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Eigene wohnung

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  #1  
Alt 27.05.2010, 09:35
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Ausrufezeichen Eigene wohnung

hey ich bin 17 und alleinerziehend derzeit wohne ich noch bei meiner mutter
doch zu 3 auf 50m² das is einfach zu eng steht mir denn eine wohnung zu ?
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  #2  
Alt 02.06.2010, 10:25
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Beiträge: 2
Standard eigene wohnung?

Hallo ihr,

ich habe gaaaaanz viele fragen und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.

Als erstes schildere ich euch meine Lage!

Ich bin 20 Jahre, habe ein 1 1/2 Jahre altes Kind und wohne bei meinen Eltern mit einem eigenen Mietvertrag! Ich habe mein Abi gerade fertig gemacht und werde wahrscheinlich im September eine schulische Ausbildung beginnen als Erzieherin, da es eine schulische Ausbildung ist, bekomme ich KEIN Ausbildungsgeld!!!!! *traurig* (Fahrtkosten pro Monat 60€)

Der Vater des Kindes, lebt bei seinen Eltern zuhause, ist dieses Jahr mit seiner Ausbildung fertig und wird dann übernommen, er wird ca 1300 € im Monat verdienen. Allerdings zehlt er pro Monat 90€ Fahrtkosten

Ich habe sonstiges EInkommen:
Mein Kindergeld 215€
Kindergeld meines Sohnes 184€
Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB 2 386€
Unterhalt 133€

SOOOO.... also wir wollen jetzt zusammen ziehen!

Doch:
1. Wird das Geld reichen damit zu leben?
2. Was für ein Einkommen habe ich von welchen Ämtern?
3.Was für Anträge muss ich stellen?
4. Gibt es irgendwas worauf ich achten muss?
5. Da mein Freund ein hohes Einkommen hat, bekomme ich dann weniger?
6.Bekomme ich Geld für meine Ausbildung (Fahrtkosten?)

ICH SEH EINFACH NICHT MEHR DURCH
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  #3  
Alt 02.06.2010, 10:45
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Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 3
Standard

der unterhalt fällt dann weg wenn ihr zusammen zieht
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  #4  
Alt 02.06.2010, 10:50
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Registriert seit: 02.06.2010
Beiträge: 2
Standard

ja das hab ich auch schon gehört! aber er muss trotzdem den rest nachzahlen oder?


und das andere? bekomme ich weiter leistung oder nicht? ich hab einfach keine ahnung
welches einkommen werde ich dann haben?

und was ist der Unterschied zwischen Bafög und BAB
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  #5  
Alt 02.06.2010, 10:56
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Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 3
Standard

also zurückzahlen muss er das ganze so oda so


ob du weiter leistungen bekommst das weiss ich leider nicht aber ich meiner meinung nach musst du bafög zurückzahlen
und das mann bab und bafög dann nur bekommt wenn die eltern dich nicht unterstüzen können

das beste ist wenn du zu arge gehst un dich dort informierst

Geändert von judith (02.06.2010 um 10:58 Uhr)
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  #6  
Alt 02.06.2010, 11:35
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Registriert seit: 26.05.2010
Beiträge: 13
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auf BAB hast Du bei ner Erzieherausbildung KEINEN Anspruch, da es ne schulische Ausbildung ist. Also müsstest Du einen Antrag auf Schülerbafög stellen. Dieser wird allerdings nur gewährt, wenn Deine Eltern nicht "zu viel" verdienen. Den musst Du normalerweise (bei Erstausbildung) auch nicht zurückzahlen. Einfach nachfragen!

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, beziehst Du momentan ALG2?
Wenn ja, wirds tricky;-)
Weil Schülerbafög vor ALG2. und weil die Arge nicht unbedingt bestrebt ist, dass Du umziehst (unter 25 etc.) Und ob Du dann überhaupt noch Anspruch auf ALG2 hast, wage ich zu bezweifeln, da Dein Freund "zu viel" verdient.
Das Schülerbafög ist hingegen nicht an den Verdienst Deines Freundes gekoppelt, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Und unter Umständen hast Du noch Anspruch auf Wohngeld.
__________________
Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann: Frage, was Du für Dein Land tun kannst! ~Humor ist, wenn man TROTZDEM lacht!~
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