Auszug aus möbliertem WG-Zimmer - jetzt Erstausstattung?

  • Hallo zusammen,


    habe gerade euer Forum entdeckt und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.


    Und zwar habe ich folgendes Problem: Ich lebe seit 8 Jahren in einer WG mit einer Freundin zusammen. Damals als ich hier eingezogen bin, habe ich mein Zimmer möbliert bezogen. Jetzt müssen wir die WG auflösen, weil meine Mitbewohnerin mit ihrem Freund zusammen ziehen will. Natürlich wird sie auch ihre Möbel aus meinem Zimmer mitnehmen.


    Steht mir denn jetzt eine Erstausstattung zu? Ich habe keinerlei eigene Möbel. Kein Bett, kein Kühlschran, kein garnichts. Habe hier ja alles komplett möbliert bezogen. Kann mir da jemand weiterhelfen? Habe nichts wirklich zu dem Thema finden können. Was meint ihr?


    Viele Grüße, Lelaina

  • Nein, das steht leider nicht im Mietvertrag. War hier in Bremen beim Amt und die haben gesagt dass das kein Problem wäre. Ich ziehe jetzt allerdings nach Wolfsburg und bin nun total verunsichert und habe natürlich Angst das ich keine Wohnunhsausstattung bekomme.


    Könnte es vielleicht auch reichen wenn meine noch Mitbewohnerin eine Erklärung schreibt das ihr alles gehört und ich hier ohne Möbel eingezogen bin?


    Und wenn sich das Amt wirklich quer stellen sollte, wäre es dann sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?
    Ach man, warum muss immer alles so kompliziert sein?!

  • advokat


    Na Dein Tipp hat sich ja sehr schnell erschöpft. :) Warum setzt Du dann nicht den Link mit rein, dann könnte ein Neueinsteiger wie Lelaina schneller zum Ziel finden?!
    Ich finde nicht, das in diesem Falle eine Bestätigung des Vermieters vorlegen zu können ein Unsinn ist. Ich könnte Dir von Fällen erzählen, wo eine solche Bestätigung durchaus gefordert wurde und auch Sinn machte. Dein Auftritt hier war wohl der größere Unsinn!

  • Ich denke mal, das der Vermieter damit nichts zu tun hat. So wie ich es lese, hat sie bei der Freundin gewohnt. Und genau der gehören auch die Möbel. Nun möchte sie ihr Eigentum von Lelaina wieder haben. Genau dies sollte auf eine Erklärung, wenn überhaupt. In diesem Falle steht ihr wohl Erstausstattung zu.

  • Danke für eure Antworten,


    wie BineNRW richtig verstanden hat, gehören die Möbel nicht dem Vermieter sondern meiner Mitbewohnerin. Sie hat damals eine Mitbewohnerin gesucht und die Wohnung war komplett eingerichtet. Da ich damals 18 Jahre alt war und keine eigenen Möbel hatte, weil ich vorher noch bei meinen Eltern gewohnt habe, war ich froh das ich mich nicht um eigene Möbel kümmern musste und hier ein möbliertes Zimmer beziehen konnte.


    Das sie ihre Möbel mitnehmen möchte hat sie mir von Vorne herein gesagt und ist auch mehr als verständlich. Damals habe ich mir da aber nicht wirklich Gendanken drüber gemacht. Vorallem weil ich damals ja nicht wissen konnte, das ich dann arbeitslos sein werde wenn wir unsere WG auflösen.


    Und wie sich die Sache zu dem Thema Erstausstattung aussieht, das weiß ich. Leider steht zu meiner Situation nicht wirklich was im Gesetzestext. Denn eine Erstausstattung steht dem Gesetz nach nur den Menschen zu, die zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen oder wenn man aufgrund eines Brandes z.B. seine Möbel verloren hat. Beides ist bei mir nicht der Fall, deswegen frage ich ja hier.


    Ich hoffe einfach mal das Beste.


    LG, Lelaina