und wollte mal nachfragen, ob ein Erbe nun als Einkommen oder Vermögen gewertet wird bei Hartz 4. Lebe mit meinem Freund und meinen 9 jährigen Sohn in einer BG - Gemeinschaft zusammen und werde demnächst ca 1100 Euro erben und möchte nun gerne wissen, ob das irgendwie angerechnet wird auf Hartz 4. Wird alles angerechnet oder gibt es da noch einen Freibetrag? Habe gehört das das Alter da wohl eine Rolle spielt und man pro Lebensjahr ca 150 Euro rechnen kann. Werde im Mai 28 Jahre alt . Dann wären das 28x 150 Euro = 4200 Stimmt das? Info: Hatte noch nie einen Freibetrag genutzt und habe auch kein sonstiges Vermögen. Kann ich die ca 1100 Euro dann behalten? Muss ich die beim Jobcenter melden, auch wenn es ein freibetrag ist? Kann man ärger bekommen wenn man es nicht meldet? Muss im Mai auch einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ich meine es sind ja nur ca 1100 Euro (weniger als wir bekommen mtl.) Ich habe nämlich auch mitbekommen, das es bei anderen Hartz4 Empfängern nicht angerechnet, sondern als Vermögen gewertet wurde, obwohl sie bei dem Zeitpunkt vom Erbe schon mindestens 2 Jahre Hartz4 Empfänger waren. ( Und bei einem handelte es sich um eine Summe von ca. 6000 Euro) Mfg Geändert von Icewoman24 (18.04.2009 um 18:59 Uhr) |
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#15
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#16
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Da ich die Trauerfeier von meinen Geld bezahlt habe welches ich mir geliehen hatte ausgestattet habe und meine Schwester sich beteiligen wollte ging sie zum Jobcenter legte den Beleg vor wollte natürlich mein Geld zurückvordern vom Jobcenter was ich natürlich nicht wußte.Jetzt kommt der Hammer meine Schwester hat das Erbe so wie ich angetreten und hat den Sachwert erhalten.Jetzt fragte natürlich auch das Jobcenter nach ob da noch andere wertstände wären,dieses beantw. meine Schwester mit ja,der Campingplatz.Darauf meinte die Dame v. Jobcenter a werden wir jemanden vorbei schicken der dieses Schätzen soll anschließend veräußert wird,so das wir uns das Geld für ausstehende Sachen bezahlen können,leider dann auch kein Hartz 4 weiterhin erhalten.Meine frage: ist das denn so üblich? Für rechtbaldige antworten wäre ich allen sehr dankbar. |
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#17
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ist aus meiner sicht richtig so. die erbschaft. egal ob bargeld oder sachwerte, muss in angemessener zeit verbraucht werden. die sacherte müssten dann halt verkauft werden.
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#18
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,wie viel geld darf ich als halz vier enfanger behalten
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#19
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Zitat:
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