Vermögensüberschreitung um 2300,- Euro

  • Hallo miteinander,
    ich hoffe ihr könnt mir einige Fragen beantworten.
    Ich habe gestern einen Ablehnungsbescheid erhalten mit der Begründung mein Vermögen wäre zu hoch. Bin alleinstehen habe 2 minderjährige Kinder. Mein Alter ist 37. Die Vermögensfreiheitsgrenze liegt bei 7800 Euro. Mein Vermögen würde sich auf 10.054 belaufen was ein Vermögen abzüglich des Freibetrages von 2300 beträgt.
    Dieses Vermögen ist allerdings kein frei verfügbares Vermögen. Ich stehe mit einem Anteil von 1/3 im Grundbuch. Es handelt sich dabei um eine Eigentumswohnung, die nicht von mir bewohnt ist. Diese wurde von meinem Vater gekauft und um ein Darlehen zu erhalten hat er meinen Bruder und mich in das Kaufvertrag und Darlehensvertrag mit einschreiben lassen. Es war seinerseits nie gedacht, daß wir tatsächlich einen Anteil erhalten. Die Wohnung ist auch seit dem von Ihnen bewohnt. Es liegt eine schriftliche Vereinbarung zwischen meiner Mutter (bewohnt die Wohnung) meinem Bruder und mir, daß wenn die Wohnung je veräußert werden sollte, der Erlös an sie übergeht und wir auf unsere Rechte verzichten. Was das Arbeitsamt aber nicht anerkennt. Wie kann ich in diesem Fall vorgehen?
    Mein Anteil 1/3 beträgt nach Abzug der Schulden 10054,- Euro, den meine Mutter mir aber aus finanzellen Gründen nicht auszahlen kann, und es auch nicht einsieht weil sie das Darlehen seit 1995 alleine abbezahlt. Wo sie der Meinung ist, daß ich ihr eher Geld schulde.
    So ohne weiteres komme ich also nicht an Geld, mein nur auf dem Papier bestehendes Vermögen nicht ran.
    Was kann ich machen um doch noch Geld beziehen zu können. Weil ansonsten weiss ich nicht von was wir leben sollen.
    Und wenn ich diese Anteile jetzt auf Meine Mutter übertrage in welcher Zeit dürfte ich den Vermögensüberschuss von 2300,- Euro ausgeben.
    In diesem Fall würde mir meine Mutter dieses Geld 2300 als Darlehen geben.

  • also wenn du im grundbuch stehst, dann ist das auch dein eigentum. was ihr da nun innerhalb der familie hin und her schiebt, ist für die arge nicht nachvollziehbar und auch nicht anerkennenswert. du musst also verwerten oder geld verbrauchen. als vater mit zwei kindern, der sicherlich kindergeld und evt. unterhalt bekommt, sollte der vermögensüberschuss von 2300 euro nicht mehr als in zwei monaten verbraucht sein. du musst zwingend aus dem grundbuch raus.

  • Das werde ich jetzt auch tun.
    Der Anteil wird auf meine Mutter gehen. Jedoch erhalte ich kein Geld von meiner Mutter. Mein Anteil ist 10054 also werde ich es ihr für diesen Betrag überschreiben. So wie gesagt diesen Betrag zahlt sie mir nicht. Weil sie ja schon seit Jahren die Wohnung selbst abzahlt. Jedoch ist sie bereit mir diese 2300 als Kredit zu geben. Die ich Ihr dann jeden Monat zahlen soll. Wie kann ich das bei der ArGe angeben? Kann die ArGe davon ausgehen dass ich die 10054 ausgeben muss. Oder bleibt meine Vermögensgrenze unangetastet. Denn ein Vermögen von 7800 kann ich ja haben.. oder?
    Vielen Dank für die Antwort

  • Meiner Meinung nach handelt es sich hierbei um ein "nicht verwertbares Vermögen". Es wird Dich weder die Bank aus dem Darlehensvertrag entlassen, noch kann Dir jemand Deinen Anteil an dieser Eigentumswohnung ausbezahlen.
    Entsprechend empfehle ich gegen den erlassenen Bescheid in Widerspruch zu gehen!

  • eigentlich ist es auch ein nicht verwertbares Vermögen. Jedoch sagt die ArGe meine Mutter soll mich auszahlen. Was sie so nicht kann.
    Sie wohnt ja nicht umsonst in der Wohnung sie hat schon seit dem Erwerb dieser Wohnung dort gewohnt. Und seitdem auch den Darlehensbetrag über ca. 800 Euro gezahlt. In diesem Betrag ist mein Anteil des Darlehens auch enthalten was sie mitbezahlt. Also wer hat eine Idee wie ich aus dieser ganzen Miserie rauskommen kann? Die Wohnung hat noch nie mir gehört ausser auf dem Papier

  • Zitat

    wenn es deiner meinung nach nicht verwertbar ist, dann müsste er allerdings mieteinnahmen daraus erzielen


    Naja, die Mutter kann nicht die Darlehensraten bezahlen und zusätzlich noch ein Drittel an den Sohn. Ich sehe da keine Möglichkeit, wie aus dieser Situation irgendeine Einnahme konstruiert werden könnte. Für den Sohn ergäbe sich daraus schlimmstenfalls sogar noch eine Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank.


    Zitat

    Also wer hat eine Idee wie ich aus dieser ganzen Miserie rauskommen kann?


    Da kannst Du nur Widerspruch einlegen und dieses Vermögen als nicht verwertbar deklarieren, was es letztenendes auch ist.

  • Die Mutter bezahlt ja schon 100% der Darlehensraten, also auch den Anteil allegos und dessen Bruder. Wie und warum sollte sie dann Miete an ihre Söhne bezahlen?
    Zwar sind die internen Abmachungen der Familie nur Schall und Rauch, aber es ergibt sich für allego dennoch keine Verwertung seines Vermögens.

  • Zitat

    Die Mutter bezahlt ja schon 100% der Darlehensraten


    das interessiert doch die arge nicht, oder hat die auch einen antrag gestellt? er ist miteigentümer, das interessiert!


    Zitat

    Wie und warum sollte sie dann Miete an ihre Söhne bezahlen?


    es wird dann halt eine fiktive miete von der arge angenommen.

  • Es ist toll, daß ihr so schnell antwortet. Meine Frage: Kann ich die Wohnung auf meine Mutter überschreiben für den Betrag von 10054,-. Erhalte aber kein Geld. Den Vermögensüberschuss von 2300,- leiht sie mir aus damit ich die 2 Monate über die Runden komme. Kann ich nach diesen 2 Monaten wieder Hartz 4 beantragen?
    Oder will die Arge von mir den gesamten Betrag von 10054 sehen?

  • Nein, Du kannst Deinen Anteil nicht unentgeltlich auf Deine Mutter überschreiben. Dies wäre eine rechtsunwirksame Schenkung, wobei das Jobcenter nicht mitspielt. Wenn Du Deinen Anteil zu benannten Preis an Deine Mutter verkaufst, geht es nicht nur um 2300 sondern um 10054 verwertbaren Verkaufserlös.


    lacki

    Zitat

    es wird dann halt eine fiktive miete von der arge angenommen.


    Das würde die Kompetenz der Arge bei weitem übersteigen. Eine Miete die nicht fließt kann nicht angerechnet werden. Was hat die Mutter mit der Arge zu tun? Es besteht kein Mietvertrag sondern ein Kreditvertrag für welchen jede Partei selbstschuldnerisch haftet.
    Aus dem ganzen Gefüge entsteht für allego eher eine Verpflichtung als ein Anspruch!

  • lacki


    In diesem Fall sollten wir pro allego denken, denn letztenendes ist es doch er, der in diesem Fall die A...karte gezogen hat. ;)
    Seine Eltern brauchten ihn und seinen Bruder als Bürgen, um überhaupt einen Kredit für die E-Wohnung zu bekommen. Gemäß der internen Vereinbarungen ist nicht vorgesehen, dass allego jemals einen Nutzen aus dieser Wohnung wird ziehen können... allenfalls als Erbschaft, und dennoch trägt er zusammen mit den anderen Involvierten das Kreditrisiko.

  • Soll ich jetzt also Widerspruch erheben und zum Anwaltl gehen?
    Denn ich möchte eigentlich endlich aus dieser Miserie raus und die Anteile die ich habe auf meine Mutter überschreiben.
    Meine Mutter ist berufstätig, zahlt bereits den ganzen Kredit ab. Kann mir aus dem Stehkreis nicht geschwind 10000 geben. Was ist wenn ich einen privaten Kreditvertrag mit ihr vereinbare und sie mir jeden Monat 100 Euro zahlt. Zählt das dann als Vermögen oder wird es als Einkommen berechnet? Zeigt mir doch mal einen Weg wie ich aus der ganzen Sache rauskommen kann. Übrigens besteht auch ein Schuldschein über 3000 Euro gegenüber meiner Mutter, die hat sie mir ausgeliehen als ich zwangsweise aus der Wohnung musste. Kann ich mit dem Erlös diese Schulden bei ihr begleichen. Ich weiss eine recht komplizierte Angelegenheit.
    Ich bin für jede Hilfe dankbar.

  • Zum wiederholten Male: Wenn Du auf der einen Seite Sozialleistungen in Anspruch nehmen willst, dann kannst Du auf der anderen Seite nicht irgendwelche Anteile an einer Eigentumswohnung überschreiben.


    Zitat

    Übrigens besteht auch ein Schuldschein über 3000 Euro gegenüber meiner Mutter


    Da kommt ja immer mehr dazu. Bei euch in der Familie scheint es drunter und drüber zu gehen :confused:
    Ja, Du solltest einen Anwalt aufsuchen und mit dessen Hilfe Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, da die Vermutung naheliegt, dass Dein Vermögen nicht verwertbar ist.

  • Danke für deine Antwort.
    Bei uns gehts wirklich drunter und drüber.
    Mit überschreiben meine ich verkaufen. Immerhin verlangt die ArGe ja, daß ich mein Vermögen zuerst aufbrauchen soll. In diesem Fall muss ich die Anteilel ja verkaufen. Somit geht es ja an meine Mutter über. Trotzdem kann sie mir nicht 10000 Euro auf einmal zahlen. Sondern in Raten. Wird dann dieses Geld, also jeden Monat 100 als Einkommen oder Vermögen berechnet?


    Während der Zeit des Widerspruchs würde ich da noch Leistungen beziehen und weiterhin Krankenversichert sein. Oder werden die Leistungen doch nicht bezahlt?

  • Ich wage zu bezweifeln, dass die Bank da mitspielt, dass Du Deinen Anteil verkaufst. Erwartungsgemäß wirst Du dann ja auch aus dem Kreditvertrag entlassen werden wollen. Aber egal... gesetzt den Fall, dann wäre die Rate Deiner Mutter an Dich anrechenbares Einkommen. Übersteigt die Rate gar Deinen H4-Bedarf, gibt es überhaupt keine Leistungen mehr und entsprechend auch keine Krankenversicherung.


    Du solltest nicht so panisch reagieren und die Beratung eines Anwaltes in Anspruch nehmen. Diesbzgl. kannst Du Dir beim Rechtspfleger auf dem Amtsgericht einen Beratungsschein holen, wodurch Dir die anwaltliche Beratung ganze € 10 kostet.