Eigene Wohnung?

  • Grüße!


    Ich bin atm 20 und werd' dieses Jahr 21.
    Beruflich sieht es echt mies aus: Hab' zwar eine staatlich anerkannte Ausbildung abgeschlossen, aber die bringt mir nichts, da diese auf dem Arbeitsmarkt nicht bekannt ist. (Schwierige Sache)
    Das Arbeitsamt ist auch (wen wundert es) ratlos was mit mir anzufangen ist und hat mich 2011 erstmal alleingelassen, mit dem Kontext: "Sie machen das schon irgendwie!"


    Momentan hab' ich eine gering(st)fügige Beschäftigung und wohne (leider) noch bei meinen Eltern.
    Ich würde schrecklich gerne ausziehen - nicht nur, weil es ständig Zoff wegen Kleinigkeiten mit meinen Eltern gibt, sondern, weil ich von Ihnen auch ungerecht behandelt werde. (Das sagen auch meine Bekannte und die nähere Verwandtschaft).
    Wenn ich zum Beispiel irgendwelchen Bedarf habe gibt es unglaubliche Streitigkeiten und meist muss ich dann meine Großeltern um Hilfe bitten oder es mühsam über mein mageres Einkommen kaufen. Das Argument ist dann immer, das sie kein Geld hätten. Wenn meine Eltern allerdings irgendwas brauchen, ist immer Geld dafür da.


    Mit Rauswurf wurde mir von meinem Vater auch schon gedroht und er schreckte auch nicht vor Erpressung zurück (wenn du nicht, dann werde ich xyz) - als Folge davon drücke ich jeden Monat ein Obulus an meine Eltern ab, damit ich weiter Internet und Telefon benutzen darf.


    Wenn es nach mir ginge, wäre ich schon längst ausgezogen...
    Aber von meinem Lohn kann ich mir keine Wohnung leisten, geschweige den Lebensunterhalt.
    Staatliche Hilfe bekomme ich auch nicht - nichtmal Kindergeld o.ä.
    Hartz4 habe ich noch nicht beantragt, weil es beim BaFög-Antrag während meiner Ausbildung schon hieß, das ich nichts bekomme, weil meine Eltern 100Eu zuviel verdienen würden.
    Das hole ich allerdings nun nach - Entsprechendes ist schon in die Wege geleitet...


    Könnt Ihr mir sagen, ob es irgendeine Möglichkeit für mich gibt aus dieser Situation zu entkommen?? :(

  • Da du unter 25 Jahren bist, wirst du keinen Hartz IV- Anspruch haben. Deine Eltern sind dir gegenüber unterhaltspflichtig. Anspruch auf eigene Wohnung gibts erst ab 25 Jahren.
    Es sollte aber auch selbstverständlich sein, dass du Kosten zu Hause (I-Net, Telefon) mit übernimmst.
    Hats du mit dem Arbeitsamt schonmal über Möglichkeiten einer Umschulung gesprochen, wenn es mit deiner Ausbildung so mau ist auf dem Arbeitsmarkt?

  • Das ist der Teufelskreis:
    Umschulung, Weiterbildung und der gleichen wird nur übernommen wenn man Hilfeempfänger ist.
    (Laut dem JobCenter)
    Hilfeempfänger bin ich nicht, weil ich noch bei meinen Eltern wohne - wenn ich deine Aussage richtig deute


    Was die Kosten angeht - das Geld für Inet und Telefon, das ich an meine Eltern zahle ist nicht das Problem (Das wird indirekt von meinen Großeltern bezahlt). Es ist das Klima im Haushalt.


    Eine Zweiteausbildung wird vom Arbeitsamt NICHT gefördert, da ich auf dem Papier schon eine staatlich anerkannte Ausbildung habe. Dabei ist der Nutzen absolut irrelevant.


    Meine Ausbildung ist auf dem Markt unbekannt und wird in 3 Richtungen ausgebildet - dh wenn das irgendwann mal etabliert ist, ist die Chance 1 zu 3 das mein Zweig gefragt ist.
    Der Typ vom Arbeitsamt wollte mich in CallCenter stopfen - aber das geht auch nicht, da ich aufgrund eines gesundheitlichen Problems keinen dauerhaften Telefondienst leisten kann.
    Allgemein bin ich in meiner Berufswahl eingeschränkt und falle durch sämtliche Ebenen...


    Ich bin linksseitig taub - habe aber aufgrund eines "zu geringen Prozentsatzes" keine Gleichberechtigung bei Arbeitgebern. D.H. : Ich habe alle Probleme die diese Taubheit bringt, aber keine Möglichkeit auf Chancengleichheit. Da die Arbeitgeber nat. lieber richtige Behinderte nehmen oder normale Angestellte.


    Im Sommer 2011 hab ich meine Ausbildung abgeschlossen und eine allgm. Fachhochschulreife mit erworben. Mit der habe ich Bewerbungen geschrieben und wurde zu einigen Einstellungstests geladen - zum Teil in anderen Bundesländern. Das Ganze leider bisher ohne Erfolg :(
    Die Tage habe ich mich für ein Freiwilliges Soziales Jahr Kultur beworben - nicht nur um eine sinnvolle Tätigkeit zu haben sondern um mich neu zu orientieren.
    Man kann mir also nicht vorwerfen, ich würde es nicht versuchen!

  • Das ist der staatlich geprüfte Gestaltungstechnische Assistent.
    Wir wie gesagt in 3 Richtungen ausgebildet: Handwerk, Grafik und Geschmischt


    Der Nutzen ist fragwürdig - die meisten mit dieser Ausbildung nutzen sie um eine andere Abzukürzen oder "leichter" in schwierige Ausbildungen zu kommen. Oder um ein Studium anzufangen.


    Ich hab den gemischten Part. DH ich hatte handwerkliche und grafische Sachen - aber alles nur in Grundlagen. Nichts halbes und nichts ganzes also *seufzt*


    Bevor Fragen aufkommen, wieso ich das dann gelernt habe:
    Ich wurde von der berufsvorbereitenden Maßnahme dazu verdonnert - und die hat es damals so hingestellt, als würde man eine Menge damit machen können.
    Das gegenteiliges der Fall ist, wurde erst im 2ten Jahr so wirklich klar - Ich brauch niemandem erzählen, das Ausbildungsabbrüche sich im Lebenslauf verdammt schlecht machen.

  • Natürlich darfst du auch unter 25 ausziehen, allerdings (mit anrecht auf ALG II) nur in dringenden Fällen, z. B. Gewalt, Arbeit weit weg, rauswurf etc.


    Hast du schon versucht etwas zur Untermiete bzw. WG mäßiges zu suchen?


    Warum bekommst du kein Kindergeld? du bist doch noch unter 25/27 (irgendwas wurd da doch geändert) und erreichst sicherlich nicht das Einkommen, welches du haben müsstest, damit es gestrichen wird. Oder bekommen das deine Eltern ausgezahlt? wenn ja, kannst du einfach die Auszahlung an dich beantragen.


    Sowieso solltest du nachfragen (also bei der Familienkasse) ob du ein Anrecht darauf hast. Wenn du eine Fachhochschulreife hast, warum dann nicht studieren und über das Bafög den Lebensunterhalt erhalten?


    Übrigends: Wenn du kein Anrecht auf Bafög hast, weil deine Eltern zu viel verdienen, kannst du dir deinen Unterhalt bei ihnen einklagen. Wenn dein Vater also das nächste mal droht, droh zurück und sag ihm er soll dir die Wohnung dann halt bezahlen.

  • WG hat mein Kumpel schon mal vorgeschlagen - allerdings kann man ohne Geld nun mal keine Wohnung bezahlen. Und meine Freundin wäre im Prinzip auch nicht abgeneigt - allerdings bezieht sie ALG2 und wohnt solo. Dann hätte sie noch mehr Stress mit dem Amtsschimmel...


    Kindergeld bekommen meine Eltern momentan für mich nicht - wieso weiß ich nicht. Gab aber letztes Jahr im November regen Briefverkehr. DH. die müssten bald mit der Bearbeitung fertig sein...
    Wenn das Kindergeld da, werd' ich den Abzweigungsantrag stellen, damit das Geld bei mir landet so wie es eigentlich gedacht ist.


    Studium kostet wieder Geld - was ich nicht habe. Und BäFög ist wieder die Sache mit dem Wohnen bei meinen Eltern. Und für das Studium was mich interessiert, muss man ein Vorpraktikum leisten (deswegen auch die Bewerbung fürs FSJ Kultur) Außerdem will ich nicht schon wieder auf blauen Dunst irgendwas anfangen.


    Den Punkt mit dem Unterhalt hab' ich meinem Vater auch schon versucht zu verklickern - aber er beharrt darauf das ich blöde bin -.-
    Frei nach dem Motto: "Da will das Küken klüger sein als die Henne"
    Ein entsprechend vorgelegten Paragraphen ließ er nicht gelten.


    Ich hab klar gesagt, das ich sofort ausziehen würde, es aber unter normaler Gesetzlage bis 25 nicht darf es sei denn, sie zahlen mir Unterhalt. Meine Mutter hats nach 3 dutzend Mal erklären verstanden und es meinem Vater anscheinend etwas besser begreiflich gemacht.
    Rauswurf = Kosten für Wohnung


    Das wollen sie nat. nicht und meinen ich könne ja wohnen bleiben (ziehen aber im selben Atemzug so linke Dinger ab)
    Beste Beispiel sind die Sprüche die mein Vater häufig verlauten lässt immer ala:
    "Du warst da gar nicht mit eingeplant!" - Gern gebraucht, wenn es irgendwas Besonderes zu Essen gibt oder wenn ein Ausflug ansteht und ich anfrage ob ich mit kann oder was abbekomme


    Derlei Nettigkeiten sind wirklich herrlich für ein harmonisches Zusammenleben! *sarkasmus*

  • Also wie ich bei meinem eigenen Anliegen jetzt herausgefiltert habe, kannst du ohne weiteres ausziehen und hast dennoch ein Anrecht auf Hartz 4, vorrausgesetzt, deine Eltern werfen dich raus (was auch im Guten geht)


    "Es gibt für Eltern keine Pflicht, ihr Kind, wenn es volljährig ist, weiter bei sich wohnen zu lassen, da lt. BGB die elterliche Betreuungs- und Aufsichtspflicht mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes endet. Eltern haben also grundsätzlich das Recht, ihr volljähriges Kind "vor die Tür zu setzen". Egal ob das im Guten oder Bösen geschieht.
    In einem solchen Fall greift dann die Härtefallregelung nach § 22 Abs. 5 S. 2 und 3 SGB II, womit auch ein volljähriges Kind unter 25 Jahren Anspruch auf eine eigene Wohnung, die Übernahme der (angemessenen) Kosten derselben und den vollen Regelsatz für Alleinstehende hat."

  • Hm....
    Jetzt ist die Frage:
    Muss / sollte ich mir erst eine Wohnung suchen, den Mietpreis in den Antrag mit rein schreiben und ein schriftlicher Beleg/Schreiben von meinen Eltern, das sie mich "der Unterkunft bei Ihnen verweisen"?


    Oder erst den Antrag und später die Wohnung?


    Ist ja dann immer die Sache, was als angemessener Wohnraum gilt.

  • Du solltest als Erstes mal zu dem für Dich zuständigen Jobcenter gehen, um dort einen Antrag auf ALG II zu stellen. Man wird Dich als Erstes, da Du U25 bist, an das Elternhaus verweisen. Dies ist der Zeitpunkt zu sagen, dass die Eltern auf Deinen Auszug bestehen.
    Zum Zerimoniell der Prüfung, ob Du hilfebedürftig bist, gehört auch zu prüfen, in wie weit Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig sind. Auch die Eltern müssen sich gegenüber dem Jobcenter erklären! Stell Dir das Alles nicht zu einfach vor, denn der Staat zahlt nicht freiwillig, wenn es nicht unbedingt sein muss.


    Wenn es denn zur Genehmigung kommt, dann sind 45-50 m² für eine Einzelperson ein angemessener Wohnraum. Die angemessenen Kosten sind regional unterschiedlich. Um dies zu klären kannst Du den Link "Kosten der Unterkunft" (unten in meiner Signatur) nutzen.


    Gawain

  • *nickt* Okai
    Es ist mir klar das sowas nicht einfach ist.


    Das letzte Mal wo ich beim Jobcenter war - das war unmittelbar nach dem ich mich Arbeitslos gemeldet habe - hat man sich geweigert mir einen ALG2 Antrag auszuhändigen.
    Ich musste erst in ein Beratungsraum und die "Dame" da hat mich mehr ausgefragt, was ich den machen würde.
    (zu dem Zeitpunkt auf der Suche nach Nebenjob ect pp)
    Die Frau hat mich kaum zu Wort kommen lassen und es so dargestellt, als wär' alles meine Schuld usw. (auch das ich medizinisch bedingt eingeschränkt in der Berufswahl bin) und hat mich vor die Tür gesetzt:


    Kontext war: Ich bekomme nur Hilfe in Form von Beratung, Umschulung oder Weiterbildung, wenn ich Hilfeempfänger bin. Den Antrag zum Beantragen der staatlichen Hilfe bekommen aber nur Hilfeempfänger zu denen ich nicht zählen würde (obwohl ich Arbeits- und Perspektivenlos bin), weil ich eben noch bei meinen Eltern wohne und die für alles aufkommen müssten, wozu sie schließlich das Kindergeld bekämen. - Dass das gestrichen wurde, weil ich eine abgeschlossene Ausbildung habe war der egal. Hat mich wie gesagt kaum zu Wort kommen lassen.


    Deswegen möchte ich das möglichst NUR auf dem Schriftweg machen - eh' die im Amt mich wieder vor die Tür setzen.
    Mittlerweile weiß ich ja auch, das es die Anträge im Internet gibt.

  • Jop logischerweise.


    Ich werd' wohl am Besten den Antrag fertig machen, ein paar Wohnung raussuchen und diese "Vorschläge" samt dem schriftlichen Nachweis das meine Eltern vom Recht Gebrauch machen mich der Unterkunft zu verweisen beim Amt vorbei bringen.
    Dazu nehm' ich mir am allerbesten noch meine Freundin oder meine Schwester mit. Quasi als moralische Unterstützung.


    Jetzt muss ich erst einmal darauf warten, das mein Arbeitgeber das ausgefüllte Formular zu mir sendet.


    Meine Eltern müssen kein Nachweis über ihr Einkommen, zur Berechnung meines "Leistungsanspruchs" beilegen wenn ich bei Ihnen ausziehen will, oder doch?

  • Zitat

    Meine Eltern müssen kein Nachweis über ihr Einkommen, zur Berechnung meines "Leistungsanspruchs" beilegen wenn ich bei Ihnen ausziehen will, oder doch?


    Nein, das Einkommen Deiner Eltern ist für die Höhe Deiner Leistungen nicht maßgeblich, entsprechend werden von deren Seite auch keine Nachweise benötigt. Viel Erfolg und berichte mal, wie alles ausgegangen ist. :)


    Gawain

  • Formular vom momentanen Arbeitgeber da.
    Zwischenzeitlich hatte ich ein Termin beim Arbeitsamt.
    Die Beraterin da hat mir wieder was ganz anderes gesagt als das Jobcenter...


    Sie sagte mir, das ein Auszug prinzipiell möglich wäre, ich dazu aber einen Antrag stellen müsste, der nat. auch entsprechend begründet werden muss.
    Von meinen Eltern bekomme ich kein schriftlichen Nachweis das sie mich der Unterkunft verweisen, weil ihnen die Gefahr, das sie für mich zur Kasse gebeten werden zu hoch ist -.-


    Ich hab bei Google schon nach einem Muster für einen solchen Antrag gesucht, aber nicht wirklich was gefunden...
    Hat jemand zufällig ein Link dafür in peto??


    Ach ja: Und Kindergeld bekommen meine Eltern auch nicht für mich, da das entsprechende Amt in der Bearbeitung steckt (seit Dezember)
    Frühstens Ende Februar sollen wir nochmal anrufen diesbezüglich.
    Der Mangel an Kindergeld wird' mir mittlerweile auch schon zum Vorwurf gemacht.

  • Wenn Deine Eltern Dich nicht der Wohnung verweisen, dann sehe ich für Dich keine Möglichkeit mit der Begründung als Härtefall U25 auszuziehen.


    Auszug aus § 22 SGB II:

    Zitat

    (2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
    1.
    der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
    2.der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
    3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.


    Gawain

  • Es ist so:
    Sie würden es begrüßen wenn ich ausziehe.
    Unterstützen es aber nur, wenn sie nicht für mich zahlen müssen.
    Im Grunde hab' ich sowieso schon meinen eigenen Hausstand.
    Ich koche und sorge immer öfter für mich selbst, weil ich gar nicht mehr wirklich mit eingeplant werde:
    Atm kaufen meine Eltern primär nur für einen 2 Personen Haushalt ein und denken sich, das für mich da noch genug abfällt bzw über bleibt - und wenn das nicht der Fall ist, bin ich natürlich dran Schuld :mad:
    Ich werd' also gar nicht real mit eingeplant.


    Der einzige Unterschied zu einer eigenen Wohnung besteht darin, das ich mir die Sanitätanlagen und die Küche mit meinen Eltern teile.
    Ganz ehrlich: Da kann ich mir auch gleich' eine eigene Wohnung nehmen!
    Kommt unterm Strich näm. auf's selbe raus!

  • Wie gesagt sprachen wir über eine im SGB II vorgesehene "Härtefallregelung". Eine solche ist bei Dir aber nicht gegeben, entsprechend würde das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft nicht übernehmen. Da hilft nur eines: sich weiter um eine Arbeit bemühen, um sich den Auszug leisten zu können.


    Gawain