Wieviel Geld darf man denn auf dem Konto haben?

  • Hallo,
    Ich hätte gerne mal gewusst wieviel man als Harz4 Bezieher sparen darf?
    Unsere Situation sieht momentan so aus: Wir sind ein 5 Personen Haushalt.
    Mein Mann Ich ununsere 3 Kinder alle unter 12J. Beziehen leider seit 3 Jahren Harz4
    Wir haben schon seit längerem das Kindergeld für Notzwecke gespart.
    Hatte bissel Angst und hab es zuhause versteckt.
    Doch nun habe ich gehört. Das man einen bestimmten Freibetrag besitzen darf.
    Doch leider schreibt im Netz jeder etwas anderes und man blickt kaum noch durch.
    Ich möchte mein Gespartes Geld sehr ungern zuhause weiterlagern.Ich würde es gern auf mein Bankkonto einzahlen?
    Haben momentan ca, 6000€ über mehrer Jahre für unsere kinder weggelegt.
    Kann ich dieses Geld denn ohne weiteres Auf mein Konto einzahlen?
    #Bin echt danbar für jeden Rat :o

  • Also dürfte Ich da ich 31j. bin 4650€ besitzen als freibetrag und mein Mann der 33j. ist 4950€ zusammen also 9600€ Freibetrag
    auf dem konto stehen lassen ohne das das Jobcenter etwas beanspruchen darf ? Hab ich das so richtig verstanden?
    Und wie ist Sparguthaben genau definiert? Etwa auch als Sparbuch oder wie genau ist das denn festgelegt?
    Danke für deine Auskunft Sau nett. Bin echt dankbar für jeden Tip

  • Also dürfte Ich da ich 31j. bin 4650€ besitzen als freibetrag und mein Mann der 33j. ist 4950€ zusammen also 9600€ Freibetrag
    auf dem konto stehen lassen ohne das das Jobcenter etwas beanspruchen darf ? Hab ich das so richtig verstanden?
    Und wie ist Sparguthaben genau definiert? Etwa auch als Sparbuch oder wie genau ist das denn festgelegt?
    Danke für deine Auskunft Sau nett. Bin echt dankbar für jeden Tip


    Ist richtig, zu den Kindern kann ich nicht 100% sagen, aber im Forum
    gibts auch einen Rechner dazu, hab den Link nur grade nicht parat.


    Hatte diese Frage Selbst auch schon mal gestellt,da ich eventuell
    durch Krankheit Berufsunfähig werde. Gruß

  • Und darf ich dieses Sparguthaben auf Bank stehen lassen?
    Oder muss ich ein Sparbuch eröffnen?
    Wie kann ich die Definition von Sparguthaben verstehen?
    Bzw. wie hat der Staat das Gesetzlich geregelt?
    Danke euch alle für eure Mühe. Bin über jede Aufklärung erfreut.
    Gruß danni

  • Und darf ich dieses Sparguthaben auf Bank stehen lassen?
    Oder muss ich ein Sparbuch eröffnen?
    Wie kann ich die Definition von Sparguthaben verstehen?
    Bzw. wie hat der Staat das Gesetzlich geregelt?
    Danke euch alle für eure Mühe. Bin über jede Aufklärung erfreut.
    Gruß danni


    Man kann es sich auch schwer machen......
    Das sogenannte Schonvermogen kann in jeder Art vorhanden sein,
    sprich Konto, Sparbuch ,Aktien oder sonst was.
    Sollte,was ich aber nicht glaube, der Betrag "Rentensicher" angelegt
    sein und auch nicht vor Rente ausgezahlt werden, darf der Betrag
    auch Pro LJ. 250 € sein.
    Bin kein Bankberater,aber überlegen Sie einfach ob Pfändungen
    auf Sie zukommen oder nicht.
    Somit erübrigt sich eins von beiden : Bank oder"Kopfkissen"

  • Zitat

    sollte,was ich aber nicht glaube, der Betrag "Rentensicher" angelegt
    sein und auch nicht vor Rente ausgezahlt werden, darf der Betrag
    auch Pro LJ. 250 € sein


    nicht 250 € sondern 750 € pro lebensjahr. die banken und versicherungen wollen doch gerne an das geld der hartz4er, damit sie die schön abzocken können.

  • wenn ich richtig verstehe, darf man neben dem Geld auf dem Konto (Lj x 150 + 750), zusätzlich noch eine Altervorsorge mit 750 pro Lj, bis max 16000 anlegen. Letzteres nur vorausgesetzt die Altervorsorge bleibt bis zur Rente liegen.


    Kann man das so zusammenfassen?


    Meine Frage wäre, ob diese Vermögen getrennt berechnet werden?

  • wenn ich richtig verstehe, darf man neben dem Geld auf dem Konto (Lj x 150 + 750), zusätzlich noch eine Altervorsorge mit 750 pro Lj, bis max 16000 anlegen. Letzteres nur vorausgesetzt die Altervorsorge bleibt bis zur Rente liegen.


    Kann man das so zusammenfassen?


    Meine Frage wäre, ob diese Vermögen getrennt berechnet werden?


    Richtig. Und die beiden "Sorten" werden getrennt berechnet. Wichtig ist, dass es sich bei der Altersvorsorge um einen Vertrag handelt, der unwiderruflich vor dem rentenalter keinen Zugriff auf das Vermögen zulässt.

  • Zitat von oben "Wichtig ist, dass es sich bei der Altersvorsorge um einen Vertrag handelt, der unwiderruflich vor dem rentenalter keinen Zugriff auf das Vermögen zulässt."[/QUOTE]


    dann würde mich allerdings auch interessieren, wie es denn ist, wenn man etwas ohne diese klausel angelegt hat. Ich glaube meine Eltern zahlen monatlich etwas ein, dass aber soweit ich weiß auch alle 10 Jahre oder so abgehoben werden kann.
    Gibt es für so Fälle eigene Regelungen?

  • Nein, es muss richtig verwertungssicher angelegt sein.


    Was genau ist verwertungssicher? Ich kann z.B. meine Altervorsorge immer wieder mal kündigen und somit schon an das Guthaben. Ansonsten ist es schon als Rente gedacht. Das steht auch im Vertrag.tDas Geld ist, glaube ich, immer nur für 10 Jahre oder so festgelegt. So dass ich es theoretisch auch dann abheben kann. Vermutlich ist das nicht Rentensicher genug.
    Ich würde gerne wissen, ob ich das Geld, falls nötig, auch später noch "richtig" rentensicher machen kann, und es jetzt erst mal dabei zu belassen?
    Wißt Ihr dazu etwas?

  • Wenn ich dann jetzt mit über 40 Jahren theoretisch um die 7000 auf dem Konto haben darf, wie ist es denn, wenn mein Konto aber 0€ anzeigt.
    Könnte ich mir nun z.B. von Famileinmitgliedern diesen Betrag überweisen, also schenken lassen? Vermutlich nur begrenzt? Könnte ich mir z.B. jedes Jahr etwas schenken und ansammeln lassen, bis zu diesem Grenzwerrt? Oder sollte es mir gelingen eine kleinigkeit vom HIV anzusparen und habe dann mal etwas Guthaben, wie sicher ist es dann?
    Vielleicht läßt sich die Frage so zusammenfassen:
    wie sieht es mit Geld-Überweisungen auf mein Konto aus (Geschenke)?
    oder was ist wenn ich bei Antragstellung 0 hatte und nach 10 oder 20 Jahren etwas angesammelt habe?


    Gruß und Dank!

  • Hallo,


    (fast) jedes Einkommen wird leistungsmindernd angerechnet. Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert.


    wevell