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#21
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nur wenn die arge an die krankenkasse überweist, was sie natütlich nicht machen wird. aber man ist grundsätzlich einen monat lang beitragsfrei nachversichert.
nochmals: wer eine nicht selbstgenutzte immomilie, wenn auch nur zum teil, besitzt muss diese zwingend verwerten, ehe das amt für einem aufkommt. der nächste der dann kommt, ist dann villenmitbesitzer im berliner grunewald, sitzt also auf ein millionenvermögen, und bezieht hartz4 weil die mutter darin wohnt. |
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#22
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haha,
schon witzig ne. Als Aussenstehender kann man bestimmt über meine Dummheit lachen. Wenn es doch tatsächlich um so ein großes Vermögen handeln würde. Ich habe jetzt eine Lücke im Bewilligungsbescheid bemerkt: Sie geben zwar an, daß ich § 9 Absatz 1 Nr. 2 SGB II Vermögen habe. Geben aber nicht an § 9 Absatz (4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde. Na ja morgen werde ich genau mit diesem Widerspruch einlegen. |
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#23
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Zitat:
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#24
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Ich lasse mich ja gerne von der Verwertbarkeit dieser Immobilie überzeugen, mich würde nur mal die praktische Durchführung der Verwertung in diesem Falle interessieren.
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#25
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Ehrlich gesagt mich auch. Aber ich werde hier berichten mal sehen wie es ausgeht. Ich hab keine Ahnung wie die sich das vorgestellt haben. Hast du vielleicht noch eine Idee wie ich in diesem Fall vorgehen kann?
Danke für all eure Beiträge. |
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#26
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Also nun, ich war beim Anwalt habe ihr alle notwendigen Unterlagen eingreicht. Auf jeden Fall habe ich heute einen Bewilligungsbescheid erhalten der gilt bis Juli. So wie wir gedacht haben es ist als Miteigentümer an den noch weitere 6 Personen beteiligt sind ein nicht verwertbares Vermögen. Daher ich nicht nur die 15.000 Eur als Schulden habe sondern für den gesamten Betrag hafte.
Noch mal gut gegangen. |
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#27
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Danke für die Rückmeldung allego und weiterhin alles Gute!
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#28
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Zitat:
Ich würde diesen Widerspruch allerdings von einem auf Hartz IV spezialisierten Anwalt verfassen lassen! Wurde mir auch nahegelegt! und habbich gemacht, meine Losung hiess dann von den Anwälten Hände weg keine eigenen Widersprüche verfassen die gehen nur auf Konten der ARGE und meisst nicht zu Deinen Gunsten! Es gibt Hartz IV Anwälte die sich spezialisiert haben, der sagt Dir auch gleich die Chancen und wie die Kostenübernahme geregelt ist, sagt er Dirs nicht dann fragste den halt! Fragen kostet nix!!!!! Ich kann Dir leider keinen Anwalt nennen, weil bei mir alles seit dem 1 . Tag über das DGB Rechtsbüro läuft und ich eh nix zahle! Heisst alle Bescheide gehen zum Anwalt und dann vors Sozialgericht wenn die ARGE nicht einlenkt, alle Bescheide werden grundsätzlich angefochten, auch wenn sie Positiv sind, damit keine Unterbrechung der Linie erfolgt und damit kein Einverständnis zu irgendeinem Bescheid! Wenn Du selbst Widerspruch einleitest und er wird abgeschmettert weil bvon Dir aus Unkenntnis Scheisse begründet, nimmst Du Dir nur die Zeit, oder dem RA, den Du dann sowieso beanspruchen musst! Ich weiss auch nicht ob der Rat teilweise hier von ARGE Schergen kommt, die Dir nur die Widerspruchsfrist klauen wollen und von der ISNM die dicke Gelder kasieren also Vorsicht traue nicht einmal Dir selbst, in ARGE Kreisen! Das ist ne HARTZ IV Regierung, ich nenne das jetzt Hartz IV Republik und die ist von einem Verbrecher inszeniert und wird von Verbrechern fortgeführt! Such Dir nen guten Anwalt aus dem HARTZ IV Bereich und erzeuge Kosten das die ARGE abkotzt, es ist Dein gutes Recht!! Ich begründe das auch Du fragst hier um Rat! Man sagt Dir Widerspruch einlegen! Aber nicht wie! Und ich sage Dir noch etwas überlege selbst wenn Du kein KFZ Mechaniker bist, gehst Du dann bei Lenkung und Bremsen bei???? Was nutzt Dir das ? Ich Widerspreche?? Warum weiss ich aber nicht??? Gröööööööööööööööööööööööööl ------------------------------------------------------------------------------- Nachtrag: Klingt sicherlich für einige komisch, was ich hier so geschreibselt habe! Ist aber aus der Erfahrung heraus und gilt nicht für Sachkundige, wer sich fit fühlt und etwas weiss, kann vielleicht oder sollte sogar auch selbst Widerspruch einreichen! Ich habe es geschafft mit doppelten Instandsetzungskosten für mein älteres Haus , ich habe hoch gepokert, das hätte auch schief gehen können! Weil das auch nach Quadratmetern geht und ne doppelte Inst Pauschale für eigentlich zu grosses Haus für 2 Personen, aber ein Auszug mit einer Ersterstattung von Möbeln wäre wohl teurer geworden, da war die ARGE Tante auch am schwimmen und der Gruppenleiter musste ran! Ich kann aber gut und schnell und präzise rechnen und habe Ihm das als Argument vorgetragen, es war einfach die bessere Lösung für alle. Aber so mit Themen im Graubereich verliert man durch eigenen Widerspruch Zeit, weil auf gute ARGUMENTE gehen die ARGEN oft ein, habbich gemerkt, besonders im Graubereich. Bei sehr guter und stimmiger Begründung stimmen Sie dann oft zu, um eben kein für alle abschliessendes und gültiges Gerichtsurteil zu bekommen, da ist ne Einzel Anerkennung, einfach klar für die billiger, oder preiswerter!!. Aber von Sachen wo ich keine Peilung von habe, siehe Beispiel Bremsen und Lenkung beim Auto, da lass ich lieber Fachleute ran und das sind in dem Fall RA s auf Hartz IV Recht spezialisiert, weil die das einfach jeden Tag tun! Elch Geändert von Elch (14.07.2011 um 13:19 Uhr) Grund: Sei Vorsichtig ARGE Schergen lauern überall! |
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