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#1
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Hallo Leute mich drückt der Schuh,aber gewaltig
Unsere Situation ist folgende: Mein Schwiegervater ist im Dezember verstorben,nun lebt meine Schwiegermutter alleine in Ihrem 146m2 Haus.Sie(55 Jahre)ist durch gesundheitliche Probleme seit ein paar Jahren Hartz 4 Empfängerin.Das Haus samt Grundstück ist ca 210.000€ wert.Die Restschuld beträgt ca 42.000€,diese wird von uns getragen.Nicht offiziell,nur wir geben es meiner Schwiegermutter damit Sie auch noch leben kann.Das Haus ist von 1982 und es sind jetzt einige Dinge mit der Zeit kaputt gegangen und liegengeblieben.Eine Großrenovierung steht auch noch aus.Damit meine ich jetzt nicht tapezieren und streichen,sondern vielmehr auch so Sachen wie mal das Bad und Gäste WC zu sanieren. Nun alles Dinge die meine Schwiegermutter nicht mehr bezahlen kann und Sie ist auch der Meinung das Sie das Haus auf Grund Ihrer Gesundheit nicht mehr sauber halten kann. Nun würden wir das Haus gerne übernehmen und das würde folgendermaßen aussehen. Meine Schwiegermutter würde das Haus auf meine Frau und mich überschreiben und wir würden die Restschuld tilgen und meiner Schwägerin eine Eigentumswohnung (als Erbauszahlung)kaufen.In diese Wohnung würde dann meine Schwiegermutter einziehen und wohnrecht auf Lebenszeit bekommen. Jetzt ist unsere Frage ob das so machbar ist oder kommt da jetzt Vater Staat wegen der Hartz 4 Geschichte und haut da einen Riegel vor? Achja und es wäre auch noch wichtig zu wissen ob meine Schwiegermutter dann weiterhin Hartz 4 bekommen würde obwohl Sie dann in der Eigentumswohnung meiner Schwägerin wohnen würde. Danke vorab MfG Andi |
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#2
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also, wenn sie kostenlosess wohnrecht hat, dürfte da nicht sgegen sprechen
aber die mutti könnte auch mal sanierungsaufwand bei dem jobcenter beantragen |
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#3
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Also da ich mich mit den Ämtern nicht direkt auskenne,könntet Ihr mir bitte sagen an wen ich mich dort direkt mit unserer Situation wenden könnte.
Möchte es jemandem persönlich schildern der dort tagtäglich mit diesen Dingen zu tun hat. Ich glaube nur so kann ich hundert Prozent sicher gehen was wir tun können. MfG Andi |
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#4
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an Frau Müller aus der 3. Etage wenden
und noch was: wenn man ein Haus verschenkt, dass nach ABzug der Schuldne einen wert von 150.000 hat, dann kommt das amt und fordert geld und der notar wollte ja auch noch mal was!!! wie wäre es jetzt, wenn schwiegermama erhaltungsaufwand mit entsprechenden kostenvoranschlägen bei amt einreicht genauso bekommt sie alle üblichen betriebskosten udn die zinsen für das darlehen |
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#5
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.....ja oder bei Herr Meier in der 2.Etage,selten so gelacht!
Es bekommt niemand etwas geschenkt.Mag zwar sein das es als Schenkung angesehen wird aber für mich ist das "Vererbung zu Lebzeiten".Meine Schwiegermutter will uns das Haus hauptsächlich überschreiben ,da Sie es aus körperlichen Gründen nicht mehr in Schuss halten kann.Wir tilgen die Restschuld von über 40000€,kaufen meiner Schwägerin eine Eigentumswohnung für ca.90000€ damit auch Sie Ihren Anteil bekommt und wir müssen ca. 30000€ in Sanierungs und Renovierungskosten stecken,da ist für mich nix geschenktes bei.Wenn Sie ohne Kinder wäre und das Haus einer Freundin überschreiben würde,dann wäre das für mich geschenkt! |
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#6
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Zum einen, wenn deine Schweigermutter dir/euch das Haus übertragt, ist es vorweggenommene Erbschaft. Zum Anderen werden die laufenden Kosten des eigenen Hauses (die deine Schweigermutter zur Zeit hat) wesentlich höher sein, als die Kosten der Nutzung einer Eigentumswohnung. Dabei ist es unerheblich, ob deine Schweigermutter deiner Schwägerin eine "Miete" zahlen müsste oder sogar kostenloses Wohnrecht hat. Dies ist der wesentliche Begründungsansatz, der einen Umzug deiner Schweigermutter, neben der Gebrechlichkeit, von Nöten macht. (Also die ARGE mit ihren eigenen Waffen schlagen!)
In dem vorweggenommenen Erbschaftsfalle muss aber beachtet werden, dass deiner Schweigermutter kein Nachteil entsteht. Normalerweise wird dies in Form eines Nießbrauchrechtes umgangen. Wenn du deine Schwägerin in Form einer Eigentumswohnung "ausbezahlen" willst, solltest du damit warten. Das heißt, die Wohnung kaufst du (bei Zugewinngemeinschaft) oder deine Frau (bei Gütertrennung), räumst in dem Übertragvertrag des Hauses mit deiner Schweigermutter dieser einen lebenslangen Nießbrauch an der Eigentumswohnung ein. Ferner sollte in diesem Übertrag vereinabrt werden, dass im Todesfalle deiner Schweigermutter die Wohnung in den Besitz deiner Schwägerin übergeht. Im Grundbuch der Eigentumswohnung muss nur das auch eingetragen werden. Ein Notar wird dieses rechtlich einwandfrei formulieren können. Den Umzug deiner Schweigermutter begründest du bei der ARGE mit Kostenreduzierung (Unterkunft und Heizung, Zahlungen in Zusammenhang mit Eigentum an Wohnraum) und aus Gebrechlichkeitsgründen. In der Regel wird dann der Umzug bewilligt. Andere Regelleistungen werden eigentlich dadurch nicht berührt. Geändert von TheNextOne (25.08.2008 um 14:18 Uhr) |
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#7
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Ich danke Dir für die ausführliche Antwort.Dann mal schauen wie wir das am besten umsetzen
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