|
|||||||
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo zusammen
habe im jan 2010 ne 3 zi whg bezogen mit meinen kindern kaution wollt ich abzahlen war auch abgeklärt. nur bin ich jetzt dauerhaft erkrankt und werd erstmal ne weile nicht arbeitsfähig sein. vielleicht auch garnicht mehr wenn sich die diagnose sich bestädtigt dies hab ich auch meinen vermieter mitgeteillt das ich die kaution nicht aufbringen kann habe aber bis jetzt meine miete immer pünktlich gezahlt, meine Wm ist 500 € habe ihn daruf hin mitgeteillet das ich mir ne billigere whg suchen werde das ich auf dauer erstmal daheim bin jetzt kann ich eine 4zi.- whg bekommen für 350 WM brauch keine kaution bzw anteile bei der genossenschaft zahlen dasheist für mich und meine kinder spare ich ernorm dadurch meine frage. kann ich die whg kündigen fristlos ??? oder nur mit kündigungsfrist ??? vermieter hat mich drauf hin gewiesen das ich die whg GARNICHT kündigen kann weil die kaution nicht entrichtet ist. aber habe KEINE mietrückstände stimmt das. den genau das ist das ja warum iich ausziehen will weil ich sie nicht aufbringen kann wer kann mir helfen ein tip geben gib es vielleicht eine rechtsprechung mit urteil ES IST DRINGEND HAB NÄMLICH HEUT DIE ZUSAGE BEKOMMEN DAS ICH DIE WHG HABEN KANN: Wäre sehr dankbar für schnelle antworten. danke Rico |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Erstmal du darfst jederzeit deine Wohnung kündigen,ob Kaution bezahlz ist oder nicht.
Das was der vermieter dir erezählt hat ist unssinn. Im schlimmstenfall kann es passieren das du dich an eine meist 3 Monatige Kündigungsfrist halten mußt. Vorweg die Arge zahlt nicht 2 Mieten.Du kannst natürlich ausziehen wann du willst aber wenn der Vermieter auf der Kündigungsfrist besteht hast du die Kosten am Hals. Versuche mal in ruhe und vernünftig mit ihm zu reden.Vielleicht läßt sich was machen.Vielleicht wenn du selbst einen Nachmieter suchst. |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Danke für die schnelle antwort
kündigungsfrist einhalten ist ja kein problem wollt ich sowie so weil so schnell bekomme ich den umzug eh nicht hin alleine mit den kindern. muss ja auch renoviert werden die neue Whg naja arge ist nix. bekomm keine alg II hab zu hohes alg I somit kommt die wohngeldstelle für meine kids auf aber trotzdem danke hast mir sehr geholfen. lg rico |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Darf ich meine wohnung kündigen??? | sarah234 | Wohnung und Miete | 0 | 04.01.2010 13:22 |
| Kaution darf nicht als Darlehen genehmigt werden! | weserbergland | Wohnung und Miete | 12 | 08.11.2009 19:06 |
| [mit Partner] Darf man 400 euro Job kündigen bei Alg 2 | helli1 | Einkommensanrechnung | 6 | 28.09.2009 08:53 |
| Darf ich von selber kündigen? | jemand | Anspruch und Leistungen | 2 | 22.07.2009 13:06 |
| [unter 25] 30% sanktion, weil auf nicht mehr verfügbare stelle nicht beworben! | Chacharel | Anspruch und Leistungen | 11 | 21.06.2009 21:32 |