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#1
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hallo, meine freundin unser kind und ich wollen zusammenziehen und einen antrag auf hartz4 stellen. Das vermögen meiner Freeundin beträgt ca. 8000€, das unseres kindes 400€ und ich habe kein anrechenbares.
Frage: Wird das Vermögen jetzt addierd angerechnet (zb. 2 Erwachsene = 2 x 4100€ = 8200€) oder sagt das Amt wir müssen erst den zu hohen Teil des Vermögen meiner Freundin aufbrauchen bevor wir leistungen beziehen? |
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#2
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das ergibt sich aus § 12 SGB II:
Lebensalter pro Person mal 150 Euro für das Kind nochmal 3100 jeder separat |
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