Hartz IV Beschiss

  • Hallo!
    Ich fühle mich doch etwas staatlich beschissen. Zum Thema.
    2006 wurde ich aufgrund einer Firmeninsolvenz unverschuldet arbeitslos. 2007 verlief normal. 2008 im Mai bekam ich aufgrund einer Bewerbung eine Zusage aus der Schweiz, die ich auch im Jobcenter meldete. Zu diesem Zeitpunkt erhielt ich bereits Hartz IV. Arbeitsbeginn in der Schweiz war mitte Mai. Ich habe einen Antrag auf Unterstützung für meinen Umzug in die Schweiz gestellt, wurde abgelehnt da ich den Umzug Privat machen wollte und kein Unternehmen beauftrag habe. Ok, damit kann ich noch leben. Am 27.10 diesen Jahres bekam ich dann die ultimative Überraschung per Post. Ein Anhörungsbescheid vom Jobcenter.
    Ich hätte im Monat Mai 2008 Leistungen nach SGB II in der genannten Höhe zu unrecht bezogen. Man nannte hier den Zeitraum vom 1.05.08 bis 31.5.08. Dieser Beitrag wäre gemäß § 50 SGB X zu erstatten. Der Beschiss liegt jetzt in meinen Augen darin, das ich nicht am 1.5. mit der Arbeit begonnen habe, sondern erst am 13.5.. In diesen ersten 14 Tage war ich schließlich Hilfsbedürftig. Aber nein, mein Einkommen wurde rückwirkend angerechnet und ich müsse den kompletten Monat ausgleichen. Ich bin nicht nur auf den Umzugskosten sitzen geblieben, nein jetzt muß ich noch zusätzlich knapp 1000 € bezahlen.
    Staatlich angeordneter Beschiss. Man sucht sich Arbeit und wird obendrein noch bestraft, das man das getan hat.:mad:
    Ich habe natürlich mit meinen Gegenargumenten geantwortet. Vergebens, was auch sonst. Ich wurde auf das Monatsprinzip hingewiesen. "Laufende Einnahmen, die in Abständen vonh bis zu einem Monat anfallen, werden für den Monat berücksichtigt, in dem sie zufließen, Das Erwerbseinkommen ist somit für den ganzen Monat anzurechnen, auch wenn das Arbeitsverhältnis erst, wie in meinem Fall, am 13.5. aufgenommen wurde." Und dazu eine ganze Latte mit Gesetzestexten.
    Ich für meinen Teil denke mir nur, das das ganze ein staatlichwer Beschiss ist und ich mit dem ganzen scheiß nichts mehr zu tun haben will.:mad:

  • Ich glaube, dagegen kann man nichts machen. Rechne mal selbst!


    Angenommen, dein Bedarf ist 1000 Euro/Mo.
    13.05-31.05 hast du 500 Euro auf deinem neuem Job verdient.
    - dann wäre es Beschiss, weil du nur 500 Euro erstatten müsstest.


    Wenn Du der Meinung bist, das Amt hat unrecht - leg Widerspruch ein.


    Hier ein Beispiel: mein Bekannter ist Harz4 und seit kurzem Selbstständig. Er hat vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerhalten, musste gleich dem Amt so wie bei dir 2500 Euro zurückerstatten. Er hatte Widerspruch - da er erstmal seine Schulden bezahlne musste und das geld hat er nicht. Das Amt hat sich entschuldigt (sie konnten das ja noch nicht wissen, dass das geld weg ist). und jetzt ist alles in Ordnung.


    Versuch mal damit, dass Du dein mit deinem Mai-Lohn die Umzugskosten bezahlt hast. Ich habe selbst erfahrung gemacht: wenn man sich nicht währt, muss man in die tasche greifen, auch wenn es zu Unrecht ist.


    Wünsche Dir viel Glück!

  • Leute, Leute !


    Wieso glaubt jeder gleich immer das man gegen soetwas nichst machen kann???


    Versuch macht bekanntlich klug und letztlich stellen sich die gegenwärtigen Regierungspolitiker hin und sprechen sogar von einem "nicht fertigen" sondern "lernendem" Reformgesetzt.


    Was heisst das denn im Klartext ???


    Es bedeutet doch das sich die Politik und die Verantwortlichen für diese Reformen auf das Prinzip "Learning by Doing" versteift haben!


    Wenn dem aber so ist, bedeutet dies doch wohl auch das man aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen bereit ist. - Ja, in erster Linie wird sicherlich daran gearbeitet wie die Kostenseite zu Gunsten der Kommunen beeinflusst werden kann, aber durch Gerichtsurteile wird hier und da auch was zu Gunsten der Betroffenen zu erwirken sein!


    Speziell im Fall von Poldy66 sehe ich eine Vielzahl an Argumenten die einen Widerspruch, sowie eine mögliche Klage vor dem Sozialgericht rechtfertigen könnten.


    Z.B. bin ich ziemlich sicher das man Poldy66 nicht über die Möglichkeit einer Eingliederungsbeihilfe informiert hat. Dieser hat sich aber bei der Antragstellung als Hilfebedürftig geoutet und in sofern obliegt es dann dem jeweiligen Sachbearbeiter ausführlich, umfassend, richtig und vollständig aufzuklären, dies kann aber nicht der Fall gewesen sein weil es sich ja um ein lernendes, sich ergänzendes Gesetz handelt.


    Der Anspruch der ARGE auf Rückerstattung zu unrecht bezogener Leistungen ist nicht bestreitbar, aber ebenso wenig ist der ARGE der Umstand der Bedürftigkeit bekannt gewesen, hier hätte sie den ehemaligen Leistungsbezieher zumindest über die Möglichkeiten informieren müssen, da aufgrund der Kenntnisse über die Volkswirtschaftliche Situation einem jeden (selbst dem dümmsten) Mitarbeiter klar dsein muss, das Vorschusszahlungen seitens von Arbeitgebern nur in den aller seltesten Fällen geleistet werden und das aufgrund der eigenen Kostenübernahme des Umzuges sowieso die Mittel recht knapp sein müssen. Vater Staat begibt sich hier in die Vogel Strauss Mentalität - Kopf in den Sand und dann von nichts was wissen wollen. So geht es aber nicht! Aus meiner Sicht wird hier sicherlich auch aufgrund von Vorgaben, sei es nun die BA in Nürnberg oder seitens der zuständigen Kommune, vorsätzlich die Hilfeleistung zerstückelt. Lässt man diese Praxis durchgehen wird in Zukunft fast jeder Bürger darum kämpfen müssen überhaupt erst einmal vollständig und richtig informiert zu werden.


    Ich kann nur dazu raten in Widerspruch zu gehen und notfalls mit Rechtsanwalt genau auf diese Versäumnisse hinzuweisen, wobei dann als Zweites die Problematik enststehen wird das Rückwirkend ein solcher Antrag eigentlich nicht möglich ist, es sei denn ein gericht entscheidet entsprechend!


    Gruss