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#1
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Hallo,
sagt mal kann die ARGE Beriebskosten die von meinem Vermieter zurückbekommen habe einfach zurückfordern? Es wiederspricht doch dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Einerseits will die ARGE Dresden zu Hohe Betriebskosten nicht zahlen andereis wird der bestraft der bestrebt ist dies nach unten zu drücken. MfG Murakel |
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#2
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Hallo,
die Arge ist im Recht, die durch die Arge zuviel gezahlten Betriebskosten sind an diese zurück zu zahlen. Im Gegenzug ist die Arge aber auch verpflichtet, Nachzahlungen zu leisten. |
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#3
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Das Geld kommt doch auch von der ARGE - sie hat doch eine Vorrauszahlung geleistet ! Die Abrechnung hat ergeben, daß sie zuviel gezahlt hat - also warum sollte sie das Geld nicht zurückfordern dürfen?
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#4
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Kannst Di mir mal erkläre wrum Du "bestraft" wirst? Das Geld, daß Dir Dein Vermieter erstattet zahlst Du an die ARGE zurück - an den der es auch verauslagt hat! Also kommst Du doch in jedem Fall Plus-Minus-Null aus der Nummer raus! Wo ist da die Strafe???
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#5
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Iht habt ja recht, aber meine Freundin versteht das nicht umd das ist das schwere daran
Danke und liebe Grüße Murakel |
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