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Eigene Wohnung?

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  #11  
Alt 30.01.2012, 15:31
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*nickt* Okai
Es ist mir klar das sowas nicht einfach ist.

Das letzte Mal wo ich beim Jobcenter war - das war unmittelbar nach dem ich mich Arbeitslos gemeldet habe - hat man sich geweigert mir einen ALG2 Antrag auszuhändigen.
Ich musste erst in ein Beratungsraum und die "Dame" da hat mich mehr ausgefragt, was ich den machen würde.
(zu dem Zeitpunkt auf der Suche nach Nebenjob ect pp)
Die Frau hat mich kaum zu Wort kommen lassen und es so dargestellt, als wär' alles meine Schuld usw. (auch das ich medizinisch bedingt eingeschränkt in der Berufswahl bin) und hat mich vor die Tür gesetzt:

Kontext war: Ich bekomme nur Hilfe in Form von Beratung, Umschulung oder Weiterbildung, wenn ich Hilfeempfänger bin. Den Antrag zum Beantragen der staatlichen Hilfe bekommen aber nur Hilfeempfänger zu denen ich nicht zählen würde (obwohl ich Arbeits- und Perspektivenlos bin), weil ich eben noch bei meinen Eltern wohne und die für alles aufkommen müssten, wozu sie schließlich das Kindergeld bekämen. - Dass das gestrichen wurde, weil ich eine abgeschlossene Ausbildung habe war der egal. Hat mich wie gesagt kaum zu Wort kommen lassen.

Deswegen möchte ich das möglichst NUR auf dem Schriftweg machen - eh' die im Amt mich wieder vor die Tür setzen.
Mittlerweile weiß ich ja auch, das es die Anträge im Internet gibt.
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  #12  
Alt 30.01.2012, 15:41
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Trotzdem musst du zum Amt. Wenn du Geld haben willst, musst du auch was dafür tun.
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  #13  
Alt 31.01.2012, 10:43
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Jop logischerweise.

Ich werd' wohl am Besten den Antrag fertig machen, ein paar Wohnung raussuchen und diese "Vorschläge" samt dem schriftlichen Nachweis das meine Eltern vom Recht Gebrauch machen mich der Unterkunft zu verweisen beim Amt vorbei bringen.
Dazu nehm' ich mir am allerbesten noch meine Freundin oder meine Schwester mit. Quasi als moralische Unterstützung.

Jetzt muss ich erst einmal darauf warten, das mein Arbeitgeber das ausgefüllte Formular zu mir sendet.

Meine Eltern müssen kein Nachweis über ihr Einkommen, zur Berechnung meines "Leistungsanspruchs" beilegen wenn ich bei Ihnen ausziehen will, oder doch?
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  #14  
Alt 31.01.2012, 10:49
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Zitat:
Meine Eltern müssen kein Nachweis über ihr Einkommen, zur Berechnung meines "Leistungsanspruchs" beilegen wenn ich bei Ihnen ausziehen will, oder doch?
Nein, das Einkommen Deiner Eltern ist für die Höhe Deiner Leistungen nicht maßgeblich, entsprechend werden von deren Seite auch keine Nachweise benötigt. Viel Erfolg und berichte mal, wie alles ausgegangen ist.

Gawain
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  #15  
Alt 31.01.2012, 22:26
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Mach' ich - momentan warte ich allerdings wie gesagt auf das Formular meines Arbeitgebers.
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  #16  
Alt 10.02.2012, 15:29
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Formular vom momentanen Arbeitgeber da.
Zwischenzeitlich hatte ich ein Termin beim Arbeitsamt.
Die Beraterin da hat mir wieder was ganz anderes gesagt als das Jobcenter...

Sie sagte mir, das ein Auszug prinzipiell möglich wäre, ich dazu aber einen Antrag stellen müsste, der nat. auch entsprechend begründet werden muss.
Von meinen Eltern bekomme ich kein schriftlichen Nachweis das sie mich der Unterkunft verweisen, weil ihnen die Gefahr, das sie für mich zur Kasse gebeten werden zu hoch ist -.-

Ich hab bei Google schon nach einem Muster für einen solchen Antrag gesucht, aber nicht wirklich was gefunden...
Hat jemand zufällig ein Link dafür in peto??

Ach ja: Und Kindergeld bekommen meine Eltern auch nicht für mich, da das entsprechende Amt in der Bearbeitung steckt (seit Dezember)
Frühstens Ende Februar sollen wir nochmal anrufen diesbezüglich.
Der Mangel an Kindergeld wird' mir mittlerweile auch schon zum Vorwurf gemacht.

Geändert von CaligoCastra (10.02.2012 um 15:32 Uhr)
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  #17  
Alt 10.02.2012, 20:13
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Wenn Deine Eltern Dich nicht der Wohnung verweisen, dann sehe ich für Dich keine Möglichkeit mit der Begründung als Härtefall U25 auszuziehen.

Auszug aus § 22 SGB II:
Zitat:
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1.
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Gawain
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  #18  
Alt 11.02.2012, 11:20
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Es ist so:
Sie würden es begrüßen wenn ich ausziehe.
Unterstützen es aber nur, wenn sie nicht für mich zahlen müssen.
Im Grunde hab' ich sowieso schon meinen eigenen Hausstand.
Ich koche und sorge immer öfter für mich selbst, weil ich gar nicht mehr wirklich mit eingeplant werde:
Atm kaufen meine Eltern primär nur für einen 2 Personen Haushalt ein und denken sich, das für mich da noch genug abfällt bzw über bleibt - und wenn das nicht der Fall ist, bin ich natürlich dran Schuld
Ich werd' also gar nicht real mit eingeplant.

Der einzige Unterschied zu einer eigenen Wohnung besteht darin, das ich mir die Sanitätanlagen und die Küche mit meinen Eltern teile.
Ganz ehrlich: Da kann ich mir auch gleich' eine eigene Wohnung nehmen!
Kommt unterm Strich näm. auf's selbe raus!
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  #19  
Alt 11.02.2012, 14:43
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Wie gesagt sprachen wir über eine im SGB II vorgesehene "Härtefallregelung". Eine solche ist bei Dir aber nicht gegeben, entsprechend würde das Jobcenter auch die Kosten der Unterkunft nicht übernehmen. Da hilft nur eines: sich weiter um eine Arbeit bemühen, um sich den Auszug leisten zu können.

Gawain
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  #20  
Alt 12.02.2012, 19:40
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*nickt* Das versuche ich selbstverfreilich auch schon so gut wie es möglich ist!

Bisher waren alle Bewerbungen mehr oder weniger Nieten...

Erstmal sehe was das noch wird...
Es kann nur besser werden
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