Beitrag von igel ()
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meines Wissens nach müsstest Du gerade eben noch so Anspruch auf ALGI haben (bis zu 2 Jahre)
Aber sicher weisst Du das erst, wenn die Anträge gestellt sind.
Auch eher suboptimal, dass Du bislang keinen Antrag gestellt hast: Lücke in Lebenslauf, KV, RV etc.
Das ist menschlich löblich, gesetzlich aber grauzone bis verboten..... - also am Besten noch gestern los, Anträge stellen!
Du solltest schnellstens die erforderlichen Anträge stellen.Wenn du auf ALG1 keinen Anspruch mehr hast dann aber auf alle Fälle auf ALG2.Du mußt dich ja auch krankenversichern.
So viel ich hier lese, handelt es sich um einen Restanspruch. Erstantrag war ja mal gestellt und der Bezug wurde unterbrochen.
Ein neuer Anspruch entand offensichtlich nicht. Der Restanspruch kann bis zu vier Jahre nach Entstehung des Grundlagenanspruches geltend gemacht werden. Hoffentlich irre ich da nicht.
