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#1
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Ich habe meine Betriebskosten für das Jahr 2007 erhalten und muss nun 180,- € nachzahlen. Im vergangenen Jahr waren es 145,- € die ich nachzuzahlen hatte und habe die kosten auch selber getragen. Bin ich eigendlich dazu verpflichtet? Wenn es umgekehrt gewesen wäre und ich ein Guthaben bekommen hätte wäre die Arge sofort auf mich zugekommen und hätte die Summe zurückgefordert.
Ist die Arge nicht verpflichtet die volle Summe zu erstatten? schließlich hätte sie ja auch die volle Summe von mir gefordert. |
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#2
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Nebenkostenabrechnungen sind von der Arge zu tragen, wenn sie angemessen sind und nicht auf Grund überhöhten Verbrauchs entstanden sind. Damit wird erzwungen, dass man wirtschaftlich haushaltet. Also, Nebenkostenabrechnung einreichen, sie gehören zu den Unterkunftskosten im Sinne des § 22 SGB II
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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