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#11
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Wie gesagt, ich war nicht immer anwesend in diesem Bürokraten-Staat. Und ich hatte über lange Strecken kein reguläres Einkommen, ich konnte schlicht und einfach keine KV abschließen.
Ja bei mir ist eine Trotz-Haltung durchgekommen - aber ist doch normal. Wenn mächtige Institutionen materiell schwache Individuen finanziell ruinieren wollen, kriege ich noch ganz andere Phantasien. Und die Parlamentarier und Lobbyisten, die Gesetze realisieren, aufgrund derer ich plötzlich Zahlungsverpflichtungen für x vergangene Jahre am Hals habe, verdienen bekanntermaßen ziemlich gut. Aber es gibt eben auch Leute, die NICHT gut verdienen. Übrigens auch sicher etliche, die auf Sozialhilfe verzichten, aus welchen Gründen auch immer. An diese Leute hat man bei Schaffung dieses Gesetzes weniger gedacht. Ein anderer Aspekt ist (weniger ein formal-rechtlicher als ein mental-intellektueller): Als ich zig Jahre keine Versicherung hatte, habe ich allerdings einiges für meine Gesundheit getan - kein Alkohol, kein Tabak, einfaches aber vollwertiges Essen undsoweiter. Und da ich nicht -beispielsweise- in einem Chemiewerk oder ähnliches arbeiten mußte, hatte ich auch das Glück, nicht irgendeinen Krebs oder ähnliche chronische Erkrankung mir einzufangen. Damit möchte ich mal die Aufmerksamkeit lenken auf die Massen von Leuten, die -vereinfacht gesagt- glauben Gesundheit kommt vom Himmel und Krankheiten werden mit Medikamenten (Chemikalien) und Arztbesuchen geheilt. In dieser Wochenend-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung steht übrigens ein aufschlußreicher Artikel "Hoffentlich nicht privatversichert" - über "unnötige Operationen, unnütze Röntgenbilder - die vermeintlich privilegierten Patienten leiden unter einer Überdosis Medizin". Auch wieder vereinfacht gesagt, da hier kein Raum für allzubreite Darstellung ist: all dem liegt ja eine Geisteshaltung zugrunde, und die hier in Deutschland verbreitete hat auch dazu geführt, daß das sogenannte Gesundheitssystem sozusagen von innen verfaulen konnte - materiell wie moralisch. In meinem bisherigen Leben habe ich zu diesem Zerfallsprozeß relativ wenig beigetragen, dafür müßte ich eigentlich ne Prämie erhalten ;-) aber keine nachträgliche Bestrafung in Höhe von derzeit 6000 Euro.
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Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Geändert von hartz1000euro (28.06.2009 um 15:10 Uhr) |
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#12
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@ KLAUS - in zwei Dingen darf ich Dir wiedersprechen:
1. In der Aussage das die Pflegeversicherung schon immer eine Pflichtversicherung gewesen ist gebe ich Dir Recht nur seit wann ist das so ? Immer gilt doch wohl dann nur seit der Einführung und dich mit Jahrgang 59 kann Dir da sagen das es diese in meinen KV Zeiten nicht immer gab! 2. Du schreibst von Fehlender Einsicht - hallo ??? ich denke das stimmt so nicht -Hartz1000€ sagt nur das er eine für seine Belange finanzierbare Lösung möchte und da unterstelle ich den KV's aufgrund des Wissens das letztlich die ARGE mit einem Darlehn einsteigen könnte schon groben Vorsatz und eine gehörige Portion Eigennutz gänzlich zu Lasten des zu Versichernden. In anderen Zahlungsunfähigkeiten müsste so mancher Gläubiger sich auf einen Vergleich einlassen, die Arroganz der genannten BKK zeigt mir nur eines, bevor man dem Säumigen ein Darlehn anbietet greift man lieber die Möglichkeiten der sozialen Gemeinschaft in die Tasche zu langen auf denn die ARGE müsste HARTZ 1000€ eigentlich aus der Problematik mit einem Darlehn helfen und irgendwo ist auch das gerechtfertigt denn wenn der Staat auf der einen Seite Großkonzernen und Banken unter die Arme greifen kann, sollte das gegenüber einem Mitglied der Gesellschaft ebenso möglich sein! Sorry Klaus aber in diesen Punkten teile ich Deine Meinugn nicht! |
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#13
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Hallo Horst,
ist doch schön dass wir nicht immer einer Meinung sind. Wäre ja auch voll langweilig. Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995. Er will nicht nur eine Lösung die er sich Leisten kann, daran glaube ich nicht. Er schimpft auf unseren Bürokratenstaat, will aber im Gegenzug vom dem Bürokratenstaat Hilfe, damit er überleben kann. Warum beantragt er nicht in dem Staat die Leistungen, wo er so lange gelebt hat. Weil es wahrscheinlich dort keine gibt. Und jetzt hier zu klagen und jammern, kann und will ich nicht verstehen. Und das mit dem gesund Ernähren ist wieder nur eine Rechtfertigung, warum es nicht sein Fehler ist. Das ist leider aber eine deutsche Eigenheit. Die Gewinne nur für mich, geht wenn es schief soll die Allgemeinheit herhalten. Gerade so wie es uns die Großkonzerne vormachen und die Politiker darauf anspringen, klar ist ja Wahljahr. Der Staat soll die Unternehmen stützen, aber dann sollen die Unternehmen auch aus den späteren Gewinnen das dem Staat wieder zurückzahlen. Nur weil sich jemand gesund ernährt, heisst das noch lange nicht, dass er nicht krank wird. Und wenn er sich nicht mal ne KV leisten kann, wie hätte er dann mal eine Arztrechnung bezahlen wollen, zumal dann noch nach der GOÄ abgerechnet worden wäre. Also hätte wieder mal der Staat die A...karte gezogen. Soll er doch von der ARGE ein Darlehen erhalten und die Rückständigen Beiträge zahlen und das Darlehen an die ARGE abstottern. Was ist daran falsch? Ob die Berechnung der Beitragssätze o.k. ist, und damit auch die Höhe der Forderung, kann ich nicht sagen. Ich finde es nur nicht in Ordung sich dem Sozialsystem durch Nchteinzahlung zu entziehen und dann wenn nötig vom Sozialsystem Hilfe zu fordern und auch noch beleidigt zu sein, wenn nicht alles so geht wie Mann/Frau es sich vorgestellt hat. Gruß Klaus |
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#14
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Zitat:
Ja wenn die ARGE das macht, stotter ich eben ab, aber ob diese das macht....? "....vom Sozialsystem Hilfe zu fordern...." : nun, ICH FORDERE NICHT, sondern BEANTRAGE eine gesetzlich verankerte Leistung..... Von mir aus zahle ich im Prinzip rückwirkend Krankenkassenbeiträge, die in der Vergangenheit auf dem Papier aufgelaufen sind.... allerdings ist es dann vielleicht auch logisch, daß ich im Prinzip rückwirkend für die zurückliegenden zwei Jahre Leistungen nach ALGII erhalte, weil dafür möglicherweise besondere Gründe vorliegen...
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Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. |
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#15
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@ Hartz 1000 Euro
@ Klaus bedingt hat Klaus ja Recht, wenn es um die Kostenabwälzung auf die Allgemeinheit geht, aber lieber Klaus hätte er sich ein Auto bestellt und es nicht bezaht wäre es gepfändet worden und auf dem Rest bliebe der Autoverkäufer sitzen, im Falle der KV ist es aber so das die Forderung zumeist mit Darlehn von der ARGE übernommen wird und dieses wissen die KV Oberen ganz genau und damit ziehen die uns der Allgemeinheit die Kohle aus der Tasche - Frage mit welchem Recht bestetht dieser Unterschied? Rückwirkende Forderungen von ALG II sind grundsätzlich nicht möglich, das kann man sehen wie man will ist wie beim Pfänden, der Staat kommt immer an erster Stelle ein klarer Vorteil dem wir Bürger uns zu unterwerfen haben. Du als Bürger bist in der Verpflichtung zu erbringen - erst dann ist der Staat an der Reihe - es mag daher logisch erscheinen wenn man sich mit dem Staat auf einer Ebene sieht, aber leider steht kein Bürger mit dem Staat auf dieser Höhe, keiner, aber wirklich keiner, nicht mal der Papst und der hat mit uns weis Gott nicht viel gemeinsam! Ein Darlehn wirst Du allerdings nur erhalten wenn Du beim Fallmanger diesbezüglich darum ersuchst und das wird zur Folge haben das man Dir bis zu 30% des Regelsatzes als Rate jeden Monat abhalten kann! Gruss Geändert von Horst GRUNERT (29.06.2009 um 14:31 Uhr) |
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#16
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Mein Senf dazu, zufällig lese ich diese Beiträge, bin regelmäßiger Zahler und habe nur nebenbei davon erfahren, das ab ...(wann eigentlich) es Pflicht ist, versichert zu sein. Hat mich nicht weiter interessiert, wie gesagt, war immer versichert. Nur, was ich nicht verstehe, wenn jemand nicht versichert, hat er selber schuld, wenn mal was ist, aber warum muß man rückwirkend zahlen.
Kaufe ich mir heute ein Auto und hatte vorher keins, warum soll ich das rückwirkend versichern, das kapier ich nicht. |
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#17
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@ catweezel - ganz einfach, der Staat sagt ab dem Tag x muss jeder eine KV zahlen, Du machst es aber doch nicht, was passiert den dann?
Der Staat sagt Du musst Steuern zahlen, Du machst es nicht ? Was passiert Du wirst geschätzt, verdonnert und wenn Du nicht zahltst, bekommste ein paar Gardinen geschenkt! Haste es jetzt kappiert? Bei der KV ist es doch so das man genau sagen kann wie lange diese vom Staat gefoderte leistung nicht erbracht wurde, Betrag mal Anzahl der Monate und Du musst noch nicht eimal schätzen - aber deshlb musst Du trotzdem zahlen, sonst kommt der Staat und dessen Forderungen sind immer Pfändbar wo andere nicht erfolgreich sind, wieviel dann bleibt kannste ja mal beim Sachbearbeiter erfragen, aber wenn 1/3 der Regelsatzleistungen als Rücklage für aussergewöhnliche Anschaffungen in diesem Betrag enthalten sind, nimmt die ARGE dies erst einmal und gibt Dir dann im Falle eine Falles auch gerne ein Darlehn, aber zuvor zahlste erst mal die Schulden! Gruss Gruss |
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#18
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@ Catweezle
Sinn und Zweck warum die Beiträge ab der Versicherungspflicht nachbezahlt werden müssen ist einfach: Ansonsten würde sich keiner versichern und kurz bevor er Leistungen in Anspruch nehmen müsste, würde er sich versichern, und die Versichertengemeinschaft müsste die Kosten übernehmen. Der zweite Punkt ist, es spült auch Geld in die angespannten Kassen der GKV. Gruß Klaus |
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