Abgelehnter Widerspruch bei Antrag auf Wohnung

  • Hallo,


    ich bin 22 Jahre alt, schwanger in der 33.Woche, wohne zur Zeit bei meinen Eltern und möchte in eigene Wohnung ziehen. Ich habe eine Ausbildung als zahnmedizinische Fachangestellte begonnen und bin im 1.Ausbildungjahr. Aufgrund der Schwangerschaft wurde mir ein Arbeitsverbot ausgesprochen. Jedoch beziehe zur Zeit noch Ausbildungsvergütung in Höhe von 325€, weswegen ich keine Zustimmung auf meinen Antrag für Hartz IV bekommen habe.


    Danach habe ich Antrag auf eine eigene Wohnung beantragt, da ich ein sehr schlechtes Verhältnis zu meinen Eltern habe und dort nicht weiter bleiben kann. Mir wurde darauf ein Antrag für eine Wohnung ausgehändigt, die für mich zum jetzigen Zeitpunkt unangemessen wäre, sprich eine 3 Raumwohnung mit 59 m² für 400€ Warmmiete. Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung, dass kein schwerwiegender sozialer Grund vorliegt und dass die Wohnung mein Maß an Bedürfnissen übersteigt.


    Als Reaktion darauf habe ich mir einen Anwalt gesucht, der Widerspruch für diesen Endscheid eingelegt hat.
    Gründe dafür sind, dass meine Eltern mich aufgefordert haben auszuziehen, dass ich als sozialer Härtefall einzustufen bin (ärztlicher Attest, Stress mit Eltern kann Auswirkungen auf das ungeborene Kind haben) und dass es Blödsinn wäre erst in eine "angemessene" Wohnung zu ziehen um kurz darauf wieder umzuziehen wenn das Kind da ist.


    Der Widerspruch wurde abgelehnt. Die Gründe dafür, der Widerspruch sei zulässig aber unbegründet.
    1. Der Umzug sei nicht erforderlich, da ich in der elterlichen Wohnung ein Zimmer habe und somit kein Anspruch besteht.
    2. Es liegen keine schwerwiegenden sozialen Gründe vor.


    Jetzt weiß ich nicht mehr was ich tun soll. Vielleicht weiß jemand hier Rat und kann mir helfen.


    Mit freudlichen Grüßen

  • Du wirst wohl warten müssen bis Du dein Kind geboren hast weil dann ist das Zimmer bei deinen Eltern nicht mehr angemessen. Was aber weiterhin schwierig werden kann das Deine Eltern bis 25 für Dich Unterhaltsfpflichtig sind.


    Suche Dir am besten schonmal Wohnungen die Du nach der Geburt beziehen könntest und reiche dann neue Anträge ein ... als alternative fällt mir noch eine Betreute WG für junge Mütter mit Kind ein .

  • hallo,


    versuch doch mal beratung beim jugendamt zu erhalten, .. fragen kostet nichts.. die könnten dir evtl auch weiter helfen..
    könnte mir gut vorstellen, das sie so einen vorschlag machen, wie *Hoffi81* machte bzgl. betreutes wohnen oder so in der art.. wäre doch erst einmal ein anfang und dann kannst du dich in ruhe um eigene 4 wände kümmern..


    lg
    BineNRW

  • Du bekommst ja bald dein Kind und dann bildest du eine eigene BG so das du dann auch ausziehen kannst und würdest ALG2 Leistungen bekommen.Bis dahin solltest du schon mal nach einer geeigneten Wohnung suchen und sobald dein Kind auf der Welt ist alle erforderlichen Anträge stellen und den Auszug in Angriff nehmen.Vielleicht hast du ja Freunde die dich dann etwas unterstützen können denn mit einem Baby wird das schon etwas streßig werden.

  • Das einzige was du brauchst, ist die Einveständniserklärung der Eltern !


    Die Ämter unterscheiden ob du mit Einwilligung der Eltern wegziehst oder ohne die Einwilligung. Stelle aber keinen Antrag auf Wohngeld sondern einen für Hartz IV. Erst wenn das nicht ausreicht kannst du Wohngeld beantragen.


    Du hast einen Anwalt ? WARUM ?


    Gehe zur Caritas in deiner Nähe ! Die verfügen auch über die nötige Erfahrung und den richtigen Kontakten !

  • Das ist ja mal ganz was neues das die ARGE ALG2 zahlt wenn du unter 25 bist aber die Einverständniserklärung der Eltern hast.Solange sie das Kind nicht hat bildet sie mit den Eltern eine BG und kann nicht einfach so ausziehen und ALG2 beantragen weil sie es nämlich nicht bekommt.Natürlich könnte sie auch ausziehen aber dann muß sie alles bezahlen können und da dies nicht so ist bleibt ihr nur die Möglichkeit abzuwarten.Dauert ja auch nicht mehr ewig.

  • Kitty das ist nichts NEUES !


    Diese Unterscheidung gibt es. Der Grund ist einfach erklärt.


    Die Eltern kommen nicht mehr klar mit dem Kind und umgekehrt genau so. Da liegt es auf der Hand, dass das Kind ausziehen kann wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.


    Die Leistungen die dem Kind als Teil der BG zustehen, werden dann an das Kind ausgezahlt.



    CARITAS kann da weiterhelfen !

  • Eine eigene Wohnung bekommst du wenn du unter 25 bist nur in Ausnahmefällen und da nützt dir auch die Einverständniserklärung der Eltern nichts.Viele Eltern würden ihre Kinder gerne an den Staat abschieben damit sie nicht mehr unterhaltspflichtig sind und es gibt auch Kinder die lieber heute als morgen ausziehen würden aber auch von arbeiten nichts weiter halten und da kommen die Sozialleistungen gerade recht.Nur so einfach ist das eben nicht.Es müssen schon gute Gründe für einen Auszug vorliegen und nur Streit ist eben keiner.