hätte mein Antrag Erfolg?

  • Vielleicht weiß dies jemand:


    Ich bezog bis vor ca 4 Jahren ALG I, danach wäre Hartz4 gekommen, hab ich aber drauf verzichtet mit dem Gedanken, es stünde mir sicherlich nichts zu, da mein Mann verdient. Erfolglos hab ich dennoch weiterhin nach Arbeit gesucht und war (vor 2 jahren ungefähr) sogar ca 2 Monate in nem Mini-Job. Unterbricht dieses kurze Arbeitsverhältnis die Arbeitslosigkeit in dem Sinne, daß ich neu beantragen könnte und meine Verzichtserklärung seinerzeit nichtig ist?

  • Nein Schnegge !


    Deine Ansprüche gegenüber dem Arbeitsamt sind ausgereizt. Wenn du deinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kannst, dann musst du Hartz 4 beantragen.


    Nur weil du damals keinen Antrag auf Hartz 4 gestellt hast, bedeutet es nicht das du darauf verzichtet hast. Also gibt es keine Verzichtserklärung.


    Wenn du Bedarf hast, dann gehe zur ARGE.

  • ui... man ließ mich unterschreiben, daß ich darauf verzichte, hartz 4 zu beantragen.....


    Bedürftig in dem Sinne bin ich eigentlich nicht, bin ja verheiratet und nach wie vor verdient mein Mann. Arbeitslos wurde ich seinerzeit, weil ich nach unserer Heirat zu ihm zog und meine Arbeit aufgeben mußte (400 km Entfernung). Nun würde ich halt doch gern wieder als arbeitslos- und suchend gelten, evtl fände sich ja doch noch einmal etwas.... So ist mein Gedanke dabei. hm..