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Hartz 4 und Haus Verkaufen

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  #1  
Alt 20.04.2008, 14:26
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Beiträge: 3
Standard Hartz 4 und Haus Verkaufen

Hallo
Der Vater meiner Freundin hat ein Zweifamilienhaus wo nur er drinn wohnt (Es ist renovierungsbedürftig und dafür hat er kein Geld.) Er ist 55 Jahre alt und bekommt Hartz 4. Auf dem Haus sind noch 35000€ Schulden abzuzahlen. Er kommt mit den Raten nicht mehr klar. Das Haus hat einen Wert von ca. 100000€ . Er möchte das Haus nur an uns für 35000€ verkaufen um seine Schulden zu begleichen und das es in der Familie bleibt. Wir würden das Haus kaufen, renovieren und einziehen. Er bleibt mit drin Wohnen und hätte dann lebenslanges Wohnrecht.

Jetzt hab ich gehört das er dann kein Hartz 4 mehr bekommen würde, weil er es doch auch für 100000€ verkaufen könnte und somit 65000€ Gewinn machen könnte um dann davon zu leben?
Hab schon drann gedacht uns zu dritt ins Grundbuch eintragen zu lassen?

Ich kenn mich da nicht so gut aus. Wäre toll wenn mir jemand einen Rat geben könnte wie wir zu dem Haus kommen und er weiterhin Hartz 4 bekommt.
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  #2  
Alt 21.04.2008, 11:50
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Beiträge: 2.967
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Hallo Betonjonny!

Wer hat Dir denn diese Auskunft erteilt?

Wer hat den Wert des Hauses denn festgesetzt?

Mit welchem Recht würde die ARGE denn gegen den geringwärtig erzielten Erlös denn vorgehen wollen?

Welchen tatsächlichen Wert hat das renovierungsbedürftige Haus denn tatsächlich?

Aber eine ganz andere Frage dazu!

Erhält der Vater der Freundin Mietleistungen und wenn ja in welcher Höhe oder warum kann er die Raten nicht mehr zurückführen? Auch da gibt es Hilfen die die ARGE erbringen muss!

das Eigentum dient der Altersvorsorge über das Rentenalter hinaus, die anrechnung als Vermögen ist daher nur begrenzt von der ARGE vorzunehmen.

Wenn Ihr das Haus erworben habt, steht ausser Frage das der Vater wohl auch weiter einen Anspruch auf ALG II haben wird, sogar inclusive Mietekostenübernahme. Wer ihm das Objekt dann vermietet ist im Grunde unerheblich, solange Ihr einen Mietvertrag und nicht lebenslanges Kostenfreies Wohnrecht vereinbart. Dies gilt als zusätzlicher Erlös und muss von der ARGE mit berücksichtigt werden. Die Grundsicherung hinsichtlich des Regelsatzes ist aber auch dann nur gefährdet wenn noch mehr Kapital zur Verfügung steht und damit die Selbstversorgung gegeben ist.

Gruß
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  #3  
Alt 22.04.2008, 23:06
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Registriert seit: 18.04.2008
Beiträge: 3
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Hallo Horst.
Ich Danke dir für deine schnelle Antwort.
Zu deinen Fragen..
Das Haus hat ein Gutachter von der Sparkasse auf einen Wert von 99000€ geschätzt.
Er wollte es erst Verkaufen. Hat aber keinen Käufer gefunden der mehr als 70000€ geben wollte. Da hat er es dann uns angeboten, aber dann mit labenslangem Wohnrecht für die Summer der noch offenen Schulden von 35000€.

Das Wohnung ist seit 3 Jahren nicht mehr Vermietet worden ,weil die letzten Mieter es in einem renovierbedürftigem Zustand hinterlassen haben. Er aber kein Geld für die Renovierung hat. Warum er dagegen nichts unternommen hat kann ich auch nicht sagen. Ist jetzt eben so. Für die Raten die er auf das Haus noch zu zahlen hat, bekommt er einen Teil von der ARGE.(Wußte ich nicht)

Wegen dem geringen Erlös..
Ein bekannter hat mir erzählt das ein Vater der Hartz 4 Empfänger ist, seiner Tochter sein Haus überschrieben hat. Die ARGE hat den Wert des Hauses prüfen lassen und ihm dann vorgerechnet wieviel er da rausschlagen hätte können. Deswegen bekomme er jetzt gar nichts.
Hab da aber jetzt kein genaueres Hintergrundwissen darüber.
Hab da deswegen etwas bedenken in meinem Fall, weil die Summe ja weit unter dem festgesetztem Wert liegt.

Ich hoffe ich konnte deine Fragen richtig beantworten. Schon jetzt vielen Dank..
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  #4  
Alt 24.04.2008, 16:57
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Hallo,

das kann leider wirklich zu Problemen führen, da die Arge zum Teil in Form von KDU Kosten die Raten für das Haus tilgt und somit auch eine Schätzung des Gesamtwertes vornehmen kann.
Bei einer solchen Differenz wird der SB wohl mal nachfragen.
Da der Vater aber weiterhin im Hause wohnen wird, ist aber der Verdacht einer Vermögensverschleierung nicht gegeben.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit die Schulden des Vaters zu tilgen und das Haus im Gegenzug auf euch zu überschreiben, somit wäre der Sachverhalt des Verkaufes nicht gegeben.
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  #5  
Alt 24.04.2008, 20:51
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Hallo

Ja aber wenn wir die Schulden tilgen und er uns das Haus überschreibt, dann hat er es ja an uns fast verschenkt und die ARGE rechnet ihm dann vor was hätte bekommen können. Somit dann auch kein Hartz 4 mehr oder seh ich das falsch?

MFG
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  #6  
Alt 25.04.2008, 10:36
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Hallo Betonjonny!

Sind es denn nicht die Bestimmungen ums SGB die jemanden quasi nötigen sich mit dem Gedanken eines verlustreichen Veräusserns von Eigentum abpfinden zu müssen bevor man staatliche Hilfe in Anspruch nehmen darf?

Gruß
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  #7  
Alt 25.04.2008, 15:05
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Zitat:
Zitat von Betonjonny Beitrag anzeigen
Hallo

Ja aber wenn wir die Schulden tilgen und er uns das Haus überschreibt, dann hat er es ja an uns fast verschenkt und die ARGE rechnet ihm dann vor was hätte bekommen können. Somit dann auch kein Hartz 4 mehr oder seh ich das falsch?

MFG
Nein, die ARGE wird euch das prinzip des verarmten Schenkers vorhalten (nach welchem auch das Finanzamt handelt) und wird verlangen, das ihr es ihm zurück gebt, damit er es zu geld machen kann.

Gruß

Diablo
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  #8  
Alt 26.04.2008, 10:38
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auch wenn ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht ausgesprochen wurde und es sich um eine Überschreibung (vorzeitiges Erbe) innerhalb der Familie handelt.
Wie stellt sich die Situation dar wenn die Tochter als Miteigentümer eingetragen wird (50%) und im Gegenzug die Schulden tilgt?
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  #9  
Alt 28.04.2008, 10:42
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Hallo !

Seit wann kann der Staat die Rechtmässigkeit eines Kaufvertrages ( Schuldsumme 35.000€) in Frage stellen und die Annulierung eines solchen erzwingen?

Gruß
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