Beiträge von uniamni

    @ Lirafe -Man braucht da keine Verträge zu prüfen, denn das Gesetz hat Vorrang.


    Das Gesetz hat keine eigenen Passagen, in dem es Aushilfstätigkeiten regelt. Jedoch lehnen sich alle Urteile in solchen Angelegenheiten an die Gesetzgebung für Vollzeitbeschäftigte. Somit ergibt sich das gleiche Kündigungsrecht. Auch wenn der Vertragspartner aus dem Unternehmen scheidet, hast du bei weiter bestehen des Unternehmens die gleichen Rechte.


    Das bedeutet in diesem Fall, das die Kündigungsfrist in deinem Vertrag einzuhalten ist und wenn noch Urlaub aussteht, dieser angerechnet werden oder ausgezahlt werden muss.


    Hab als Student auch gejobbt und ein ähnliches Problem gehabt.


    geltend machen: Der Gesetzgeber sieht vor, dass du den Urlaub beantragen musst. Das Bedeutet, dass dieser ohne Antrag verfällt.


    Gehe wie folgt vor: Schreibe einen Brief mit der Forderung den Resturlaub zu bezahlen. Verweise wenn nötig auf den Vertrag und die dort erwähnten §. Auch kannst du auf das Bundesurlaubsgesetz verweisen, dass auch auf Aushilfsjobs angewendet wird.


    Nach meiner Einschätzung, versuchen Arbeitgeber immer die Unwissenheit der Aushilfen auszunutzen. Daher lenken Sie meistens schnell ein wenn Diese ihre Unwissenheit wiederlegen.

    Herr X kann in solchen Situationen schlecht etwas tun, da es um Details geht und für Diese gibt es Juristen.


    Primär sind die Verträge zu prüfen ! Welche Gründe sprechen gegen eine Maßnahme ?


    Es ist üblich, dass Firmen versuchen ihr Personal auf solche Art & Weise zu verjüngen. Aber man sollte wissen, dass Firmen Rechtsbeistand nehmen, nur um diese Angelegenheiten so dicht wie möglich durch zu ziehen.


    Ich habe in einer Kanzlei gearbeitet, die solche Fälle geprüft hat. Die Aussicht ist meist sehr schlecht, da selbst Betriebsräte bei den Kündigungen hineingezogen werden.
    Und wer sich damit auskennt, der weis das Richter selten gegen Betriebsräte entscheiden, wenn sie auf der Seite des Arbeitgebers sind.


    X sollte ein Kreuz machen und einen Anwalt aufsuchen ! :-)

    Etwas mehr Verständnis für Unternehmer währe in diesem Fall sehr hilfreich.


    Wenn dein Mann krank ist, kann der Chef doch wohl vorbei kommen und nach ihm sehen. Kontrollbesuche sind üblich bei Kleinunternehmen. Nur weil euer Chef versucht sein Kapital zu schützt, ist es noch kein Grund sich von der Selbstversorgung in die Abhängigkeit vom Staat zu begeben.


    Von der ARGE bekommt ihr auch Kontrollbesuche, wen Auffälligkeiten auftauchen.


    Durchhalten !

    Meines Wissens, zählt schon der Antrag und nicht erst der Bescheid. Somit hätte die ARGE recht. Jedes zu erwartende Einkommen muss der ARGE (vorher) mitgeteilt werden.


    Die Aussage des Renten-Sachbearbeiters hat keinen Einfluss auf Richtig oder Falsch, da er keine der beiden betroffenen Parteien vertritt.


    Es ist aber eigentlich logisch, das man nicht von zwei SEITEN kassieren kann.


    Ich würde es aber dennoch wie lirafe schon erwähnt hat, mit einem Widerspruch versuchen. Auch würde der Widerspruch die Sache etwas hinauszögern, was bei Finanzangelegenheiten für den Schuldner immer positiv ist.

    Er hat Anspruch auf Unterhalt. Selbst wenn er darauf verzichten wollte, würde die ARGE ihm diesen Unterhalt abziehen. Jedoch kann ich dir nicht sagen ob es bei 1150 Netto einen Unterhaltsanspruch gibt.


    Du kannst aber selber tätig werden und nach einer Freigrenze suchen.

    Nein Schnegge !


    Deine Ansprüche gegenüber dem Arbeitsamt sind ausgereizt. Wenn du deinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kannst, dann musst du Hartz 4 beantragen.


    Nur weil du damals keinen Antrag auf Hartz 4 gestellt hast, bedeutet es nicht das du darauf verzichtet hast. Also gibt es keine Verzichtserklärung.


    Wenn du Bedarf hast, dann gehe zur ARGE.

    Gesetze werden von Volksvertretern gemacht die du, ich und andere wählen !


    Die Gesetzeslage war schon da bevor es dich getroffen hat, daher ist es kein Beschiss, sondern nur ein Nachteil der in diesem Fall dich trifft.

    Es gibt seit kurzem eine neue veränderte Gesetzeslage, die solche Situationen regelt. Es werden Prioritäten gesetzt zwischen neuen Kindern, Kindern aus alter Ehe, aktueller Ehefrau und Ex-Ehefrau.


    Links zu diesem Thema:


    http://www.derbeistand.de/uhrecht09.htm


    http://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhaltsrecht_003828.html



    Zusammengefasst: Es ist gut möglich, dass dein mann wegen begrenzter Mittel den Unterhalt kürzen kann. Die neue Gesetzeslage benachteiligt die Ex-Ehefrau.


    Dein Mann kann aber auch zu recht den Unterhalt kürzen, da er für mehr Personen sorgen muss (deine Kinder + neues Kind)

    Ich bin davon ausgegangen, dass Sie kein Interesse hat die 1/2 ihres Regelsatzes für ihre Miete abzuzweigen.
    Und es gibt auch keine Anzeichen dafür, dass Sie es vor hat.


    Falls mein Ton im ersten Kommentar noch andere stört, dann tut es mir Leid. Es ist nicht meine Absicht euch den Tag zu versauen.

    Die ARGE muss prüfen ob Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit bestehen. Du bekommst von der Agentur für Arbeit einen Bescheid (kann auch Ablehnungsbescheid sein). Wenn das Geld der Agentur nicht reicht gehst du wieder zur ARGE und lässt aufstocken. Das geschieht in der Regel schnell.

    Die Wohnung ist zu groß und zu teuer für eine Person.


    Die Arge wird von Steuergeldern finanziert und nicht von Sozialabgaben wie die Arbeitslosenversicherung. Daher ist es in unser aller Interesse, dass du eine angemessene Wohnung findest.


    Nur weil du seit 20 Jahren in der selben Wohnung lebst, hast du noch lange nicht einen Sonderbonus verdient.


    Die Gesetzeslage ist eindeutig und macht keine Ausnahmen, daher ist es falsch was man dir gesagt hat und ein Umzug ist unabwendbar. Es sei den es zieht eine weitere Person bei dir ein.

    gehe zu einem Anwalt !


    Deine Frau hat nicht mehr Rechte als du sie hast, daher kann ich dir nur raten einen Anwalt einzuschalten. Meistens ist es so, das die Person am Ende recht bekommt, die als erstes einen Anwalt einschaltet. Wenn du dein Kind nie geschlagen oder misshandelt hast, dann hat sie keine Chance dir den Umgang zu verwähren. Daher brauchst du Urteile die dir das bestätigen. Du musst ihre Schwächephase ausnutzen und jetzt reagieren. Warte nicht bis sie sich eine Burg gebaut hat. Anders versteht es deine Frau sicher nicht.


    Was das Zahlen von Unterhalt angeht, kann ich dir leider keine Auskunft geben.

    Hängt vom Einkommen deines Lebensgefährten zusammen !


    Wenn ihr zusammen zieht, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass das Einkommen deines Lebensgefährten mit einbezogen wird. Du erhälst weniger Miete, da eine Person mehr in der BG.