Ausziehen - kein Anspruch auf Leistungen?

  • Guten Morgen erstmal, :)
    es geht um folgendes:
    Ich (19) wohne noch zu Hause bei meiner Mutter. Jeden Tag erneut gibt es Streitereien, die mich psychisch sehr belasten. Sogar meine Hausärztin hat gemeint, dass eine eigene Wohnung sehr ratsam wäre.
    Ich war heute bei der Sachbearbeiterin meiner Mutter und erkundigte mich wegen dem Ausziehen.
    Sie erklärte mir, dass man "eigentlich" bis 25 zu Hause wohnen bleiben muss, es sei denn, man kann aus bestimmten Gründen nicht mehr zu Hause wohnen. Sie sagte mir, ich solle einen Antrag stellen. Auch erklärte sie mir, dass ich dann jedoch nur meine Ausbildungsvergütung von z.Zt. 567 € Brutto hätte und zusätzlich noch BAB beim Arbeitsamt beantragen könne.
    Ich verstehe nun aber nicht den Unterschied. Warum bekomme ich keine zusätzlichen Leistungen, zumal meine Ausbildungsvergütung von 400 € netto, kaum für Miete und Lebensunterhalt reichen würde? Ist das vielleicht so, dass ich mit meiner Ausbildungsvergütung über irgendeiner Grenze liege oder so etwas?
    Wenn es nämlich so ist, dass ich keinen Anspruch auf Leistungen hätte, könnte ich doch ohne Antrag einfach ausziehen, weil ich mich ja eh komplett selbst finanzieren muss.


    Hoffentlich kann mir jemand helfen.


    Vielen Dank schonmal.


    Liebe Grüße,
    jenny_k

  • Ja, ich weiß das BAB eine zusätzliche Leistung ist. Aber so wie die Sachbearbeiterin das gesagt hat, hätte ich nur meine Ausbildungsvergütung und BAB und keine zusätzlichen Leistungen.
    Wegen Wohngeld hab ich mich auch schon erkundigt, dass kann ich leider auch nicht bekommen.