Auszug mit 25 in eigene Wohnung aber noch im Elternhaus

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem und durch die Suchfunktion nichts passendes gefunden.


    Meine Mutter hat ein Haus in dem ich zusammen mit meinem Bruder und meinem Vater wohne.
    Meine Oma (die Mutter meiner Mutter) hat bis vor kurzem auch darin gewohnt (in eigener Wohnung)
    Nun ist sie gestorben und meine Mutter hätte es gerne das ich nun dort einziehe weil so auch mein kleiner Bruder ein eigenes Zimmer (Meines) bekommen würde und die Spannungen zwischen mir und meinen Eltern ebenfalls weniger werden würden wenn man sich nicht jede Stunde über den weg läuft. Im Moment hat er quasi ein Durchgangszimmer. Er kommt gerade in die Pubertät und da ist es nicht so toll wenn alle 10 min. jemand durchs zimmer läuft um zu duschen oder so.


    Ich hätte eigentlich mit Ende 24 ALGII beantragen „müssen“ da ich aber nicht wollte das meine Eltern da mit rein gezogen werden habe ich mich bis 25 versucht irgendwie so über Wasser zu halten (das war auch der Rat der Dame mit der ich Sprach)


    Nun war ich bei der Arbeit Hellweg Aktiv (AHA). (Ist das die ARGE?) und habe es beantragt und gleichzeitig nach gefragt wie das mit der Wohnung wäre. Mir wurde ein Mietvertrag gegeben den ich ausgefüllt zurückgeben sollte. Als ich ihn zurück brachte wurde mir gesagt das wohl die Nebenkosten zu hoch sind und was angemessen wäre. Das habe ich dann alles so geändert. Evtl. müsste ich halt die Differenz zahlen.


    Nun hatte ich einen anderen Termin im Haus, (Bewerberangebot, Berufliche Situation)
    habe den Mietvertrag mitgenommen und die Dame gefragt wie es nun aussieht. Und die meinte das es nicht geht. Es gibt keinen Grund warum sie eine Wohnung zahlen sollten. Sie hat den Mietvertrag dann trotzdem eingesteckt und mir nur gesagt ich solle das noch einmal schriftlich einreichen dann evtl. Einspruch erheben und dann klagen


    Ich verstehe das nicht ganz, ich dachte mit 25 kann ich ausziehen? Mir würde eine eigene Wohnung zustehen oder was ist wenn mich meine Eltern einfach raus schmeißen?


    Oder was wäre wenn ich vor einem Jahr, wo ich noch Arbeit hatte, da eingezogen wäre und erst jetzt nicht mehr die Miete zahlen könnte?


    Was kann ich machen? Gibt es irgendeine Möglichkeit das zu regeln? Oder ist es wirklich einfach zu dreist von mir zu verlangen das mir die Wohnung vorerst bezahlt wird? Ein doofes Gefühl habe ich ja schon dabei aber ich habe schon so viel in der Wohnung renoviert das es natürlich traurig wäre wenn sie jetzt leer stehen müsste, hätte die ARGE mir nicht einfach sofort sagen können das es nicht geht?


    Ein anderes Problem ist das es ein altes Haus ist in dem die Sicherungen von der einen Wohnung in der anderen Wohnung sind und somit auch kein Fremder da einziehen kann weil man trotzdem Immer noch ab und zu in die jeweils andere Wohnung muss.
    Außerdem haben ich und mein Bruder eine Erbkrankheit und es wäre halt um einiges Praktischer wenn ich im gleiches Haus bleibe und trotzdem eine gewisse Distanz zu meinem Eltern habe Wir müssen ca. alle 3 Monate 100Km zum Arzt fahren um für die nächsten 3 Monate Medizin zu holen.
    Ohne Auto würde das nicht/schlecht gehen da es schon einige Pakete sind.
    Ich schreibe das nur damit Ihr in etwa verstehen könnt worum es mir geht, nicht das die Meinung entsteht das ich schön bei Mutti wohnen möchte, der Staat zahlt ja schon und meine Eltern bekommen Monat für Monat schön die Miete.


    Aus Angst als Schmarotzer abgestempelt zu werden hatte ich bis jetzt keinen Mut darüber zu reden aber wie ich aus anderen Beiträgen gelesen habe wird hier super miteinander Umgegangen und ich hoffe das ihr auch mir weiterhelfen könnt.


    Gruß
    Benedikt

  • Du hast Anspruch auf eine eigene Wohnung. Die Kosten müssen gem. § 22 SGB II getragen werden, sofern sie angemessen sind.


    Da du bereits einen Antrag gestellt hast, musst du einen Bescheid der ARGE abwarten bzw. die "nette" Dame auffordern, diesen zu erstellen.


    Solang deine Eltern (bzw. deine Mutter) und du einen regulären Mietvertrag habt und es sichergestellt ist, dass die Miete deiner Mutter auch zukommt, ist kein Scheinvertrag anzunehmen. Um ganz sicher zu gehen, empfehle ich dir eine sogenannte Anweisungs- und Abtretungserklärung der ARGE zukommen zu lassen. Den Wortlaut schicke ich dir per Privater Nachricht.


    Die U25-Regelung besagt nur, dass du bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit deinen Eltern eine BG bildest. Ab dem 25. Geburtstag bildest du somit eine eigene BG, sofern nicht Angehörige mit dir in einer Wohnung leben. Ein Auszug aus der elterlichen Wohnung ist ab 25 nicht mehr an Vorraussetzungen gebunden.


    Daher: in die Wohnung einziehen, Kosten für die Unterkunft geltend machen und notfalls mit Widerspruch/Klage durchsetzen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ja was heißt regulärer Mietvertrag?


    Ich habe den Mietvertrag ja von denen bekommen.
    Darin habe ich angegeben das die Wohnung zum 1.09.2008 bezugsfertig ist.
    da drin stehen auch Nebekosten, m² , anzahl der räume ect.



    Oder nochmal einen neuen Mietvertrag alleine aufsetzen und den dann mitbringen?
    Und einfach sagen das ich schon Umgezogen bin?


    Ausserdem die Anweisungs- und Abtretungserklärung ausgefüllt und ausgedruckt mitbringen?
    Oder soll ich mich jetzt irgendwie ummelden?


    [edit] Hört sich blöd an aber ich weiß garnicht ob ich einen Antrag darauf gestellt habe, ich habe gefragt ob das mit der Wohnung geht, sie gab mir diesen Mietvertrag und eine andere Dame hat ihn dann eingesteckt und gesagt es geht nicht. Wie stelle ich denn schriftlich einen Antrag? Geben die mir was zum ausfüllen oder soll ich das selber formulieren?




    Sorry wenn ich noch mal so dumm nach frage

  • Ich gehe davon aus, dass du folgendes Formular als "Mietvertrag" angesehen hast (Formular für KdU).


    Unter "Bezugsfähig seit" ist das Baujahr des Hauses gemeint, also wann die Wohnung zum ersten Mal genutzt worden ist.


    Daneben musst du einen regulären Mietvertrag zwischen deiner Mutter und dir beifügen.


    Zu dem Mietvertrag die Abtretungserklärung hinzufügen.


    Also, das Formular oben ausfüllen und ausdrucken, Mietvertrag erstellen (gibts Muster im Internet), Abtretungserklärung ausfüllen und alles abgeben. Inzwischen kannst du schon umziehen, da ja keine Umzugskosten entstehen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Um genau zu sein war es diese hier http://www.kreis-soest.de/aha2/antraege/Mietbescheinigung.pdf Ich meinte Einzugstermin sorry


    Ok ich werde mir dann Die Mietbescheinigung nochmal ausdrucken und ausfüllen obwohl die ARGE sie eigentlich schon hat. (:


    dann besorge ich mir einen Mietvertrag fülle den auch aus
    die Abtretungserklärung dazu und alles abgeben.


    Man, ist das umständlich aber danke du hast mit sehr weitergeholfen
    bin mal gespannt was das gibt

  • jo, ist leider viel Bürokratie :-(


    Vom Inhalt ist das Formular dem von mir gleichzusetzen. Deine Arge hat nur einen eigenen Entwurf. Dort steht aber auch gleich, dass es kein Mietvertrag ist.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D