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#1
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Hallo ich hab mal eine Frage,und zwar mein Freund arbeitet und meine 2 Kinder im Alter von 2 und 5 Jahren sowie ich leben von ALG 2.Wir wollen umziehen in eine größe Wohnung die auch noch dem satz entspricht.....so und jetzt zu meiner Frage:Muss ich die Arge um Erlaubnis bitten wenn mein Freund der alleinige Mietvertragunterzeichner ist???Und dürften sie mir das verbieten???
Wäre nett wenn mir das jemand beantworten könnte. LG Claudia |
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#2
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Du musst lediglich den Umzug melden. Solltet ihr in einen anderen Zuständigkeitsbereich umziehen, müsst ihr einen neuen ALG-II-Antrag bei der neuen ARGE stellen. Eine Erlaubnis braucht ihr nicht, sofern die Wohnung angemessen ist und ihr die Umzugskosten und Mietkaution nicht erstattet bekommen wollt. Es ist unwichtig, wer im Mietvertrag steht. Es muss nur nachgewiesen werden können, dass ihr auch tatsächlich dort wohnt.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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