Aufhebung - und Erstattungsbescheid (Steuererstattung)

  • Hallo,


    in Juni 2009 habe ich von FA Steuerruckstattung erhalten von 2007 un 2008 ( insgesamt 1.556 €)


    Das Amt vollte die Entsprechende Unterlagen von der FA haben sowie die kontoauszug für den Zufluss...
    Natürlich habe ich die Unterlagen beim das Amt ankommen lassen.
    Heute bekäme ich das Brief:


    :mad: Aufhebung - und Erstattungsbescheid :



    ...die Entscheidung vom 30.04.2009 über die Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetztbuch (SGB II) wird vom 01. 09.2009 bis 30.11.2009 für Sie teilweise in Höhe con 1416,39 aufgehoben. Näheres entnehmen Sie bitte bem beigefügten Berechnungsbogen.


    Leistung für XXXX


    Erstattungszeitraum 01.09.2009 - 30.11.2009
    Arbeitslosengeld II (Regelleistung) 1.077,00 €
    Leistungen für Unterkunft und heizung 339,39 €
    Summe Zeitraum: 1.416,39


    Es ergibt sich somit eine Gesamtforderung in Höhe von 1416,39 Euro



    Begrundung
    sie haben während des genannten Zeitraum Einnahmen aus Steuererstattung 2007 und 2008 erhalten.


    Mit den nachwiesenen Eikommensverhältnissen waren Sie nicht in bisher festgestellter und bewilligter Höhe hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB II. Ihr Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht daher nur noch in geringerer Höhe.


    Sie haben Einkommen oder Vermögen erzielt, das zum Wegfall oder zur Minderung Ihres Anspruchs grführt hat (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Zehntes Buch Sozialgesetztbuch-SGB X).


    In der Zeit vom 01.09.2009 bis 30.11.2009 wurden Leistungen nach dem SGB II in genannten Höhe zu unrecht gezahlt. Diese Beträge sind gemäß § 50 SGB X zu erstatten.


    Zahlungen sind an die Kasse der Regionaldirektion XXXX zu leisten. Die Kasse teilt Ihnen die Zahlunsweise, die Fälligkeit,usw und sw....




    Das ist mir irgendwie nicht klar...:rolleyes:


    Verlangt das Amt von mir das Steuererstattungsgeld oder der Regelleistungsgeld??
    Was hat dann die zeit vom September bis november da zu suchen?
    glaubt ihr das hier um eine fehler sich handelt??
    Kennt sich jmd aus?
    Würde mich freuen ....
    Danke:)

  • Nein ist kein Fehler !


    Du bekommst nur dann HARTZ 4, wenn du keine anderen Einnahmen hast, oder deine Einnahmen nicht zum bestreiten des Lebensunterhalts ausreichen.
    Da du eine Steuerrückerstattung zur Zeit deines Hartz 4 Bezuges hattest, warst du zu diesem Zeitpunkt nicht mehr (in voller Höhe) hilfebedürftig und hattest somit keinen (vollen)Anspruch auf HARTZ 4.


    Das Bedeutet, dass das Amt die im Voraus gezahlte Summe zurück fordern kann und muss, da es sich um Steuergelder handelt.


    Es spielt keine Rolle ob das Geld von einer Steuerrückerstattung stammt, oder von einer anderen Quelle.


    Oben steht doch, dass die zu unrecht ausgezahlte Leistung (von .. bis ...) zurück zu erstatten ist. Da steht nichts von Steuererstattung zurück zahlen. Die Einnahmen wurden auf 3 Monate aufgeteilt, da es so üblich ist.