@ Lirafe -Man braucht da keine Verträge zu prüfen, denn das Gesetz hat Vorrang.
Das Gesetz hat keine eigenen Passagen, in dem es Aushilfstätigkeiten regelt. Jedoch lehnen sich alle Urteile in solchen Angelegenheiten an die Gesetzgebung für Vollzeitbeschäftigte. Somit ergibt sich das gleiche Kündigungsrecht. Auch wenn der Vertragspartner aus dem Unternehmen scheidet, hast du bei weiter bestehen des Unternehmens die gleichen Rechte.
Das bedeutet in diesem Fall, das die Kündigungsfrist in deinem Vertrag einzuhalten ist und wenn noch Urlaub aussteht, dieser angerechnet werden oder ausgezahlt werden muss.
Hab als Student auch gejobbt und ein ähnliches Problem gehabt.
geltend machen: Der Gesetzgeber sieht vor, dass du den Urlaub beantragen musst. Das Bedeutet, dass dieser ohne Antrag verfällt.
Gehe wie folgt vor: Schreibe einen Brief mit der Forderung den Resturlaub zu bezahlen. Verweise wenn nötig auf den Vertrag und die dort erwähnten §. Auch kannst du auf das Bundesurlaubsgesetz verweisen, dass auch auf Aushilfsjobs angewendet wird.
Nach meiner Einschätzung, versuchen Arbeitgeber immer die Unwissenheit der Aushilfen auszunutzen. Daher lenken Sie meistens schnell ein wenn Diese ihre Unwissenheit wiederlegen.