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eigene wohnung (was steht mir zu?)

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  #1  
Alt 10.02.2010, 20:37
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Ausrufezeichen eigene wohnung (was steht mir zu?)

Hallo zusammen!

Ich bin in kürze Alleinerziehend und benötige dringend euer Wissen.

Ich bin 27 Jahre alt und haben einen Sohn von 7 Jahren. Da ich aufgrund von Trennung aus der bisherigen Wohnung ausziehen muß, war ich bei der Arge (jerichower land -Sachsen-Anhalt).
Dort wurde mir gesagt, dass mir laut der KDU-Richtlinie, eine Wohnung von 60m2 mit einer Kaltmiete von 4€ pro m2 zusteht (240€). Leider sind hier im Ort und auf die schnelle keine Wohnungen zu finden, die diesen Kriterien entsprechen. Gestern wurde mir von von meiner Sachbearbeiterin gesagt, daß alle Wohnungsangebote unangemessen seien. Dabei habe ich schon die günstigsten (ohne Schimmelbefall ect.) rausgesucht. Sie meinte, daß jeder einzelne Punkt in der " Prüfung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung) angemessen sein muß um die " einmalige Erstaustattung" zu bekommen. (leider behält mein EX alles). Allerdings könne ich in jedem Fall in jede Wohnung ziehen die ich möchte, nur sobald ein Punkt als unangemessen bezeichnet wird, mir keine Beihilfen zustehen. Diese brauche ich aber damit ich mir die Grundausstattung kaufen kann. Das schlimme ist, dass jeder den ich in der Arge gefragt habe, mir etwas anderes erzählt und ich jetzt garnicht mehr weiß was stimmt und was nicht. Bitte helft mir! Am besten mit § damit ich denen auch etwas vor die Nase halten kann. hier ist der link zur KDU meiner Stadt. http://www.harald-thome.de/media/fil...01.01.2010.pdf

Danke!
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  #2  
Alt 10.02.2010, 21:02
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Sachbearbeiter(innen) haben einen gewissen Ermessensspielraum (daher vermutlich erhälst du auch unterschiedliche Auskünfte). Wenn dir dann also "deine" Sachbearbeiterin Anhaltspunkte (ob eine Wohnung angemessen ist oder nciht) gegeben hat, würde ich diese beachten.
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  #3  
Alt 10.02.2010, 22:08
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leider ist sie "ein altes Muttchen" was mir einen verwirrten eindruck macht.. oftmals wurde schon falsch berechnet... ooohman

gibt es nicht regelungen, die diese willkür "ermessensspielraum" verhindern?
es ist nunmal leider ein sonderfall da es keine wohnungen im ort gibt (das sagt auch der mietspiegel der stadt) die deren ansprüchen genügt. ich kann mich drehen und wenden aber es ist nichts da. es sei denn mir macht schimmelbefalll nichts aus..

Geändert von Hilfesucher (11.02.2010 um 06:47 Uhr)
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  #4  
Alt 11.02.2010, 14:24
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Nein, Ermessensspielraum ist Ermessensspielraum und den haben die Sachbearbeiter nun mal (egal in welcher Behörde oder in welchem privaten Unternehmen). Mitunter muß man sich "anpassen", ob es gerade paßt oder nicht.
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  #5  
Alt 11.02.2010, 16:03
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ich pass mich an, so gut es geht. da ich allerdings nichts eigenes besitze, bin ich auf diese hilfen angewiesen..
und was soll man machen, wenn man keine wohnungen findet (weil keine da) die gefordert sind..
es ist alles so ungerecht
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  #6  
Alt 20.02.2010, 21:47
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Notfalls berückspracht man sich mit 'seiner' ARGE und wechselt in die nähere Umgebung anstatt sich fest auf eine Stadt zu fokussieren.
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  #7  
Alt 22.02.2010, 16:56
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wenn ich wegziehe ist die unterbringung meines sohnemanns nicht gewährleistet, da kein hort die zeiten im einzelhandel abfangen kann..
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