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Auszug aus der elterlichen Whg.

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  #1  
Alt 20.04.2009, 15:59
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Beiträge: 9
Frage Auszug aus der elterlichen Whg.

Hallo,

ich bin selber 22j. und würde gerne bzw muss aus psych.Gründen aus der elterlichen Wohnung ausziehen.Da ich aufgrund der psych.Belastung nicht mehr in der Lage ein Zusammenleben mit meiner Mutter zu leisten, da diese mit auch beklaut(Geld/Leistungen) etc.
Mit 17jahren erhielten wir bereits die Zustimmung durch ein Gutachten vom Jobcenter.
Nun geht es absolut nicht mehr und ich würde gerne wissen welche Schritte ich nun für einen sofortigen Auszug einleiten muss.
Wer kann mir Tipps geben? Denn Jobcenter hilft absolut nicht.
Danke schonmal
liebe grüße
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  #2  
Alt 20.04.2009, 17:11
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Da du noch keine 25 bist ist eigentlich immer noch deine Mutter für dich zuständig bzw. dir gegenüber unterhaltspflichtig.Da du vom Jobcenter sprichst nehme ich an das du ALG2 Leistungen beziehst.Du müßtest also mit deiner Mutter eine BG bilden.Um ausziehen zu können brauchst du die Genehmigung des Jobcenters denn sonst bekommst du keine Leistungen.Kannst du nur mit dem SB sprechen und einen Auszug beantragen und diesen genau begründen.
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  #3  
Alt 21.04.2009, 00:06
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Beiträge: 707
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Hallo,

hast du dieses Gutachten denn noch, bzw. eine Kopie?
Wenn ja, gehe damit zu deinem SB und erkläre die Situation. Wenn er nicht einlenkt, verlange den Teamleiter. Es kann dir vor Ort direkt eine Auszugsgenehmigung erteilt werden.
Wenn du das Gutachten nicht mehr hast, wende dich ans Jugendamt. Dort leiten sie dann die weiteren Schritte ein.

LG, Jalale.
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  #4  
Alt 11.06.2009, 17:19
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Registriert seit: 20.04.2009
Beiträge: 9
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Hallo , meine Mutter erhielt damals eine kopie, die es jetzt aber nicht mehr gibt angeblich.Und mittlerweile bestiehlt sie mich regelm. um mein geld auch HartzIV etc und ich schlafe auf der Straße teilweise obwohl miete gezahlt wird für mich.So gibt es eine Möglichkeit den sofortigen Auszug in die Wege zu leiten? Weil das Amt auch nicht ausm Pott kommt seit monaten und auch nicht wirklich hilft.
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  #5  
Alt 11.06.2009, 17:24
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Registriert seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 707
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Wende dich ans Jugendamt. Die müssten eine Akte von dir haben, denn ich denke mal dass das Jugendamt dieses Gutachten erstellt hat und nicht das Jobcenter.
In jedem Fall sind die der richtige Ansprechpartner.

LG, Jalale.
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