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#1
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Ich habe die Möglichkeit ab 01.03.2007 eine Vollzeitstelle im angestellten Verhältnis anzunehmen. Ich werde am Anfang 500 Euro brutto verdienen der Rest auf Provisionsbasis. Da ich derzeit kein eigenes Auto habe, müsste ich mir einen Wagen von jemandem für ne kurze Zeit leihen.
Wenn ich mich nicht täusche, darf man die Kosten die mit der Arbeitsstelle in Zusammenhang stehen also z.b Fahrtkosten vom Nettobetrag abziehen. Der Rest wird dann prozentual auf das Alg 2 angerechnet. Wie verhält es sich, wenn einem selber der PKW gar nicht gehört? Gilt da diese Regelung ebenfalls? Oder täusche ich mich sogar und ich darf keine Kosten geltend machen? Mein Berater hat auch keine Ahnung und muss sich erst schlaumachen, möchte ihm jedoch nicht blind vertrauen. |
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