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#1
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Ich habe bisher mit meiner Frau und meinem Sohn bei meinem Vater in einem 2-Familienhaus zur Miete gewohnt.
Jetzt ist er gestorben und ich erbe das Haus (Bj. 1973). Vor dem Tod habe ich einen neuen Antrag für Hartz IV gestellt und soll jetzt eine Mietbescheinigung ausfüllen. Was passiert, wenn ich die Mietbescheinigung nicht innerhalb 4 Wochen zurücksende? Geändert von Bullymeister (03.06.2008 um 08:56 Uhr) |
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#2
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Hallo,
ich verstehe deine Frage nicht ganz. Da das Haus nun dir gehört kannst du folglich auch keine Mietbescheinigung einreichen da du ja kein Mieter mehr bist sondern Eigentümer. Das hast du der Arge auch mitzuteilen. |
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#3
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Das habe ich ja auch getan und ich soll jetzt die Unterlagen des Hauses einreichen.
Der Überlassungsvertrag ist von 1987 und mit einem Niessbrauch belegt. Was passiert jetzt weiter? |
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#4
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Hallo Bullymeister !
Die ARGE wird zum einen den Wert des Hauses ermitteln wollen, darüber hinaus wird Dir auch nach wie vor eine Kostenübernahme für das Wohnen im (dann) Eigenheim zustehen können, je nachdem welcher Wert ermittelt wurde und in wieweit die Größe (die ja bisher auch wohl gegeben war) gleichbleibt. Da Dein Vater sicherlich einen Teil des Hauses bewohnt hat wird die ARGE fragen in wieweit Du daraus Kapital schlagen könntest, indem Du diesen Teil veräußerst bzw. vermietest und in wieweit dann Deine Bedürftigkeit überhaupt noch gegeben ist, Du bist ja zunächst einmal verpflichtet den persönlichen finanziellen Rahmen der Dir möglich ist auszuschöpfen bevor Hilfe vom Staat gewährrt werden kann. Wichtig iost Deiner Mitwirkungspflicht grundsätzlich nachzukommen indem Du alle Informationen umgehend der ARGE zukommen lässt. Es kann natürlich sein das der Wert des Hauses so hoch liegt das Dir keine weitere Hilfe vom Staat zusteht! gruß |
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#5
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Zitat:
Ich möchte aber das Haus nicht verkaufen, weil ich ja evtl. wieder einen Volljob (habe z.Zt. einen 4,5 Std. Job) bekommen kann und dann ist das Haus weg. Deswegen werde ich von der ARGE kein Geld mehr erhalten. |
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