Beiträge von uniamni

    Hallo alle zusammen,


    ich bin 27, habe im Winter mein Studium beendet und bin zurzeit ohne Beschäftigung. Das wird sich voraussichtlich bis Oktober 2012 nicht ändern. Ich beziehe noch keine Leistungen, muss aber bald darauf zurückgreifen, da meine Reserven schrumpfen. Aktuell wohne ich wieder bei meinen Eltern, die beide Rente beziehen. Ich bin aber nicht dort gemeldet.


    Gehen wir davon aus, das mir Leistungen zustehen.


    Folgendes interessiert mich:


    - Wie kann ich einen Vermieter dazu bringen, einem Leistungsempfänger seine Wohnung anzuvertrauen ?
    - Gibt es da Genossenschaften bei denen es unproblematisch ist ?


    Der Verwaltungsakt bei der Arge ist im Internet ausreichend erläutert. Mich interessiert nur der Umgang mit den möglichen Vermietern.


    Falls jemand hilfreiche Tipps ZU DEN OBIGEN FRAGEN geben kann, währe ich dankbar.

    Es kann nicht sein, dass die ARGE Geld an die Krankenkasse überweist, obwohl ihr keinen Bescheid habt. Wenn ihr auf HARTZ 4 verzichtet, dann verzichtet ihr auch auf die Leistungen für KV.


    Es kann sein das der Sachbearbeiter nicht den aktuellen Stand der Dinge kennt, da eine andere Abteilung für so etwas zuständig ist.


    Selbst bei 1 € sollte man nicht auf Hartz 4 verzichten, da diese auch deine Rentenbeiträge übernimmt.

    Das ist eine Frage für einen Anwalt !



    Ich bezweifle das Jemand hier ein solches durchlebt hat und dir glaubwürdige Informationen geben kann. Ich würde einen Anwalt anschreiben und diesen alle Ansprüche prüfen lassen. Den Anspruch der ARGE, sowie den Anspruch deiner Eltern.

    Warum willst du ausziehen ? -Diese frage wird dir bei der ARGE gestellt.



    Lautet die Antwort nicht:


    1. Meine Mutter verprügelt mich
    2. Ich bekomme nichts zu essen
    3. Meine Mutter ist Alkohol- & Drogenabhängig



    dann kannst du dir die Mühe ersparen.



    Der Grund warum man die Grenze bei 25 gelegt hat ist, dass viele Junge Leute wie du glauben "unabhängig sein" bedeutet alleine zu wohnen.


    Das ist ein Irrtum ! Wenn du es trotz der Hilfe deiner Eltern nicht schaffst dein Leben in den Griff zu bekommen, wie willst du es ohne sie schaffen ?


    Da du ja schon alleine gewohnt hast, solltest du doch wissen wie !

    Das Amt bezahlt ganz sicher nicht deine RATEN !-- IST das ein WITZ ?



    Wenn du deine Raten nicht bezahlen kannst, dann entsteht eine Schuld für die nur du verantwortlich bist. DAS nennt man SCHULDEN !


    Die ARGE ist dafür da um dir Essen und Unterkunft zu garantieren und nicht um Hochhäuser zu finanzieren !

    1 Person: bis 45m²
    2 Personen bis 65m²


    Stelle den Antrag am besten vorher, da du so auch Beihilfen beantragen (Umzugskosten usw.) und Fehler vermeiden kannst.


    Die Kosten der Wohnung hängen von der Ortschaft ab. Sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Stadt zu Stadt. Diese kannst du direkt bei der Antragsstellung erfragen.



    Noch etwas: 1 Thema öffnen reicht völlig aus ! Ich sehe 4

    Du bist unter 25 daher ist die Aussicht sehr sehr sehr SCHLECHT !


    Im großen & ganzen kannst du es vergessen.


    Meiner Meinung nach, weist du in deinem ALTER viel zu viel über die Hartz 4. Lerne lieber etwas Sinnvolles, als nach Wegen zu suchen wie du mehr Kosten für andere verursachst.

    @ Danielo


    Wer lesen kann, ist im VOTEIL !



    Die Heizkosten sind zur Zeit entstanden, als sie noch keinen Anspruch hatte.
    Wenn sie ein Guthaben hätte würde man diesen natürlich von der Leistung abziehen. Der Sinn (den habt ihr beide nicht verstanden) ist, das du nicht mehr zur Verfügung haben sollst als den Regelsatz der dir genehmigt wurde. Dreht eure Argumentation um und ihr habt die Argumentation der ARGE.


    Währen die Heizkosten im Zeitraum des Hartz 4 Anspruchs entstanden, hätte die ARGE diese ausgleichen müssen (nach Antrag). Wenn du zu viel gezahlt hättest, dann hätte die ARGE dir die Rückzahlung nicht weggenommen, sondern nur das was sie dir bezahlt gekürzt.


    Ein Beispiel:


    Thomas verdient 6000,- im Monat. Er badet jeden Tag 3 mal und lässt auch gerne mal während er scheißt den Wasserhahn laufen, da ihn das Geräusch beruhigt. Er spült sein Geschirr immer 3 mal und heizt auch im Sommer.


    Thomas wird nach 6 Monaten vom Arbeitgeber fristlos gekündigt!


    Er hat keine Ersparnisse und daher Anspruch auf Hartz 4 (Hat kein volles JAHR gearbeitet daher kein Anspruch auf ALG1).


    Am Ende des Jahres bekommt er eine Heizkostennachzahlung ins Haus und muss 3000.-€ nachzahlen.


    Moralische FRAGE:


    Soll der Steuerzahler diese übernehmen ?

    Ich kann lirafe nur bestätigen, denn das Studium gilt als Ausbildung und verlängert somit den Unterhaltsanspruch. Es besteht aber nicht bis zum Ende des Studiums.


    @ Eleonore: Wenn das Jugendamt das Soziale-Jahr nicht als Ausbildung sieht, dann sieht es schlecht aus für den Anspruch. Es sei denn, es besteht parallel ein anderer Status. Das könnte z. B. ein Praktikum sein.

    BineNRW ich habe nicht auf deinen Kommentar reagiert ! (wie kommt man auch darauf)


    Ich wollte nur den oben geschilderten Sachverhalt mit anderen Mittelt darstellen um klar zu stellen, dass jeder für seine Schulden selber aufkommen muss und das Einnahmen über 100€ während des Hartz 4 Bezuges dem Statt gehören.


    Nach deiner 2 ANTWORT gäbe es mehr Kritik an dir zu äußern als nach der ersten !

    Der Unterhalt den die Mutter fordert, ist für das Kind gedacht und nicht für die Exfrau. Somit spielt es keine Rolle ob Sie noch mit 20 Anderen verheiratet ist. Das Kind ist ja von deinem Mann und nicht von denen.


    Das mit dem Unterhalt ist leicht geklärt indem man bei der ARGE vorbei schaut und das Problem schildert.


    Es gibt eine Grenze, ab der kein Unterhalt bezahlt werden muss. Da ihr Anspruch auf Hartz 4 habt denke ich, dass ihr die Grenze unterschritten habt. Daher sollte bei euch nichts zu holen sein.


    Fragt bei der ARGE um Rechtsbeistand oder besorgt euch selber einen ANWALT.

    Ihr Vater muss Unterhalt bezahlen, solange sie sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Das freiwillige Soziale Jahr gilt meiner Meinung nach als Ausbildung.

    Ich glaube das BineNRW nicht verstanden hat worauf du hinaus wolltest.


    Deine Frau kann auf 400 € Basis jobben, jedoch wird euch die Summe von der Hartz 4 Leistung abgezogen.

    Nein ist kein Fehler !


    Du bekommst nur dann HARTZ 4, wenn du keine anderen Einnahmen hast, oder deine Einnahmen nicht zum bestreiten des Lebensunterhalts ausreichen.
    Da du eine Steuerrückerstattung zur Zeit deines Hartz 4 Bezuges hattest, warst du zu diesem Zeitpunkt nicht mehr (in voller Höhe) hilfebedürftig und hattest somit keinen (vollen)Anspruch auf HARTZ 4.


    Das Bedeutet, dass das Amt die im Voraus gezahlte Summe zurück fordern kann und muss, da es sich um Steuergelder handelt.


    Es spielt keine Rolle ob das Geld von einer Steuerrückerstattung stammt, oder von einer anderen Quelle.


    Oben steht doch, dass die zu unrecht ausgezahlte Leistung (von .. bis ...) zurück zu erstatten ist. Da steht nichts von Steuererstattung zurück zahlen. Die Einnahmen wurden auf 3 Monate aufgeteilt, da es so üblich ist.