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#1
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Hallo,
ich habe in meiner Zeit der Arbeitslosigkeit (Hartz4) von meinen beiden Grosseltern monatlich Geld geschenkt bekommen. Gilt das als Einkommen wenn es jeden Monat als Überweisung erfolgte, aber der Gesamtfreibetrag meines Vermögens nie die Freigrenze überschritten hat ? Ich war ab 2005 arbeitslos und habe auch normal meine Anträge gestellt und auch bewilligt bekommen. Auf den Kontoauszügen waren damals schon Beträge meiner Verwandten ersichtlich wurden aber nie weiter hinterfragt. Nun habe ich im Zuge einer "Fördermaßnahme" einen Job ab 01.01.2007, der aber (fördermaßnahme sagt ja alles *grrrrr*) extrem mies bezahlt ist und mir noch Leistungen von ca 90,- euro im Monat zustehen. Nun fiel der Bearbeiterin bei der Bearbeitung des neuen Zeitraums also ab 04/2007 die Überweisung meiner Oma auf und forderte mich auf, diese nachzuweisen. Hab ich gemacht mit einem Schreiben, dass es sich da um Geldgeschenke handelt. Nun nehme ich an, dass sie "geschnüffelt hat" denn nun will sie aufeinmal alle Kontoauszüge ab 04/2005 sehen. Das ist meiner Meinung nach nicht rechtens, da die Jahre 2005 und 2006 nicht mehr relevant sind für die Berechnung im Jahr 2007 sind und meine insgesamte Vermögensobergrenze zu keinem Zeitpunkt überschritten war. Vielen Dank ! MfG Geändert von Flashy303 (12.06.2007 um 18:59 Uhr) |
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#2
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Naja schon Blöd wenn dass alles über das Konto laufen muss, weil Oma woanders wohnt.
Also meine Sachbearbeiter hat mir mal gesagt, dass man, wenn man Hartz 4 bekommt alles an Geld angebenmuss was man bekommt "Und wenn dass nur 10? sind" Bla Bla . Da du ja nicht über die Einkommensgrenze gekommen bist ....... Aber auch das liegt wieder in der Hand deines Sachbearbeiters. Du bewegst dich gerade auf jeden Fall auf dünnem Eis. Die werden bestimmt mit überzahlung kommen und so, wenn deine Sachnearbeiterin schon so reagiert hat. Sei darauf gefasst. Du solltest jemnden finden der dich da ganz genau aufkläen kann. Und ab jetzt solltest du dir überlegen ob deine Oma nicht besser auf das Konto deiner Mutter übweisten und deine Mutter dir das Geld auszahlt, wenn das geht. Ich glaub ich konnte dir deine Frage nicht so gut beantworten, aber hoffe ich konte dich darauf vorbereiten was da kommen könnte alles gute
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#3
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Man muss zwar alles angeben - aber erst ab über 90 Euro fangen die an, Abzüge zu machen, habe ich gehört. Lass dir das Geld auf das Konto eines Freundes überweisen und es dir dann von diesem in bar geben.
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#4
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Hallo,
sehr geschickt war das nicht. Das Geld wird dir leider auf jeden Fall als Einkommen angerechnet, da es konstant gezahlt wurde. Geschenke sind einmalige Angelegenheiten! |
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#5
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Hallo!
So sehe ich das auch. Geldgeschenke sind eher einmalige Zuwendungen . Monatliche Zahlungen sind ja schon eine regelmäßige Unterstützung und damit Einkommen, das zu verwerten ist. Jmd. er z.b. eine kleine Rente erhält muss das ja auch angeben... LG laetitia |
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