Beiträge von Aalfretth

    Moin!


    Die EA ist durch, es wurde zu meinen Gunsten entschieden.
    Allerdings finde ich nirgends etwas wie eine Zahlungsfrist. Auch spuckt google tonnenweise Treffer aus, die aber letztlich doch keine sind:(


    Vllt. weiss ja hier wer, bis wann die richterlich verfügten, auf Eilbedürftigkeit begründeten, Bezüge gezahlt werden müssen? (z.B. ist keine Berufung zugelassen, da Streitwert GERADE NOCH unter 750 Euronen liegt:p)
    -finde da weder in der ZPO, noch im BGB, noch im SGB was zu.....


    Da ich eh gerade in Klagelaune bin und dementsprechend eine Vollstreckungsklage erwäge, wäre ich für rasche Antwort (en) dankbar!;)

    hmh, wenn solche Sachen per Post rausgehen, ist das immer so ne Sache...- für die Zukunft: am besten immer persönlich vorlegen und die Abgabe schriftlich bestätigen lassen, denn bist Du da auf der sicheren Seite.
    Sonst geht das dann ganz schnell und wichtige Unterlagen sind dort niemals angekommen...


    am Besten noch mal Rücksprache mit dem Vermieter halten und ihm die Sachlage schildern, damit es da nicht zu Komplikationen kommt (aber Deinen Äußerungen zufolge hast Du das ja schon?)


    Die lassen sich gern ein Wenig Zeit, bei der Arge...
    Aber das wird auch rückwirkend gezahlt.


    Die 120 Euro werden als "Einkommen" berechnet. Und im Normalfall sind bis zu 160 Euro anrechnungsfrei und dürfen voll behalten werden. Wohl deshalb stellt die ARGE sich da so an, da hier wohl explizit nach einem Monat gefragt wurde. Aber das ist Spekulation. Fest steht, dass Deiner Mutter die Miete gezahlt werden MUSS. und ebenso die "Sicherung des Lebensunterhaltes". Eventuell wird nur der Betrag, der unter Umständen höher als 160 Euro ist, zurückgefordert bzw. verrechnet.


    Dass das aber leider immer wieder zu Lasten der Hilfeempfänger geht sowie auf deren Rücken ausgetragen wird, ist traurige, regelmäßige Praktik [Blockierte Grafik: http://cheesebuerger.de/images/smilie/traurig/a015.gif]

    Widerspruch einlegen und Antrag auf einstweilige Anordnung stellen (z.B.: http://www.sozialticker.com/antrege/einstweilige_anordnung.pdf )


    wie das allerdings mit dem Krankenhausaufenthalt aussieht, weiss ich auch nicht so genau. evtl. muss da der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden und der "Fall" dem Amtsarzt vorgelegt werden.


    Anspruch hat sie aber in jedem Fall! Ich denke aber auch, dass es da Präzedenzfälle gibt, die man auch im Widerspruch/Anordnung anführen sollte. Die kann man aber auch nachreichen, falls es mit der Recherche länger dauert.


    wenn ich das richtig verstanden habe, ist nur aufgrund der noch fehlenden Nebenkostenabrechnung die Zahlung eingestellt worden? Das wäre für mich hochgradig unverständlich, da sich einige Vermieter auch mal gerne ein "wenig" länger Zeit mit der Abrechnung lassen und das nicht in der Macht Deiner Mutter steht. Eine weitere Frage wäre, ob der Nachfolgeantrag gestellt worden ist. Wenn nicht, sollte das SCHNELLSTENS nachgeholt werden! (Geld gibts frühestens ab Antragstellung)

    Geh doch mit diesem Kostenplan mal zur Niederlassung Deiner Krankenkasse, im Gepäck Deinen ALG2-Bescheid. Die Arge selber macht da höchstens im Hintergrund was.
    Aber 50% werden im Allgemeinen nach erstellung des Heil- und Kostenplanes erstattet. Wenn Dein Bonusheft gut geführt ist, gibts u.U. noch mehr. Auch die "Härtefallregelung" könnte hier greifen, so dass Du möglicherweise gar nichts zahlen musst.

    kann ich nur von abraten....


    "Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft".....

    Zum Einen: Joachim hat da absolut recht: innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen wirksam. Ergo wurdet Ihr gekündigt (=keine Sperrzeit!)
    Das führt uns direkt zu Punkt 2: Sollte Euch nun DOCH eine Sperre drohen: Sofort per Eilverfahren klagen!
    Eine 100%ige Sperre darf es laut Bremer Sozialgericht nicht geben! Die Miete muss weiterbezahlt werden, "Ersatzleistungen" müssen ebenso gewährt werden (Lebensmittelgutscheine etc.)
    Das ganze war allerdings ebenfalls nur ein Eilverfahren, noch kein rechtskräftiges Urteil. Außerdem kann man ja acuh gegen die Sperre an sich klagen, da Ihr gekündigt wurdet....
    In jedem Fall aber: Klagen hilft in 60% der Fälle..... ;-)

    moin!


    Ich bin hier leicht verwirrt...


    Seitens der Arge wird von einer Hausgemeinschaft ausgegangen. Ergo wird von meinem Untermietvertrag nur rund die Hälfte übernommen?!


    Bin gerade dabei, den Widerspruch zu schreiben.
    ich google mir hier die Ram-Riegel heiss, aber ich finde einfach nicht die passenden Gerichtsurteile (Bundessozialgericht / Schleswig-Holstein)


    oder befinde ich mich einfach auf dem Holzweg und ich bekomme trotz tatsächlicher Kosten, bestehendem Untermietvertrag und ohne "Wirtschaften aus einem Topf" von den zu zahlenden 250,- plus 30 NK eirklich nur gerade mal 145 zzgl. 6,66 Heizkostenpauschale?:mad:


    achso...- über 25 bin ich auch...
    und es ist ne WG ohne Familienmitglieder/Lebenspartner etc.



    Für schnelle Antworten wäre ich dankbar (wie gesagt, schreib grad dran;)

    meines Wissens nach müsstest Du gerade eben noch so Anspruch auf ALGI haben (bis zu 2 Jahre)


    Aber sicher weisst Du das erst, wenn die Anträge gestellt sind.


    Auch eher suboptimal, dass Du bislang keinen Antrag gestellt hast: Lücke in Lebenslauf, KV, RV etc.
    Das ist menschlich löblich, gesetzlich aber grauzone bis verboten..... - also am Besten noch gestern los, Anträge stellen!

    Er wird ja NICHT als arbeitssuchend gemeldet.....
    -ALG2 ist ungleich ALG1!
    ALG1 bekommst Du nur und ausschließlich, wenn Du arbeitssuchend bist. Bei ALG2 verhält es sich mal komplett anders, da das ALG2 aus der alten Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammengelegt wurde. Wenn man nicht genug Verdienst aus einer Beschäftigung erhält, hat man eben auf jenes aufstockende ALG II Anspruch. Und das hat mal rein gar nichts mit "arbeitssuchend" zu tun!

    auf BAB hast Du bei ner Erzieherausbildung KEINEN Anspruch, da es ne schulische Ausbildung ist. Also müsstest Du einen Antrag auf Schülerbafög stellen. Dieser wird allerdings nur gewährt, wenn Deine Eltern nicht "zu viel" verdienen. Den musst Du normalerweise (bei Erstausbildung) auch nicht zurückzahlen. Einfach nachfragen!


    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, beziehst Du momentan ALG2?
    Wenn ja, wirds tricky;-)
    Weil Schülerbafög vor ALG2. und weil die Arge nicht unbedingt bestrebt ist, dass Du umziehst (unter 25 etc.) Und ob Du dann überhaupt noch Anspruch auf ALG2 hast, wage ich zu bezweifeln, da Dein Freund "zu viel" verdient.
    Das Schülerbafög ist hingegen nicht an den Verdienst Deines Freundes gekoppelt, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Und unter Umständen hast Du noch Anspruch auf Wohngeld.

    scheint hier in sowas wie nen Rundumschlag auszuarten?!


    Zum Einen mal zum Streik: Der Streik funktioniert, weil sich Arbeitnehmer mit dem Druckmittel ihrer Arbeitskraft gegen Arbeitgeber zur Wehr setzen.


    Keine Arbeit: Kein Druckmittel. Ich denke, das sollte einleuchten...
    Knapp 10 % aller Deutschen sind auf Sozialleistungen angewiesen. Wenn davon noch mal 10% aufstehen und ihr Gesäß auf die Straße bekommen, ist das viel! Und das ist gerade einmal ein Prozent der Gesamtbevölkerung.
    Leider hat man dann unter diesen Protestlern dann auch immer wieder einige Krawallbrüder. Was dann wiederum negativ auf alle Teilnehmer umgemünzt wird.


    Ich bin voll dafür, auf die Straße zu gehen, Demokratie (Demos=Volk, Krates=Regierung) zu leben! Nur werden 5 Leute nicht wahr genommen, und ab 1000 hat man wieder eben jene gewaltbereiten Frustrierten mit dabei.


    Ist also schwierig umzusetzen!


    Als Flashmob wärs klasse, mal alle an irgend nem Tag zu einer gewissen Uhrzeit (gern auch deutschlandweit leicht zeitversetzt...) kurz mal für nen Viertelstündchen an nem zentralen Platz...- kann man auch als Rekordversuch hinbiegen;-)


    Zum Fernsehen...- egal, wie die Missstände heissen, es läuft doch rauf und runter, im täglichen Fernsehprogramm. Bringt nur weder Quoten noch sonst was. Und die Hand voll Leute, die das sieht, tangiert das periphär oder aber regt sich drüber auf, ist aber nicht in der Position, etwas zu ändern.


    ist ne Grundsatzdiskussion, halt. Und viel zu breit gefächert. Der Mensch ist bequem. Mit einer klaren, kurzen Ansage, alles fertig organisiert...- dann KÖNNTE es etwas werden. Andernfalls gibts nur wieder Maidemos, die in Berlin und Hamburg in Krawalle ausarten...

    Da Ihr verheiratet seid, werden Eure Freibeträge / Sparbeträge zusammen berechnet.
    Allerdings zählen die Kinderfreibeträge nur für das 'tatsächliche Vermögen der Kinder' -das wiederum verstehe wer will, so jedenfalls entschied das Bundessozialgericht (BSG Az. B 4 AS 58/08 R)


    Unter Umständen kann jedoch der Bausparvertrag/ das Geldmarktkonto als zweckgebundene Altersvorsorge gelten, wenn er nicht vor Renteneintritt gekündigt werden kann (-> die Policen überprüfen) - hier gibts nen Freibetrag von
    "250 Euro je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, höchstens jedoch jeweils 16.250 Euro".