Beiträge von uniamni

    Hallo !


    Die Steuerrückzahlung zählt nicht als Einkommen im neuen Jahr. Das Pflegegeld wird mitgerechnet sowie alle anderen Posten die du genannt hast.


    Das Problem hatte ich als Student auch, daher habe ich alle Belege für Bücher, Büromaterial, Laptop, Computer aufgehoben und als Sicherheit aufbewahrt. Diese Ausgabenbelege können dir dabei helfen die Einnahmenseite zu schmälern, wenn diese zur Debatte steht.


    Ich hatte in einem Jahr mehr als die 7680€ verdient (ungefähr 9000,-€) habe aber keine Aufforderung zur Rückzahlung erhalten.


    Hätte diese aber durch meine gesammelten Quittungen abwehren können. Denn Ausgaben für Ausbildung & Studium werden vom Einkommen abgezogen.

    Wenn er kein Geld erhält, woher dann die Forderung Geld zurückzuzahlen ?


    Ich bin einen Schritt weiter gegangen und gehe immer davon aus das Menschen Sachverhalte ändern um bestätigt zu werden. Ist wohl der juristische Instinkt :-)


    Ich nehme alles zurück :-)

    Mein Tipp: GEHE zur Caritas !



    Die werden dir helfen und eine Unterkunft suchen. Du solltest dich so schnell wie möglich aus dieser Lage befreien und dein Kindergeld von der Mutter fordern. Deine Mutter ist Unterhaltspflichtig, also sorge dafür das Sie Ärger bekommt wenn Sie dem nicht nachkommt. Dazu musst du nur Hartz 4 beantragen den Rest erledigt das Amt.


    Nach deinem Text zu urteilen, ist dein Selbstbewusstsein am ARSCH. Wenn du kein Glück hast, dann erkämpfe es dir. Gehe als nächstes zu deinem Stiefvater und trete ihm in die Fresse. So kannst du wenigstens in einer Zelle übernachten :-)

    Ich würde raten vom behandelnden ARZT eine Empfehlung zu erstellen. Sie sollte unabhängig sein und versuchen ihre Probleme selbst zu lösen.


    Aber


    erwarte nicht, dass im Arbeitsamt jemand mit einem Hertz auf euch wartet . Die werden alles tun um deine Schwester in die Wohnung deiner Eltern zu bekommen.


    Daher müsst ihr alles was dafür spricht abwägen und euch argumentativ gut vorbereiten.


    Die ARGE wird argumentieren, dass jemand mit Magersucht unter Aufsicht gestellt werden muss (halte ich persönlich für sinnvoll).


    Ich glaube der Schaden der deiner Schwester bei eigener Wohnung entsteht ist größer als der, der deinen Eltern entstehen würde, wenn sie in der Elternwohnung leben würde. Deine Eltern hätten weniger Sorgen, da sie Einfluss hätten. Somit minimiert sich das PROBLEM.

    Glück dem der es schmiedet ! Wer sich auf das Mitgefühl von SB verlässt, der wird schnell eines besseren belehrt. Ist klar das die Versuchen Kosten niedrig zu halten. Daher immer bevor sich etwas ändert eine Zusage holen. IMMER SCHRIFTLICH einholen, so wie sie es machen.

    SORRY für die Verwechslung deines Geschlechts !


    Das spielt keine Rolle ob du Hartz 4 bekommst oder nicht, wichtig ist das man in einer Bedarfsgemeinschaft teilen kann und somit das Einkommen aller bewertet werden muss um den Bedarf zu ermitteln. Auch wenn ihr euch nur die Zahnpaste teilt.


    Erst wenn du über 25 bist kannst du die BG in eine HG umwandeln. Wenn du mit fremden leben würdest könntest du das schon vorher machen.

    Das Problem höre ich immer öfter !


    Das Amt bezahlt immer im Voraus, wohingegen der Arbeitgeber erst nach erbrachter Leistung auszahlt. Wenn du einen neuen Job findest, entsteht immer eine Zeit des Engpasses.


    Beispiel: ARGE überweist am 01.03.09 für März - am 15.03.09 Arbeitsvertrag unterschrieben (Vertrag ab 01.04.09)


    Das Bedeutet das dein Gehalt am 31.04.2009 überwiesen wird und du 1 Monat ( April) überbrücken musst.
    Damit muss man klar kommen. Das Problem ist schon länger bekannt. Die Arge hat ab Arbeitsaufnahme keine Leistungspflicht mehr.

    Ich habe den Fall mittlerweile gelöst und möchte euch die Lösung mitteilen !



    Ich habe bei der AOK angerufen und mit der Abteilung für Studenten gesprochen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass das Geld zurück überwiesen wird und mir wurde eine Frist bis zum 20.12.2009 gegeben. Bis zu dieser Zeit muss sich das Arbeitsamt bei denen melden und mich versichern. Schafft es das Arbeitsamt nicht bis zum 20.12.2009 einen Bescheid auszustellen und mich zu versichern, so habe ich die Möglichkeit eine Versicherung zu beantragen die mich für die Schwebezeit absichert. Diese wird von Versicherungen kostenlos bereitgestellt. (Wohl um Kunden zu binden).


    So das wars !

    Grundmuster für einen Widerspruch


    Michael Mustermann
    Musterstraße
    12345 Musterstadt


    An die
    Agentur für Arbeit
    Musterstadt


    Betr.: Bescheid zum SGB II vom ...
    Nummer
    BG: ...


    Gegen o. g. Bescheid lege ich hiermit


    Widerspruch


    ein.


    Begründung:
    Nach § 35 Abs. 1 SGB X(... schreib den Absatz rein der zutreffen könnte oder lass ihn weg) ist ein Verwaltungsakt zu begründen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die die Behörde zu ihrer Ent¬scheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls ver¬pflich¬tet, bei Ermessensentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessensausübung darzulegen.
    Dieser Begründungspflicht kommen Sie mit dem o. g. Bescheid nur sehr unzureichend nach.
    Für mich ist die Berechnung
    (bitte nur jeweils Zutreffendes ausführen)
    • der Kosten der Unterkunft ,
    • der Einkommensanrechnung und -bereinigung sowie
    • die doppelte Anrechnung von Einkommen wie beim Kindergeld
    nicht nachvollziehbar.
    Hinsichtlich der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten verstößt die Verordnungsermächtigung gemäß § 27 SGB II gegen das Bestimmtheitsgebot nach Art. 80 Abs. 1 GG. Das Ausmaß der Ermächtigung ist lediglich durch den Begriff “angemessen” definiert. Dieser Begriff ist aber ein unbestimmter Rechtsbegriff. Gleiches gilt für die “Voraus¬setzungen der Pauschalierungen”. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind nicht geeignet, das Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 GG zu erfüllen.
    Die Regelleistungen entsprechen nicht den tatsächlichen Entwicklungen der Lebenshaltungskosten. Die Anpassung entsprechend der Einkommens- und Verbrauchsstatistik hat nicht stattgefunden. Die Höhe der Regelleistung ist bereits durch die gesetzesvorbereitenden Ausschüsse im Jahre 2003 festgelegt worden. Durch die unveränderte Einführung zum 1. Januar 2005 wird das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Existenzminimum nicht mehr gewährleistet. Damit ist die Würde des Menschen nach Art. 1 GG bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Deutschland für mich nicht mehr gewährleistet. Zudem liegt ein Verstoß gegen das in den Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 GG manifestierte So¬zial¬staatsgebot vor.
    Nach Art. 14 Abs. 1 GG ist das Erbrecht garantiert. Die in § 35 SGB II normierte Erbenhaftung verstößt dagegen. Das Arbeitslosengeld II wird ohne Einschränkung ausgezahlt, wenn Vermögen unterhalb der Freigrenzen liegt bzw. eine Immobilie selbst bewohnt und angemessen groß ist. Die Rückzahlung erhaltener Leistungen durch die Erben dieses geschützten Vermögens ist nicht rechtens, da die Leistungen weder auf Darlehensbasis noch unter Vorbehalt gezahlt wurden. Der verfassungsrechtliche Schutz des Erbes wird durch § 35 SGB II widerrechtlich verletzt.
    Durch die generelle sofortige Vollziehbarkeit aller Bescheide der Agenturen für Arbeit nach § 39 SGB II werde ich in meinem Grundrecht auf rechtliches Gehör nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzt. Ich bin durch diese Regelung auch nicht gegen willkürliche, unrichtige oder falsche Bescheide ordnungsgemäß im Sinne der Rechtsstaatlichkeit geschützt. Bereits das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13. Juni 1979 festgestellt, dass eine Verwaltungspraxis, die Verwaltungsakte generell für sofort vollziehbar erklärt, nicht mit der Verfassung vereinbar sei (BVerfGE 51, 268 [284 f.]).
    Nach Übersendung der Berechnung werde ich meinen Widerspruch weiter begründen.


    Datum



    Michael Mustermann



    Dies ist keine juristische Beratung, daher ohne Gewähr ! :-)

    Seit wann bekommt man sein GEHALT im voraus ?



    Das einzige was du machen kannst, ist die Forderung zu widerrufen und zu begründen. Um deine Begründung zu bestärken, kannst du den Arbeitsvertrag gleich mit schicken.


    Dadurch kannst du beweisen, dass das Geld auf deinem Konto erst zu deinem Eigentum wird, wenn du die vom Arbeitgeber geforderte Arbeitsleistung im November erbringst.


    Wenn du dies so ähnlich formulierst, dann musst du auch die Gehaltsabrechnung zur Ansicht mitschicken. Diese beweist für welchen Monat Sozialleistungen & Steuern abgezogen wurden. Wenn dort steht "für Oktober", dann hast du Pech gehabt und musst es zurückzahlen. Ansonsten ist es ein Beweis, dass die Leistung für November gedacht ist.

    Zu Hanni !


    Die Wohnung ist für 2 Personen angemessen, wenn sie vorher genehmigt wurde. Ich verstehe nicht warum man nicht einfach vorher fragen kann. Ihr macht euch unnötig FEINDE bei der ARGE.


    Es sollte jedem klar sein, das Derjenige das letzte Wort hat, der auch die Kosten trägt. In Sachen Wohnung ist es das AMT.

    Die ARGE hat recht !


    Da der Mietvertrag außerhalb der Leistungszeit abgeschlossen wurde, wird er als bestehendes Mietverhältnis bewertet. Das Amt kann nur Kautionen übernehmen, wenn die Wohnung genehmigt wurde und der Vertrag nachträglich unterschrieben wird.


    In deinem Fall lag schon ein Vertrag vor. Das bedeutet, das du keinen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung hattest. Was dazu führt das keine KAUTION gewährt werden kann.


    Somit kein Anspruch auf KAUTION. LEIDER

    Ihr müsst euren Anspruch prüfen lassen. Dazu müsst ihr eure gesamten Einnahmen (auch Kindergeld) dem Jobcenter melden. Dort wird geprüft ob und in welcher Höhe ihr ergänzende Leistungen erhalten könnt. Erst wenn ihr einen Anspruch zugesprochen bekommt, ist es möglich die Übernahme der Umzugskosten zu beantragen.


    Zu dem BABY: Für die Ausstattung & andere Anschaffungen gibt es Erziehungs- & Kindergeld. Was will man mehr ?

    Hallo !


    Mein Vater erhält den Zuschlag für meinen Bruder. Es gab sogar eine Nachzahlung von über 800,-€ . Ist aber richtig das bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen.


    Kommt selten vor, soll aber auch keine Sozialleistung sein und somit unabhängig vom geringen Einkommen.


    Daher verstehe ich eure Einwände nicht. Dieser Zuschlag soll einen bestimmten Zweck erfüllen.


    Dieser ist berufstätige Eltern zum Kinder machen zu ermutigen :-)