ALG 2 eingestellt

  • So ich habe folgende Frage,
    Und zwar geht es um den ALG 2 Bezug meiner Mutter.
    Meine Mutter leidet an Lungenkrebs,diese Erkrankung in dem Jobcenter auch bekannt.


    Am 23.05.10 musste ich sie wegen ihren schlechten allgemein zustand in Krankenhaus einliefern lassen.
    Anfang Juni habe ich dem Jobcenter auch mitgeteilt das sie sich im Krankenhaus befindet.
    Heute kam Post vom Jobcenter das man am 01.07 ihre Zahlung komplett einstellen würde.


    Der Grund wäre das man sie am 28.05 aufgefordert hätte einen Mietkontoauszug zu schicken.Es geht um eine Guthaben aud der Nebekostenabrechnug,das Geld liegt aber immer noch auf dem Konto des Vermieters.
    Das heißt meine Mutter hat die ganze Zeit ihre Miete komplett gezahlt.
    Diesen Brief hat sie nicht erhalten,ich habe ihren Briefkasten Schlüssel.
    Wie soll ich jetzt vor gehen die Miete muss ja am 01.07 gezahlt werden.


    Ich würde jetzt erst mal die Kontoauszüge Kopierern das man sieht das die Miete regelmäßig gezahlt wurde und die anderen Unterlagen bei dem Vermieter anfordern was aber ein paar Tage dauern wird.
    Außerdem werde ich dem Jobcenter mitteilen das so ein Brief nich angekommen ist,sonst hätte ich das alles in die Wege geleitet.


    Und noch eine Frage:Sie ist zur Zeit nicht in der Lage sich alleine zu versorgen.Sie ist Bettlägerig,und muss gewickelt werden.Und sie hat zur Zeit einen Blasenkatheder.
    Aus diesem Grund kam sie in ein Hospitz als eine art reha maßnahme.
    Das heißt sie wird dort mobilisiert und kann dann wieder nach Hause.Kosten fallen da keine an, es finaziert sich über die Pflegekasse und Spenden.


    Was oder wie muss ich dem Jobcenter das mitteilen.Sie kommt auf jeden Fall wieder nach Hause nur wie lange es dauert kann niemand voraussagen



    Danke fürs Lesen und eure Antworten.

  • Schade das hier nur so viele lesen aber keiner Antworten konnte oder wollte.


    Ich habe hier auf ein paar Antworten gehofft da ich mit dem Jobcenter nichts zu tun habe,daher
    auch keine Ahnung bei solchen Dingen habe.

  • Widerspruch einlegen und Antrag auf einstweilige Anordnung stellen (z.B.: http://www.sozialticker.com/antrege/einstweilige_anordnung.pdf )


    wie das allerdings mit dem Krankenhausaufenthalt aussieht, weiss ich auch nicht so genau. evtl. muss da der behandelnde Arzt von der Schweigepflicht entbunden werden und der "Fall" dem Amtsarzt vorgelegt werden.


    Anspruch hat sie aber in jedem Fall! Ich denke aber auch, dass es da Präzedenzfälle gibt, die man auch im Widerspruch/Anordnung anführen sollte. Die kann man aber auch nachreichen, falls es mit der Recherche länger dauert.


    wenn ich das richtig verstanden habe, ist nur aufgrund der noch fehlenden Nebenkostenabrechnung die Zahlung eingestellt worden? Das wäre für mich hochgradig unverständlich, da sich einige Vermieter auch mal gerne ein "wenig" länger Zeit mit der Abrechnung lassen und das nicht in der Macht Deiner Mutter steht. Eine weitere Frage wäre, ob der Nachfolgeantrag gestellt worden ist. Wenn nicht, sollte das SCHNELLSTENS nachgeholt werden! (Geld gibts frühestens ab Antragstellung)

    Frage nicht, was Dein Land für Dich tun kann: Frage, was Du für Dein Land tun kannst! ~Humor ist, wenn man TROTZDEM lacht!~

  • Hallo Aalfretth,erst mal danke für deine Antwort.



    Die Nebenkostenabrechnung wurde schon im April vorgelegt und die Mitarbeiter vom
    Jobcenter wollten wissen ob das Guthaben von 120 Euro geblieben ist.Darauf hin hat meine Mutter
    dem JC mitgeteilt das das Guthaben noch auf dem Konto des Vermieter steht.Meine Mutter hat die ganze Zeit die volle Miete bezahlt weil ja klar war das ihr das Guthaben anrechnet wird.


    Und laut Schreiben vom 28.05.10 (Das aber nicht angekommen ist)wollte man einen Mietkontoauszug
    von 01.09 - 06.10 .


    Diesen Mietkontoauszug habe ich gestern besorgt und auch schon abgeschickt.

  • hmh, wenn solche Sachen per Post rausgehen, ist das immer so ne Sache...- für die Zukunft: am besten immer persönlich vorlegen und die Abgabe schriftlich bestätigen lassen, denn bist Du da auf der sicheren Seite.
    Sonst geht das dann ganz schnell und wichtige Unterlagen sind dort niemals angekommen...


    am Besten noch mal Rücksprache mit dem Vermieter halten und ihm die Sachlage schildern, damit es da nicht zu Komplikationen kommt (aber Deinen Äußerungen zufolge hast Du das ja schon?)


    Die lassen sich gern ein Wenig Zeit, bei der Arge...
    Aber das wird auch rückwirkend gezahlt.


    Die 120 Euro werden als "Einkommen" berechnet. Und im Normalfall sind bis zu 160 Euro anrechnungsfrei und dürfen voll behalten werden. Wohl deshalb stellt die ARGE sich da so an, da hier wohl explizit nach einem Monat gefragt wurde. Aber das ist Spekulation. Fest steht, dass Deiner Mutter die Miete gezahlt werden MUSS. und ebenso die "Sicherung des Lebensunterhaltes". Eventuell wird nur der Betrag, der unter Umständen höher als 160 Euro ist, zurückgefordert bzw. verrechnet.


    Dass das aber leider immer wieder zu Lasten der Hilfeempfänger geht sowie auf deren Rücken ausgetragen wird, ist traurige, regelmäßige Praktik [Blockierte Grafik: http://cheesebuerger.de/images/smilie/traurig/a015.gif]

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  • Ich verstehe die Frage nicht ganz. Wenn Deine Mutter ein Guthaben laut Nebekostenabrechnung aus Mietüberzahlung hat,
    so ist für die ARGE in keiner Weise relevant wo sich dieses Guthaben zur Zeit befindet. Der ARGE mitteilen , dass das Guthaben besteht und die Zahlung der Zuschüsse erfolgt weiterhin allerdings einmalig um die 120,00 € geschmälert. Was aber immer noch besser ist als gar nichts zu erhalten.
    Danach Vermieter mit Frist zur Zahlung des Guthabens auffordern. Verstreicht die Frist ohne Zahlungseingang nächste Miete um den Betrag ( hier 120,00 € ) kürzen. Und dann noch überlegen, ob Du noch die Zinseneinnahmen berechnest welche der Vermieter mit dem Geld Deiner Mutter auf seinem Konto erzielt hat.

  • "Die 120 Euro werden als "Einkommen" berechnet. Und im Normalfall sind bis zu 160 Euro anrechnungsfrei und dürfen voll behalten werden."


    Diese Aussage ist falsch. Erstens gibt es diesen Freibetrag von 160.- Euro gar nicht und ausserdem handelt es sich hierbei um Unterkunftskosten, die im Normalfall komplett vom Amt bezahlt werden. Ist bei der Jahresendabrechnung der Gesamtbetrag für Heiz- oder Nebenkosten niedriger als die bezahlten Abschläge, bekommt man Geld zurück. Wenn das Amt diese Abschläge in voller Höhe geleistet hat, gehört das Geld natürlich auch dem Amt.


    In meiner Erwerbslosenberatung gehe ich mit Heiz- und Nebenkostenabrechnungen folgendermassen um, ich vergleiche die tatsächlichen Gesamtkosten des Jahres mit den Geldern die das Amt gezahlt hat. Hat das Amt mehr bezahlt als den Rechnungsbetrag, gehört das Geld ihnen. Haben sie weniger gezahlt, fordere ich nach. Bei uns gibt es häufig Fälle, wo die Leistungsezieher Geld vom Vermieter zurückbekommen, ich aber dennoch Forderungen an das Amt stelle. Bei uns werden im Regelfalle nicht die tatsächlichen Vorauszahlungen für die Heizkosten übernommen, sondern nur ein Betrag bis maximal 1 Euro/qm als angemessen anerkannt.
    Beispiel Einpersonenhaushalt:
    Monatlicher Abschlag für Heizkosten 65 Euro, das Amt übernimmt davon aber nur 50 Euro. Somit hat man selbst 780 Euro im Jahr gezahlt, aber vom Amt nur 600 bekommen . Die Gesamtrechnung für Heizung und Warmwasser beträgt am Jahresende 750.- Euro, man bekommt also 30 Euro zurück. Nach dem Urteil des BSG hätte das Amt aber die komplette Rechnung abzüglich des Betrages der im Regelsatz für die Warmwasserbereitung enthalten ist, momentan bei 100% Regelsatz 6,79 Euro/Monat. Für das komplette Jahr ergibt dies einen Betrag von 81,48 Euro. Diese zieht man vom Rechnungsbetrag ab, damit verbleiben 668,52 Euro "reine" Heizkosten, die das Amt übernehmen muss. Da das Amt über das Jahr nur 600.- Euro gezahlt hat, bekommt man also noch 68,52 vom Amt und 30.- Euro vom Vermieter.

  • Das meiner Mutter die 120 Euro angerechnet werden war uns schon klar.Daher wurde ja auch immer die volle Miete gezahlt weil das Jobcenter manchmal länger braucht bis sie es abziehen.


    Daher verstehe ich auch nicht warum das JC dien Mietkontoauszug sehen wollte.
    Das JC hätte die 120 Euro anrechnen sollen und gut wäre es gewesen,meine Mutter hätte dadurch ja keinen
    Verlust gehabt weil das Geld ja noch da ist.


    Sie hat es sich ja mit Absicht nicht auszahlen lassen damit ihr das Geld nicht fehl wenn das JC den Betrag abzieht.


    Nur das jetzt die Komplette Zahlung eingestellt wurde will mir nicht in den Kopf gehen.

  • Ein Satz geht mir nicht aus dem Kopf:


    Zitat

    Und laut Schreiben vom 28.05.10 (Das aber nicht angekommen ist)wollte man einen Mietkontoauszug
    von 01.09 - 06.10 .


    Vielleicht sah die ARGE hier die Mitwirkungspflicht verletzt?

  • Ein Satz geht mir nicht aus dem Kopf:




    Vielleicht sah die ARGE hier die Mitwirkungspflicht verletzt?



    Klar sah das Jobcenter die Mitwirkungspflicht als verletzt an.
    Aber wenn man ein Schreiben nicht erhält also nicht weiß das man was schicken soll
    kann man es auch nicht schicken.


    Als das Schreiben letzten Samstag kam in dem man ihr mitgeteilt hat das sie die Mitkontoauszüge nicht zugeschickt hat war ich erstaunt.In diesem Brief stand das man sie laut Schreiben vom 28.05 angefordert hätte.Sonst wüsste ich das auch nicht.
    Es wäre keine Problem gewesen die Unterlagen zu besorgen und zuzusenden,meine Mutter hat nichts zu verbergen.Deshalb habe ich am Montag alles besorgt und eingeschickt.

  • Damit hast du recht.
    Das kann ich nicht beweisen.
    Aber wenn man es genau nehmen würde könnten sie beweisen das es abgeschickt wurde.


    Ich will darüber bestimmt nicht streiten,ich habe dem JC mitgeteilt das dieser Brief nicht angekommen ist und alles wie gesagt sofort nachgereicht

  • Ich habe mir das hier gelesene alles noch einmal durch den Kopf gehen lassen und so langsam beschleicht mich das Gefühl, dass es der ARGE hier gar nicht um verletzte Mitwirkungspflichten oder ähnliches geht sondern lediglich darum, Kosten einzusparen. Denn betrachtet man sich die Umstände so wird die ARGE wohl davon ausgegangen sein es handelt sich bei der Leistungsempfängerin um eine ältere Dame welche auch noch von eine schweren Krankheit befallen ist, im Krankenhaus liegt und zudem auch noch gepflegt werden muss. Auch wird es dem verantwortlichen ARGE Mitarbeiter nicht klar gewesen sein, dass da noch eine Tochter existiert welche sich intensiv um die Belange ihrer Mutter kümmert.
    Weiterhin ist der ARGE 100 % klar, dass sie sich rechtswidrig verhält. Denn selbst wenn Sanktionsbedarf wegen einer Pflichtverletzung vorliegen würde ist mir keine solche bekannt die es rechtfertigen würde, Leistungen von heute auf morgen zu 100 % einzustellen. Dem müssten schon einige schwere Pflichtverletzungen vorausgegangen sein. Habe auch nochmal in den § 31 SGB II geschaut wo ja die Sanktionierung geregelt ist und konnte eine solche Möglichkeit nicht sehen.
    Ich denke mal der hier vorliegende Fall wäre für jedes Sozialgericht ein gefundenes Fressen. Auch macht er nochmals deutlich, dass ALG II Bezieher hier tatsächlich nur als Nummern geführt werden und Einzelschicksale überhaupt nicht von Belang sind.
    Ich kann der Kathy nur raten sich von der Mutter eine Vollmacht einzuholen und alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Vielleicht sogar noch überlegen, ob mein einen solchen Fall nicht an die Öffentlichkeit bringen sollte ( Jauch und Co. sind vermutlich sehr dankbar so etwas in einer Stern TV Sendung o.ä. zu präsentieren )

  • Hallo Kathy
    Habe da nochmal eine Frage. Wenn Deine Mutter so schwer erkrankt ist, sollte sie doch dauerhaft erwerbsunfähig sein. Wen dem so ist, würde sie auch die falsche Leistungsart beziehen. Den ALG II steht nur solchen Personen zu, welche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Steht sie ihm nicht zur Verfügung müßte sie Leistungen nach dem SGB XII " Leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung " beziehen. Es würde für euch die Angelegenheit etwas erleichtern. Zwar orientiert sich die Leistungshöhe an der des ALG II aber in der Regel sind es noch ein paar Euro mehr welche zu Auszahlung kommen.